Betreff
Errichtung eines Buswartehäuschens an der Gemeindestraße "Alter Mühlenweg",
hier: Maßnahmebeschluss
Vorlage
B/1348/2019
Aktenzeichen
III-7
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der fristgerechten Antragsstellung des Förderantrages an den ZVBN, Willy-Brandt-Platz 27, 28215 Bremen für die Errichtung eines Wartehäuschens inkl. Beleuchtung und der Herrichtung des Wartehäuschens am Alten Mühlenweg im Jahr 2020 mit einem Kostenvolumen i. H. v. 12.000,00 €. Auf den barrierefreien Ausbau wird verzichtet.

 

  


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

  

Der Fachdienst Straßen, Wege, Plätze  wurde durch eine betroffene Mutter darüber informiert, dass die Schulkinder an der Bushaltestelle „Alter Mühlenweg“ im Kreuzungsbereich Alter Mühlenweg / Metjendorfer Straße ganzjährig den Witterungsverhältnissen ausgesetzt sind, da es an dieser Bushaltestelle kein Buswartehäuschen gäbe. Die Bushaltestelle bestehe lediglich aus dem Haltestellenschild. Ebenso fehlt an dieser reinen Schulbushaltestelle eine Beleuchtung. Die Kinder stehen im Kreuzungsbereich einer vielbefahrenen Kreisstraße in den Wintermonaten ohne Beleuchtung direkt am Straßenrand. Die Abstellung der Fahrräder wird bislang auf dem Hof des anliegenden Grundstückes geduldet.

 

Eine Begutachtung des Fachdienstes Straßen, Wege, Plätze hat gezeigt, dass vom Platz her ein Buswartehäuschen inkl. Beleuchtung und Fahrradständer realisierbar wäre.

 

Hier würde das gleiche Förderverfahren mit dem Zweckverband Verkehrsbund Bremen / Niedersachsen (ZVBN) wie bei den Bushaltestellen „Hülsebusch“ und „Riedenweg“ in Spohle geführt werden.

Lediglich die Förderung würde in diesem Fall mit 2.500,00 € niedriger ausfallen als bei den vorgenannten Bushaltestellen, da hier die Buslinie 330 nicht hält.

 

Die Ausschreibung des Buswartehäuschens und der Fahrradständer erfolgt in 2020 über den ZVBN.  

 

Die Kosten für die Errichtung des Wartehäuschens wurden durch den Fachdienst Straßen, Wege, Plätze überschlägig ermittelt:

 

Wartehäuschen inkl. Ausstattung                  rd.   7.500,00 €

Aufstellung + Pflasterung                             rd.   3.500,00 €

Herstellung der Beleuchtung                         rd.   1.000,00 €

Brutto Kosten Gesamt                                   rd. 12.000,00 €

 

 

Um die beschriebene Förderung für die Errichtung eines einfachen Wartehäuschens i. H. v. 2.500,00 € zu erhalten, muss der Förderantrag bis 30.09.2019 bei dem ZVBN, Willy-Brandt-Platz 7, 28215 Bremen eingegangen sein.

  


Finanzierung:

 

Kosten:

 

Die Einplanung der Haushaltsmittel für die Errichtung eines Wartehäuschens erfolgt im Rahmen der Mittelanmeldung zum Haushalt 2020 im Finanzhaushalt unter:

 

Wartehäuschen                                                          = 7.500,00 €

Inv.-Nr.:                                 20.

Kostenstelle:                          30400

Kostenträger:                         547201

Bilanz. Zugangskonto:           0392001

FR-Konto:                              7871000

 

Pflasterarbeiten + Beleuchtung                                 = 4.500,00 €

Inv.-Nr.:                                 20.

Kostenstelle:                          30400

Kostenträger:                         547201

Bilanz. Zugangskonto:           0392502

FR-Konto:                              7872000

 

Gesamt                                                                      = 12.000,00 €

 

Zuschüsse Errichtung Wartehäuschen

 

Die Einplanung des Zuschusses erfolgt im Rahmen der Mittelanmeldung zum Haushalt

2020 unter:

 

Förderung ZVBN = 2.500,00 €

Inv.-Nr.:                                 20.

Kostenstelle:                          30400

Kostenträger:                         547201

Bilanz. Zugangskonto:           3133000

FR-Konto:                              6133000

 

    


Anlagen: