Betreff
Widmung der Gemeindestraße "Eisenstraße"
Vorlage
B/1341/2019
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2018, wird mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück 171/13 der Flur 11 für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung „Eisenstraße“. Es handelt sich hierbei um die Verlängerung der bereits gewidmeten Eisenstraße. Die zu widmende Fläche hat eine Größe von 1.775 m².

   

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Im Bebauungsplangebiet Nr. 118 II „Erweiterung Gewerbegebiet Eisenstraße“ sind die Endausbauarbeiten der Gemeindestraße abgeschlossen. Die neue Erschließungsstraße kann daher als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Es handelt sich hierbei um die Verlängerung der bereits gewidmeten „Eisenstraße“. Die Größe der zu widmenden Fläche beträgt 1.775 m² (Flur 11, Flurstück 171/13).

Die Lage der Fläche kann aus der Anlage entnommen werden.


Finanzierung:

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Anlagen:

Übersichtsplan Eisenstraße