hier: Antrag aus der Mitte des Rates
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beauftragt die
Verwaltung, unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit, den Ast- u. Strauchrückschnitt
entlang von Gemeindestraßen jährlich mit einem Kostenvolumen i. H. v. 12.000,00
€ an eine externe Firma zu vergeben.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Mit
Antrag vom 22.04.2019 wurde ein Konzept gefordert, wie in Zukunft die Äste und
Sträucher entlang von Gemeindestraßen ordnungsgemäß zurückgeschnitten werden
können.
Ast-
und Strauchwerk darf nur in den Wintermonaten vom 01.November bis Ende Februar
zurück geschnitten werden. Dies ist ein enges Zeitfenster, in der die
schlechten Witterungsverhältnisse neben krankheitsbedingten Ausfällen oder die
weiterlaufenden Pflichtaufgaben einen ordnungsgemäßen Ast- und
Strauchrückschnitt oft unmöglich machen.
So
wie es die Witterung zulässt, werden alljährlich, im Rahmen des Machbaren, die
schlimmsten Bereiche entlang der Gemeindestraßen zurückgeschnitten.
Für
den Einsatz mit einem Steiger sind gem. Unfallverhütungsvorschrift insgesamt 4
Mitarbeiter gebunden. Zwei Mitarbeiter sichern nach vorne und hinten ab, ein
Mitarbeiter schneidet im Korb das Ast- und Strauchwerk und ein Mitarbeiter
räumt das Schnittgut zur Seite.
Um
hier eine zeitliche und personelle Entlastung für den Bauhof zu erreichen, die
wieder für andere Pflichtaufgaben eingesetzt werden können, empfiehlt der
Fachdienst Straßen, Wege, Plätze eine jährliche Pauschale für den Rückschnitt
von Ast- und Strauchwerk entlang von Gemeindestraßen i. H. v. 12.000,00 €
einzuplanen und diese Arbeiten an eine externe Firma zu vergeben.
Mit
diesen 12.000,00 € könnten dann jährlich rd. 5.000,00 m Ast- u. Strauchwerk
zurückgeschnitten werden.
Finanzierung:
Die
Haushaltsmittel i. H. v. 12.000,00 € werden im Rahmen der Mittelanmeldung wie
folgt eingeplant:
8.000,00
€ bei
Kostenstelle: 30400 FD
Straßen, Wege, Plätze
Kostenträger: 541101 Bau
u. Unterhaltung von befestigten Straßen
Sachkonto: 4212000 Unterhaltung
d. sonst. unbewegl. Vermögens
4.000,00
€ bei
Kostenstelle: 30400 FD
Straßen, Wege, Plätze
Kostenträger: 541102 Bau
u. Unterhaltung von unbefestigten Straßen
Sachkonto: 4212000 Unterhaltung
d. sonst. unbewegl. Vermögens
Anlagen: