Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht
über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis-
und Gewerbesteuerumlage zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
Verwaltung hat den Gremien der Gemeinde zuletzt in der Finanzausschusssitzung
am 26.06.2018 ausführlich und am 18.09.2018 punktuell über den Verlauf der
Haushaltsausführung im Bereich der Hauptsteuererträge, Zuweisungen sowie der
Kreis- und Gewerbesteuerumlage berichtet.
Nachfolgend
wird auf die Positionen der anliegenden Aufstellung Bezug genommen, zu denen
sich seit der Finanzausschusssitzung im Juni bzw. September Änderungen bzw.
Entwicklungen ergeben haben:
Bei
der Grundsteuer A ist aufgrund von Flächenverlusten ein Abgang in Höhe 26.000 €
zu erwarten.
Die
Grundsteuer B unterliegt in der Regel einem leicht linear steigenden Verlauf.
Im Laufe des Jahres 2018 hat es jedoch diverse Nachveranlagungen aufgrund
größerer Erweiterungsbauten gegeben. Zum Jahresende wird daher von Mehrerträgen
in Höhe von rund 514.500 € ausgegangen.
Die
Gewerbesteuer wurde in die Haushaltsplanung 2018 mit dem voraussichtlichem
Anordnungssoll in Höhe von 4.614.000 € eingeplant. In der Ausschusssitzung am
12.06.2018 wurden Mehrerträge in Höhe von 886.000 € und in der Sitzung am
18.09.2018 von 1.386.000 € erwartet. Seither haben sich größere und diverse
kleinere Nachveranlagungen ergeben, so dass derzeit Mehrerträge in Höhe von
rund 3.196.152 € vorhanden sind. Da die Gewerbesteuer bekanntlich erheblichen
Schwankungen unterliegen kann, geht die Verwaltung zurzeit von Mehrerträgen in
Höhe von 3.086.000 € zum Jahresende aus. Aufwandsseitig führen die Mehrerträge
zu Mehrbelastungen bei der Gewerbesteuerumlage in Höhe von rund 640.200 €.
Bei
der Einkommenssteuer ist inzwischen die Zahlung zum 01.11.18 eingegangen. Diese
lag um 9,8 % über der Zahlung vom 01.11.17. Der Abschlag zum 20.12.18 beläuft
sich auf 110 % der November-Rate. Unter Berücksichtigung dieser Zahlung sowie
einer vorsichtig kalkulierten Abrechnung im Februar 2019 werden Erträge aus der
Einkommenssteuer 2018 in Höhe von insgesamt 7.572.000 € erwartet. Der Ansatz
würde dadurch um rund 278.400 € überschritten.
In
der Septembersitzung des Finanzausschusses wurde bei der Umsatzsteuer mit
Mindererträgen von 69.100 € gerechnet. Aufgrund der Zahlung zum 01.11.2018 und
der zu erwartenden Zahlung zum 20.12.2018 werden nunmehr Mehrträge von 38.900 €
erwartet.
Für
die Schlüsselzuweisungen wurde im Mai der endgültige Grundbetrag 2018
festgelegt. Seither gab es keine Anpassungen mehr. Hinweise auf eine
vorgezogene Steuerverbundabrechnung 2018 liegen bislang nicht vor.
Die
Spielgerätesteuer nimmt weiterhin einen steigenden Verlauf. Aufgrund der
aktuellen Abrechnungen wurde die Erwartung von zuletzt 240.000 € auf nunmehr
260.000 € angehoben.
Fazit
Der
Haushaltsplanung konnten erst mit strengen Sparmaßnahmen und positiven Signalen
bei den Hauptsteuererträgen sowie aus dem Finanzausgleich mit einem leichten
Überschuss positiv gestaltet werden.
Gegenüber
der Juni- bzw. September-Sitzung haben sich wesentliche Änderungen bei der Gewerbesteuer,
der Einkommenssteuer sowie der Umsatzsteuer ergeben. Die Entwicklungen bei den
Hauptsteuererträgen und Zuweisungen sowie der Gewerbesteuer- und Kreisumlage
führt insgesamt zu einer Verbesserung des Haushaltes um rund 3.452.440 € im
Vergleich zum Planansatz.
Zu
berücksichtigen ist außerdem die Sonderzuweisung vom Landkreis Ammerland in
Höhe von rund 640.000 €, die im April 2018 bereits gezahlt wurde.
Bei
den übrigen Aufwands- und Ertragspositionen zeichnen sich derzeit keine
größeren Abweichungen ab. Nachdem der Haushaltsplan 2018 noch mit einem
geringen Überschuss in Höhe von 37.900 € beschlossen wurde, dürfte sich das
Ergebnis 2018 deutlich besser darstellen.
Insgesamt verläuft die Haushaltsausführung somit sehr positiv, so dass die Verwaltung zum Jahresende mit einem deutlichen Überschuss rechnet. Gleichwohl sollte diese Entwicklung nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Gemeinde in den nächsten Jahren vor großen finanziellen Herausforderungen, insbesondere im Bereich der Kindertagesstätten, den Schulen und im Feuerwehrwesen, steht, die den finanziellen Handlungsspielraum weiter einschränken werden.
Anlagen: