Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt
auf Grund des § 10 in Verbindung mit § 44 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 27.03.2019 (Nds. GVBl. S. 70 und
des § 33 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vom 18.07.2012
(Nds. GVBl. S. 269, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 16.05.2018
(Nds. GVBl. S. 95) die Neunte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde
Wiefelstede über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde
Wiefelstede
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Kreisbrandmeister des Landkreises Ammerland hat in Absprache mit den
Gemeindebrandmeistern ein Konzept für die Anhebung der Aufwandsentschädigungen
für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute des Landkreises erarbeitet und
vorgestellt.
Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede hat die Achte Satzung zur Änderung der Satzung der
Gemeinde Wiefelstede über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der
Gemeinde Wiefelstede in seiner Sitzung am 17.12.2018 beschlossen.
In
dieser Satzung wurden irrtümlicherweise die Erhöhungen des stellv. GBM, der
stellv. OBM, der stellv. Jugendfeuerwehrwarte(innen) und der stellv. Kinderfeuerwehrwarte(innen)
nicht berücksichtigt und mit den alten Beträgen übernommen. Diese erhalten 50 %
statt einen Drittel der Aufwandsentschädigung des GBM, der OBM, der
Jugendfeuerwehrwarte(innen) und der Kinderfeuerwarte(innen).
Die
Änderungen der Aufwandsentschädigungen können der als Anlagen beigefügten
Aufstellung/Gegenüberstellung und der 9. Änderungssatzung entnommen werden.
Finanzierung:
Anlagen: