hier: Antrag des Spielmannszug Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung eines Marimbaphon
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem
Spielmannszug Wiefelstede e.V. zur Beschaffung eines Marimbaphon gemäß § 9 der
Kulturförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 854,33 €
(Drittelförderung) zu gewähren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Spielmannszug Wiefelstede e.V. beantragt mit Email vom 17.12.2018 die
Bezuschussung zum Erwerb eines Marimbaphon. Der eingereichte Kostenvoranschlag
(Adams Marimba MSPV 43) beläuft sich auf 2.563,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Mit
Email vom 18.12.2018 wurde dem Spielmannszug Wiefelstede e.V. der
Antragseingang bestätigt und mittgeteilt, dass nach den
Kulturförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelförderung,
max. 854,33 €, denkbar sei. Einer vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt,
ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu
können.
Beurteilung nach den
Kulturförderungsrichtlinien:
1)
Der
Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2019 eingegangen (x)
2)
Antragsteller
ist ein gemeinnütziger Verein (x)
3)
Der
Antragsgegenstand ist notwendig (x)
4)
Kein
nachträglicher Zuschussantrag (x)
5)
Anschaffungswert
gemäß § 8 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) (x)
Die
Maßnahme ist nach den Kulturförderungsrichtlinien förderungsfähig. Eine
Drittelförderung wäre daher in Höhe von 854,33 € denkbar.
Verwaltungsseitig wird der Antrag
unterstützt.
Finanzierung:
Die
erforderlichen Haushaltsmittel von 854,33 € werden im Haushaltsplanentwurf 2020
bei der Kostenstelle 12003, Kostenträger 262101, Sachkonto 0048002, eingeplant.
Anlagen: