Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht
des Rechnungsprüfungsamtes vom 08.01.19 über die unvermutete Kassenprüfung in
der Zeit vom 29.10. bis 30.10.18 zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Aufgrund
der §§ 153 III und 155 I Ziff. 4 NKomVG sowie des § 42 VII KomHKVO erfolgt
einmal jährlich eine Prüfung der Gemeindekasse durch das Rechnungsprüfungsamt
des Landkreises Ammerland. Die Kassenprüfung erfolgt unvermutet und damit ohne
vorherige Ankündigung.
Die
Kassenprüfung 2018 hat in der Zeit vom 29.10. bis 30.10.18 stattgefunden.
Kontrolliert wurden einerseits die Bar- und Kontobestände der Gemeindekasse.
Weiterhin erfolgt eine Überprüfung der Barbestände bei den Geldannahmestellen
sowie den Handvorschüssen. Gleichzeitig erfolgte die Überprüfung der
Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung und der Zahlungsabwicklung einschließlich der
zugrunde liegenden Belege. Weiterhin erstreckte sich der Prüfungsbereich auf
die Organisation der Gemeindekasse sowie der Verwaltung der Kassenmittel und
der Wertgegenstände.
Die
durchgeführte Kassenprüfung wurde in dem als Anlage beigefügten Prüfungsbericht
zusammengefasst. Der Bericht datiert vom 08.01.2019 und wurde folglich etwas
zeitversetzt erstellt. Das Rechnungsprüfungsamt merkte unter Ziffer 01 an, dass
Beschäftigte der Gemeindekasse in der Finanzsoftware Adress- und Bankdaten
ändern können. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Trennung von Anordnung und
Ausführung von Zahlungen. Am 29.03.2019 erfolgte eine Stellungnahme an das
Rechnungsprüfungsamt, dass eine Änderung der Abläufe nicht geplant sei.
Gleichwohl werde jedoch die Einführung des Moduls Zentrale Adressverwaltung in
der Finanzsoftware geprüft. Durch dieses Modul kann sichergestellt werden, dass
Änderungen bei Adressen und Bankverbindungen nach dem 4-Augen-Prinzip erfolgen.
Weiterhin wurde festgestellt, dass der Kassenaufsichtsbeamte im Jahr 2017 keine
Kassenprüfung vorgenommen hat.
Im
Übrigen ergaben sich keine Feststellungen.
Anlagen: