Betreff
Einziehung einer Wegefläche "Schoolkamp"
Vorlage
B/1218/2018
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Gemeinderat beschließt die Eiziehung der Wegefläche der Gemeindestraße „Schollkamp“ (Flursttück 225 der Flur 20) gem. § 8 Nds. Straßengesetz ohne vorherige Bekanntmachung.

 

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Eine Grundstücksanliegerin plant den Neubau eines Wohnhauses als Hintergrundbebauung auf einem  Grundstück im „Kielkamp“, hierüber wurde bereits im  Verwaltungsausschuss am 09.04.2018 beraten und einer Befreiung zugestimmt.  Die Zuwegung zu dem Hintergrundstück soll über das Flurstück 225 der Flur 20 erfolgen. Dieses Flurstück befindet sich derzeit im Eigentum der Gemeinde Wiefelstede und dient lediglich als Zuwegung zum Regerückhaltebecken, s. beigefügter Lageplan.

 

Das Wegeflurstück soll nun an die angrenzende Grundstückseigentümerin veräußert werden und kann dann als Zufahrt zu dem Hintergrundstück dienen. Die Gemeinde Wiefelstede wird hierbei ein Überwegungsrecht erhalten, damit eine Erreichbarkeit des Regenrückhaltebeckens gegeben ist. Bei dem Verkauf der Wegefläche handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung gem. Nr. 1 d) Nr. 4 der Anlage zur Hauptsatzung der Gemeinde Wiefelstede. Hierrüber wurde bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschuss am 19.06.2018 berichtet.

 

Die Wegefläche dient dann nicht mehr dem öffentlichen Verkehr und muss somit gem. § 8 Nds. Straßengesetz eingezogen werden.

 

Da es sich um die Einziehung einer Verkehrsfläche ohne wesentliche Bedeutung handelt, soll von einer Bekanntmachung vor der Einziehung der Verkehrsfläche abgesehen werden, gem. § 8 Abs. 2 S. 2 Nds. Straßengesetz. Nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat erfolgt dann lediglich die Bekanntmachung der Einziehung der Straße und ab wann diese wirksam wird.

 

    


Finanzierung:

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Anlagen: