Betreff
Rückschnitt von Sträuchern und Ästen an Gemeindestraßen,
hier: Antrag aus der Mitte des Rates
Vorlage
B/1344/2019
Aktenzeichen
III-7
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung, unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit, den Ast- u. Strauchrückschnitt entlang von Gemeindestraßen jährlich mit einem Kostenvolumen i. H. v. 12.000,00 € an eine externe Firma zu vergeben.

 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

  

Mit Antrag vom 22.04.2019 wurde ein Konzept gefordert, wie in Zukunft die Äste und Sträucher entlang von Gemeindestraßen ordnungsgemäß zurückgeschnitten werden können.

 

Ast- und Strauchwerk darf nur in den Wintermonaten vom 01.November bis Ende Februar zurück geschnitten werden. Dies ist ein enges Zeitfenster, in der die schlechten Witterungsverhältnisse neben krankheitsbedingten Ausfällen oder die weiterlaufenden Pflichtaufgaben einen ordnungsgemäßen Ast- und Strauchrückschnitt oft unmöglich machen.

 

So wie es die Witterung zulässt, werden alljährlich, im Rahmen des Machbaren, die schlimmsten Bereiche entlang der Gemeindestraßen zurückgeschnitten.

 

Für den Einsatz mit einem Steiger sind gem. Unfallverhütungsvorschrift insgesamt 4 Mitarbeiter gebunden. Zwei Mitarbeiter sichern nach vorne und hinten ab, ein Mitarbeiter schneidet im Korb das Ast- und Strauchwerk und ein Mitarbeiter räumt das Schnittgut zur Seite.

 

Um hier eine zeitliche und personelle Entlastung für den Bauhof zu erreichen, die wieder für andere Pflichtaufgaben eingesetzt werden können, empfiehlt der Fachdienst Straßen, Wege, Plätze eine jährliche Pauschale für den Rückschnitt von Ast- und Strauchwerk entlang von Gemeindestraßen i. H. v. 12.000,00 € einzuplanen und diese Arbeiten an eine externe Firma zu vergeben.

 

Mit diesen 12.000,00 € könnten dann jährlich rd. 5.000,00 m Ast- u. Strauchwerk zurückgeschnitten werden.

 

 

  


Finanzierung:

 

Die Haushaltsmittel i. H. v. 12.000,00 € werden im Rahmen der Mittelanmeldung wie folgt eingeplant:

 

8.000,00 € bei

 

Kostenstelle:   30400              FD Straßen, Wege, Plätze

Kostenträger:  541101            Bau u. Unterhaltung von befestigten Straßen

Sachkonto:      4212000          Unterhaltung d. sonst. unbewegl. Vermögens

 

 

4.000,00 € bei

 

Kostenstelle:   30400              FD Straßen, Wege, Plätze

Kostenträger:  541102            Bau u. Unterhaltung von unbefestigten Straßen

Sachkonto:      4212000          Unterhaltung d. sonst. unbewegl. Vermögens

 

    


Anlagen: