Vorschlag /
Empfehlung:
Der Vertreter der Gemeinde Wiefelstede in
der Gesellschafterversammlung der Ammerländer Wohnungsbaugesellschaft mbH wird
angewiesen wie folgt zu beschließen:
Der Umwandlung der „Anderen Gewinnrücklage“
i.H.v. 4.488.500 € in „Gezeichnetes Kapital“ unter Beibehaltung der bisherigen
Beteiligungsverhältnisse wird zugestimmt.
Situationsbericht / Bisherige Beratung:
Die
Gemeinde Wiefelstede ist mit einer Einlage i. H. v. 11.440,00 € (2,24%) an der
Am- merländer Wohnungsbau mbH (AWG) beteiligt. Im Rahmen der Beschlussfassung
über die Gewinnverwendung des Jahresergebnisses 2017 wurde im Aufsichtsrat der
AWG unter Beteiligung des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes eine Grundsatzdiskussion hinsichtlich der Rechtmäßigkeit einer
Dividendenausschüttung i. H. v. 100% auf das Stammkapital
im Hinblick auf § 149 NKomVG geführt.
Die kommunalrechtliche sowie
gesellschaftsrechtliche Prüfung hat keine Einschränkungen oder Bedenken
in dieser Fragestellung aufgezeigt. Gleichwohl wurde zur Vermeidung von
zukünftigen Diskussionen sowie zur rechtlichen und bilanztechnischen
Klarstellung hierzu vom Aufsichtsrat vorgeschlagen, das Stammkapital durch eine Umwandlung eines Teils der „Anderen Gewinnrücklagen“ in „Gezeichnetes
Kapital“ (=Stammkapital) zu erhöhen. Dadurch werde bei der AWG die Kapitalbasis
gestärkt und durch die Ausweisung als Stammkapital werde eine höhere Bindung
der Kapitalmittel an das Unternehmen erreicht.
Mit
Schreiben vom 12.12.2018 hat die Gesellschaft den Landkreis Ammerland über die
geplante Umwandlung informiert (s.
Anlage 1) und eine Anpassung des Stammkapitals auf 5,0 Mio. €
vorgeschlagen. Die Erhöhung soll dabei unter Wahrung der bisherigen Be-
teiligungsverhältnisse erfolgen, wodurch
sich die neuen
absoluten Anteile am Stammkapital
lt. Anlage 2 ergeben. Für die
Anteilseigner der AWG ergeben sich keine Zahlungsver- pflichtungen. Auch
bilanztechnisch bzw. haushaltsmäßig wirkt sich eine Stammkapitalver- änderung bei den kommunalen Gesellschaftern nicht aus. Lediglich im Beteiligungsbericht
ist die (korrigierte) Stammeinlage auszuweisen. Da dem Unternehmen faktisch kein neues Kapital zugeführt wird, bestehen
grundsätzlich auch keine weiteren materiellen Folgewirkungen. Insbesondere
verändert sich auch die Haftungsposition der Gesellschafter nicht, da
zusätzliche Nachschusspflichten nicht entstehen. Die Verfahrenskosten (Notar
bzw. Handelsregister) werden von der AWG getragen.
Finanzwirtschaftlich ist die Umwandlung für die Gesellschaft ohne Risiko umsetzbar. Es ist ein ausreichender
Rücklagenbestand in den „Anderen Gewinnrücklagen“ vorhanden, so dass die
Umwandlungsfähigkeit des Rücklagenbestandes auch gegeben ist. Hinsichtlich der Finanzdaten wird auf die anliegende Darstellung der Anlage 3 verwiesen.
Für das Jahr 2018 liegt noch kein endgültiger Abschluss vor, aber auch für
das Jahr 2018 werden ein positiver Abschluss und damit eine Zunahme der
Rücklagen erwartet.
Anlagen: