Betreff
Anhebung der Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren Wiefelstede
Vorlage
B/1323/2019
Aktenzeichen
pl
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt auf Grund des § 10 in Verbindung mit § 44 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 27.03.2019 (Nds. GVBl. S. 70 und des § 33 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vom 18.07.2012 (Nds. GVBl. S. 269, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 16.05.2018 (Nds. GVBl. S. 95) die Neunte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Wiefelstede

 

   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

 

 Der Kreisbrandmeister des Landkreises Ammerland hat in Absprache mit den Gemeindebrandmeistern ein Konzept für die Anhebung der Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute des Landkreises erarbeitet und vorgestellt.

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede hat die Achte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Wiefelstede in seiner Sitzung am 17.12.2018 beschlossen.

In dieser Satzung wurden irrtümlicherweise die Erhöhungen des stellv. GBM, der stellv. OBM, der stellv. Jugendfeuerwehrwarte(innen) und der stellv. Kinderfeuerwehrwarte(innen) nicht berücksichtigt und mit den alten Beträgen übernommen. Diese erhalten 50 % statt einen Drittel der Aufwandsentschädigung des GBM, der OBM, der Jugendfeuerwehrwarte(innen) und der Kinderfeuerwarte(innen).

Die Änderungen der Aufwandsentschädigungen können der als Anlagen beigefügten Aufstellung/Gegenüberstellung und der 9. Änderungssatzung entnommen werden.

 

 

 

 

    


Finanzierung:

     


Anlagen: