Betreff
Auswahlverfahren für die Trägerschaft der Kindertagesstätten Metjendorf und Heidkamp 2020
Vorlage
B/1276/2019
Aktenzeichen
FB II-Le
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt, das Auswahlverfahren für die Trägerschaft der beiden Kindertagesstätten Heidkamp und Metjendorf, wie in der Sitzung des Ausschusses für Generationen und Soziales vom 04.03.2019 dargestellt, durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte hierfür zu veranlassen.

     


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 17.12.2018 beschlossen, den Vertrag über die Trägerschaft der Kindertagesstätten Heidkamp und Metjendorf mit der Kirchengemeinde Ofen einvernehmlich zum 31.12.2019 zu kündigen. Des Weiteren wurde beschlossen, einen Vertragsentwurf hinsichtlich der Trägerschaft beider Kindertagesstätten zwischen der Gemeinde Wiefelstede und der EKITO Oldenburg zur Entscheidung vorzulegen – vorab jedoch rechtlich überprüfen zu lassen, ob die direkten Vertragsverhandlungen mit der EKITO rechtlich zulässig sind. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, die juristische Fragestellung hinsichtlich der Gebäudenutzung der Kindertagesstätte am Schulweg, welches im Besitz der Kirchengemeinde ist, zu klären. Insbesondere sollte geklärt werden, ob der vor­liegende Vertrag zur Gebäudenutzung aus dem Jahr 1995 auch zulässt, dass die Gemeinde dort eine Kindertagesstätte durch einen Dritten betreiben lässt.

 

Der mit der Überprüfung beauftragte Landkreis Ammerland hat mit Schreiben vom 30.01.2019 nunmehr mitgeteilt, dass direkte Vertragsverhandlungen und damit verbunden eine direkte Übertragung der Trägerschaft an die EKITO rechtlich nicht zulässig seien. Mit dieser Feststellung entfallen somit aktuell die Vertragsverhandlungen zur Trägerschaft der Kindertagesstätten Heidkamp und Metjendorf mit der EKITO.

 

Weiterhin hat der Landkreis mitgeteilt, dass der Gebäudeüberlassungsvertrag von 1995 auch bei Wegfall des Trägerschaftsvertrages mit der KG Ofen gilt und die Gemeinde in diesen Räumlichkeiten eine Kindertagesstätte durch einen Dritten betreiben könnte.

 

Unter Zugrundelegung der jährlichen Kosten der Kindertagesstätte in der vorgesehenen Größe und der anfänglichen Dauer des Trägervertrages ist davon auszugehen, dass der Schwellen­wert von 750.000 Euro (§ 130 GWB soziale und andere besondere Dienstleistungen) für eine Ausschreibungspflicht überschritten wird.

 

Von einer öffentli­chen (dann europaweiten) Ausschreibung der Trägerschaft soll jedoch abgesehen werden, da es sich bei der Pflichtaufgabe nach dem SGB VIII „Bereitstellung von Kinderbetreuungsplät­zen“ um ein jugendhilferechtliches Dreiecksverhältnis zwischen den Kommunen als Schuld­ner des Betreuungsanspruchs, den Trägern als Leistungserbringer der Betreuung und den Eltern als Leistungsberechtigten der Kinderbetreuung handelt.

 

Es kann hier nicht von einer Marktleistung ausgegangen werden, weil der öffentliche Jugend­hilfeträger und der anerkannte freie Träger ohne im Wettbewerb zu stehen eine gemeinsame Aufgabe erledigen, für die der eine dem anderen kein Entgelt zahlt. Ein Entgelt für die Dienstleistung Kinderbetreuung wird lediglich von den Eltern bei Kindergarten-Betreuung über 8 Stunden täglich oder für Krippenbetreuung gezahlt und die Kommune als öffentlicher Träger schließt die finanzielle Lücke durch einen Defizitvertrag. Insofern ist auch kein finan­zieller Gewinn für den Kindertagesstättenträger zu erwarten.

 

Weil mit der Beauftragung eines Trägers somit kein leistungsentgeltlicher Vertrag verbunden ist und der Trägervertrag nur vorsehen wird, ein Defizit auszugleichen, soll die Trägerschafts­auswahl lediglich den Vorgaben des EU-Primärrechts (Diskriminierungsfreiheit, Transparenz) entsprechen. Verwaltungsseitig ist nunmehr vorgesehen, ein Trägerauswahlverfahren durch­zuführen, an dem jeder Kindertagesstättenträger als potentieller Bewerber teilnehmen kann. Grundsätzlich geht die Verwaltung davon aus, dass das seinerzeit durchgeführte Auswahlver­fahren zur Vergabe der Trägerschaft der Kindertagesstätte Lüttje Padd zum Tragen kommen kann und wird. Dieses Verfahren hat der Verwaltungsausschuss des Rates der Gemeinde Wiefelstede in seiner Sitzung am 27.03.2017 einstimmig beschlossen und es ist entsprechend verfahren worden.

 

Vorgeschlagen wird, für beide Kindertagesstätten getrennte Auswahlverfahren des künftigen Trägers durchzuführen. Aufgrund der Tatsache, dass es hierbei nicht um eine Neuvergabe der Trägerschaft sondern um einen Betriebsübergang geht, sind die Regelungen des § 613a BGB durch den künftigen Träger zu erfüllen. Dazu gehört u.a. auch die Übernahme des vorhande­nen Personals. Dieses soll im Rahmen des Auswahlverfahrens dargestellt werden.

 

Um die Kontinuität der Arbeit in den Kindertagesstätten sicherzustellen, sollte ein Trä­gervertrag eine Mindestlaufzeit von drei Jahren haben. Danach sollte eine jährliche Kündi­gungsfrist vereinbart sein. Vorgesehen ist, allen bisherigen Trägern von Kitas in der Gemeinde sowie einigen weiteren, die bisher schon allgemeines Interesse bekundet haben bzw. die als Träger vorstellbar wären, eine konkrete Anfrage zukommen zu lassen.

Gleichzeitig wird mitgeteilt werden, welche

 

·         allgemeinen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Betriebs der beiden KiTas

·         Anforderungen an Öffnungszeiten und Gruppenangebote

·         Kriterienbewertungen bei der Trägerauswahl

 

zu beachten sind. (s. Anlage 1)

 

Die Träger sollen aufgefordert werden, auf dieser Grundlage ein Bewerbungskonzept einzu­reichen. Möglich soll die Bewerbung für jeweils eine der beiden KiTas sein, aber auch die Bewerbung für die Trägerschaft beider KiTas. Die vorliegenden Konzepte werden dann an­hand der Bewertungskriterien beurteilt. (s. Anlage 2)

 

     


Finanzierung:

 

Entfällt  

  


Anlagen: