hier: Vorbereitung des Maßnahmebeschlusses für 2020
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt die
Mitteleinplanung in Höhe von ca. 30.000,00 € in 2020 für die Neuverlegung einer
Regenwasserentlastungsleitung DN 200 zwischen den Gemeindestraßen „Hasenweg“
und „Am Schützenplatz“ in einer Länge von rd. 80 Meter über zwei betroffene
Privatgrundstücke. Die Eintragung von Grunddienstbarkeiten zur Sicherung der Leitungsrechte
in den Grundbüchern der Betroffenen ist vorab zu veranlassen. Alle Kosten
werden von der Gemeinde Wiefelstede getragen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
im anliegenden Schreiben vom 10.01.2019 dargestellte Problematik wurde am
05.02.2019 vor Ort allen Beteiligten nochmals ausführlich erläutert. Den beiden
hauptbetroffenen Grundstückseigentümern wurde die Verlegetrasse (ca. 1,50 m von
der nördlichen Grundstücksgrenze in einem Abstand von rd. 1,50 m zu den
vorhandenen Garagen) nochmals dargestellt. Der vorhandene Bewuchs wird vor der
Tiefbaumaßnahme im Auftrag der Gemeinde Wiefelstede entfernt, entschädigt und
eine Ersatzanpflanzung wird zugesichert. Die auf den Grundstücken neu zu
setzenden Schächte werden, wenn gewünscht, bis zu 0,60 m versenkt, d. h. die
Deckel sind nicht sichtbar. Die Eintragung der erforderlichen
Grunddienstbarkeit (Leitungsrecht) wird vor der Leitungsverlegung von
der Gemeinde Wiefelstede veranlasst. Für die Zustimmung zur Verlegung wird ein
einmaliger Entschädigungsbeitrag in Höhe von 20,00 €/m vereinbart. Zugesichert
wurde, dass eine Bebauung im Grenzbereich (Verlegebereich) mit Nebenanlage (z.
B. Carport) auch weiterhin möglich ist und auch keine Baubeschränkungen für
Wohngebäudeerrichtungen in einem Mindestabstand von 3 Metern zur Grenze
zulässig bleiben.
Finanzierung:
Gemäß einer Kostenschätzung sind
Gesamtkosten (inkl. Entschädigungskosten, Notarkosten Planungskosten usw.) in
Höhe von rd. 30.000,00 € zu erwarten. Die Mitteleinplanung sollte im Haushalt
2020 erfolgen.
Abschreibung:
bei Herstellungskosten i. H. von: 30.000,00 €:
Abschreibung: 75 Jahre (1,3 %) = jährlich 400,00 €
Sonderabschreibung: = keine
Unterhaltungskosten: = jährlich 200,00 €
Belastung Ergebnishaushalt:
2020: = 200,00 €
2021 bis 2094 = 400,00 €
2095 = 200,00 €
Anlagen: