Vorschlag /
Empfehlung:
A) Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt,
Herrn/Frau als Vertreter der Gemeinde
Wiefelstede in die Verbandsversammlung des Oldenburgisch-Ostfriesischen
Wasserverbandes zu entsenden.
B) Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, Herrn/Frau … als Stellvertretung in Verbandsversammlung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes zu entsenden.
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Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
Gemeinde Wiefelstede ist seit dem 01.01.2019 Mitglied des
Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes und hat gem. § 7 der Satzung des
OOWV zwei Vertreter in die Verbandsversammlung zu entsenden. Für die Vertretung
ist jeweils auch eine Stellvertretung zu benennen. Ein Vertreter ist jeweils
der oder die Hauptverwaltungsbeamte/Hauptverwaltungsbeamtin. Die Vertretung hat
demnach die allgemeine Stellvertretung zu übernehmen. Der weitere Vertreter und
seine Stellvertretung sind vom Rat der Gemeinde Wiefelstede zu bestimmen.
Die
Abstimmung über die Entsendung des Vertreters in die Verbandsversammlung des
OOWVs sowie deren Stellvertretung ist in Rahmen einer Abstimmung zu
entscheiden. Hilfreich wäre es sicherlich, eine Abstimmung unter den Fraktionen
vorab herbeizuführen.
Finanzierung:
entfällt
Anlagen:
Auszug aus der Satzung des OOWV