Vorschlag /
Empfehlung:
Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes in der
Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert am 20.06.2018, wird mit sofortiger
Wirkung das Wegeflurstück 11/59 der Flur 14 für den öffentlichen Verkehr als
Geh- und Radweg gewidmet. Der Weg ist an die Gemeindestraße „Thienkamp“
angebunden und hat eine Gesamtgröße von 138 m².
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
In
der Gemeindestraße „Thienkamp“ ist ein Geh- und Radweg zum Spielplatz in der
Parkstraße verlegt worden, s. beigefügter Lageplan. Die bisherige Verbindung
wurde nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die
neue Geh- und Radwegverbindung soll für den öffentlichen Verkehr gewidmet
werden. Es handelt sich hierbei um das
Flurstück 11/58 der Flur 14.
Finanzierung:
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Anlagen: