Betreff
Oberflächenentwässerungsproblematik in Wiefelstede Hasenweg/Am Schützenplatz,
hier: Vorbereitung des Maßnahmebeschlusses für 2020
Vorlage
B/1280/2019
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Mitteleinplanung in Höhe von ca. 30.000,00 € in 2020 für die Neuverlegung einer Regenwasserentlastungsleitung DN 200 zwischen den Gemeindestraßen „Hasenweg“ und „Am Schützenplatz“ in einer Länge von rd. 80 Meter über zwei betroffene Privatgrundstücke. Die Eintragung von Grunddienstbarkeiten zur Sicherung der Leitungsrechte in den Grundbüchern der Betroffenen ist vorab zu veranlassen. Alle Kosten werden von der Gemeinde Wiefelstede getragen.

 

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die im anliegenden Schreiben vom 10.01.2019 dargestellte Problematik wurde am 05.02.2019 vor Ort allen Beteiligten nochmals ausführlich erläutert. Den beiden hauptbetroffenen Grundstückseigentümern wurde die Verlegetrasse (ca. 1,50 m von der nördlichen Grundstücksgrenze in einem Abstand von rd. 1,50 m zu den vorhandenen Garagen) nochmals dargestellt. Der vorhandene Bewuchs wird vor der Tiefbaumaßnahme im Auftrag der Gemeinde Wiefelstede entfernt, entschädigt und eine Ersatzanpflanzung wird zugesichert. Die auf den Grundstücken neu zu setzenden Schächte werden, wenn gewünscht, bis zu 0,60 m versenkt, d. h. die Deckel sind nicht sichtbar. Die Eintragung der erforderlichen Grunddienstbarkeit (Leitungsrecht) wird vor der Leitungsverlegung von der Gemeinde Wiefelstede veranlasst. Für die Zustimmung zur Verlegung wird ein einmaliger Entschädigungsbeitrag in Höhe von 20,00 €/m vereinbart. Zugesichert wurde, dass eine Bebauung im Grenzbereich (Verlegebereich) mit Nebenanlage (z. B. Carport) auch weiterhin möglich ist und auch keine Baubeschränkungen für Wohngebäudeerrichtungen in einem Mindestabstand von 3 Metern zur Grenze zulässig bleiben.

 

 


Finanzierung:

 

Gemäß einer Kostenschätzung sind Gesamtkosten (inkl. Entschädigungskosten, Notarkosten Planungskosten usw.) in Höhe von rd. 30.000,00 € zu erwarten. Die Mitteleinplanung sollte im Haushalt 2020 erfolgen.

 

Abschreibung:

 

bei Herstellungskosten i. H. von: 30.000,00 €:

 

Abschreibung: 75 Jahre (1,3 %)                    =          jährlich            400,00 €

 

Sonderabschreibung:                                     =                                 keine

 

Unterhaltungskosten:                                    =          jährlich            200,00 €

 

 

Belastung Ergebnishaushalt:

 

2020:                                                              =                                 200,00 €

 

2021 bis 2094                                                =                                 400,00 €

 

2095                                                               =                                 200,00 €

 

 


Anlagen: