Betreff
Antrag des BUND, Kreisgruppe Ammerland, zur Vermeidung von Steinwüsten in Baugebieten
Vorlage
B/1339/2019
Aktenzeichen
III-1
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Antrag des BUND, Kreisgruppe Ammerland, grünordnerischer Festsetzungen als „Textliche Festsetzungen“ in Bebauungspläne zur Vermeidung von Steinwüsten in Baugebieten aufzunehmen, zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Ammerländer Gemeinden und dem Landkreis Ammerland eine einheitliche, praktikable Lösung anzustreben.

  


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der BUND, Kreisgruppe Ammerland, hat mit anliegendem Schreiben die Aufnahme grünordnerischer Festsetzungen als „Textliche Festsetzungen“ in Bebauungspläne zur Vermeidung von Steinwüsten in Baugebieten beantragt. Der Antrag ist gleichlautend an alle Ammerland-Gemeinden und zur Kenntnisnahme an den Landkreis Ammerland gesandt worden.

 

§ 9 Abs. 2 NBauO regelt bereits, dass die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind (siehe Anlage). Über die Art der Ausgestaltung der Grünflächen enthält die NBauO keine Angaben.

 

Die private Gartengestaltung ist nach der NBauO verfahrensfrei. Sie muss jedoch dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Die Gartengestaltung ist somit nicht Bestandteil eines Bauantrages. Somit hat der Landkreis Ammerland als Bauaufsichtsbehörde nur die Möglichkeit im Nachgang einzuschreiten. Auf Nachfrage wurde von dort jedoch mitgeteilt, dass Kontrollen der Gartengestaltung nicht üblich seien und man nur nach entsprechenden Eingaben Dritter tätig werde.

 

Die Aufnahme einer Festsetzung zur Vermeidung von Steinwüsten in zukünftige Bebauungspläne ist nach Rücksprache mit dem Landkreis Ammerland aufgrund der bereits bestehenden gesetzlichen Regelung in der NBauO nicht erforderlich. Wenn es eine entsprechende gesetzliche Regelung nicht gäbe, würde diese Vorgehensweise außerdem zu Ungleichbehandlungen führen, die den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nur schwer zu vermitteln sein dürfte, da die Regelung nicht für die Bestandspläne gelten würde. Nicht greifen würde dieser Lösungsansatz zudem im Außenbereich und i. d. R. auch im unbeplanten Innenbereich.

 


Da sich zurzeit alle Ammerländer Gemeinde mit dieser Thematik beschäftigen und der Landkreis Ammerland als Bauaufsichtsbehörde ebenfalls betroffen ist, sollte ein einheitlicher und vor allem praktikabler Ansatz angestrebt werden. Hierbei wäre auch zu klären, wie entsprechende Regelungen in der Praxis umgesetzt werden können (u. a. Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit). Auch sollte der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Ergebnis stehen.

 

Die Stadt Westerstede strebt offensichtlich auch ein gemeinsames Vorgehen auf Kreisebene an (siehe Berichterstattung in der NWZ am 05.06.2019). Verwaltungsseitig wird empfohlen, sich diesem Vorschlag anzuschließen.

 


Finanzierung:

 

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Anlagen: