Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt den Antrag
des BUND, Kreisgruppe Ammerland, grünordnerischer Festsetzungen als „Textliche
Festsetzungen“ in Bebauungspläne zur Vermeidung von Steinwüsten in Baugebieten
aufzunehmen, zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den
Ammerländer Gemeinden und dem Landkreis Ammerland eine einheitliche,
praktikable Lösung anzustreben.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
BUND, Kreisgruppe Ammerland, hat mit anliegendem Schreiben die Aufnahme
grünordnerischer Festsetzungen als „Textliche Festsetzungen“ in Bebauungspläne
zur Vermeidung von Steinwüsten in Baugebieten beantragt. Der Antrag ist
gleichlautend an alle Ammerland-Gemeinden und zur Kenntnisnahme an den
Landkreis Ammerland gesandt worden.
§
9 Abs. 2 NBauO regelt bereits, dass die nicht überbauten Flächen der
Baugrundstücke Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere
zulässige Nutzung erforderlich sind (siehe Anlage). Über die Art der
Ausgestaltung der Grünflächen enthält die NBauO keine Angaben.
Die
private Gartengestaltung ist nach der NBauO verfahrensfrei. Sie muss jedoch dem
öffentlichen Baurecht entsprechen. Die Gartengestaltung ist somit nicht
Bestandteil eines Bauantrages. Somit hat der Landkreis Ammerland als
Bauaufsichtsbehörde nur die Möglichkeit im Nachgang einzuschreiten. Auf
Nachfrage wurde von dort jedoch mitgeteilt, dass Kontrollen der
Gartengestaltung nicht üblich seien und man nur nach entsprechenden Eingaben
Dritter tätig werde.
Die
Aufnahme einer Festsetzung zur Vermeidung von Steinwüsten in zukünftige
Bebauungspläne ist nach Rücksprache mit dem Landkreis Ammerland aufgrund der
bereits bestehenden gesetzlichen Regelung in der NBauO nicht erforderlich. Wenn
es eine entsprechende gesetzliche Regelung nicht gäbe, würde diese
Vorgehensweise außerdem zu Ungleichbehandlungen führen, die den betroffenen
Bürgerinnen und Bürgern nur schwer zu vermitteln sein dürfte, da die Regelung
nicht für die Bestandspläne gelten würde. Nicht greifen würde dieser
Lösungsansatz zudem im Außenbereich und i. d. R. auch im unbeplanten
Innenbereich.
Da
sich zurzeit alle Ammerländer Gemeinde mit dieser Thematik beschäftigen und der
Landkreis Ammerland als Bauaufsichtsbehörde ebenfalls betroffen ist, sollte ein
einheitlicher und vor allem praktikabler Ansatz angestrebt werden. Hierbei wäre
auch zu klären, wie entsprechende Regelungen in der Praxis umgesetzt werden
können (u. a. Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit). Auch sollte
der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Ergebnis stehen.
Die
Stadt Westerstede strebt offensichtlich auch ein gemeinsames Vorgehen auf
Kreisebene an (siehe Berichterstattung in der NWZ am 05.06.2019).
Verwaltungsseitig wird empfohlen, sich diesem Vorschlag anzuschließen.
Finanzierung:
./.
Anlagen: