hier: Maßnahmebeschluss
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beauftragt die
Verwaltung mit der fristgerechten Antragsstellung des Förderantrages an den
ZVBN, Willy-Brandt-Platz 27, 28215 Bremen für die Errichtung eines
Wartehäuschens inkl. Beleuchtung und der Herrichtung des Wartehäuschens am
Alten Mühlenweg im Jahr 2020 mit einem Kostenvolumen i. H. v. 12.000,00 €. Auf
den barrierefreien Ausbau wird verzichtet.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Fachdienst Straßen, Wege, Plätze wurde
durch eine betroffene Mutter darüber informiert, dass die Schulkinder an der
Bushaltestelle „Alter Mühlenweg“ im Kreuzungsbereich Alter Mühlenweg /
Metjendorfer Straße ganzjährig den Witterungsverhältnissen ausgesetzt sind, da
es an dieser Bushaltestelle kein Buswartehäuschen gäbe. Die Bushaltestelle
bestehe lediglich aus dem Haltestellenschild. Ebenso fehlt an dieser reinen
Schulbushaltestelle eine Beleuchtung. Die Kinder stehen im Kreuzungsbereich
einer vielbefahrenen Kreisstraße in den Wintermonaten ohne Beleuchtung direkt
am Straßenrand. Die Abstellung der Fahrräder wird bislang auf dem Hof des
anliegenden Grundstückes geduldet.
Eine
Begutachtung des Fachdienstes Straßen, Wege, Plätze hat gezeigt, dass vom Platz
her ein Buswartehäuschen inkl. Beleuchtung und Fahrradständer realisierbar
wäre.
Hier
würde das gleiche Förderverfahren mit dem Zweckverband Verkehrsbund Bremen /
Niedersachsen (ZVBN) wie bei den Bushaltestellen „Hülsebusch“ und „Riedenweg“
in Spohle geführt werden.
Lediglich
die Förderung würde in diesem Fall mit 2.500,00 € niedriger ausfallen als bei
den vorgenannten Bushaltestellen, da hier die Buslinie 330 nicht hält.
Die
Ausschreibung des Buswartehäuschens und der Fahrradständer erfolgt in 2020 über
den ZVBN.
Die
Kosten für die Errichtung des Wartehäuschens wurden durch den Fachdienst
Straßen, Wege, Plätze überschlägig ermittelt:
Wartehäuschen
inkl. Ausstattung rd. 7.500,00 €
Aufstellung
+ Pflasterung rd. 3.500,00 €
Herstellung der Beleuchtung rd. 1.000,00 €
Brutto Kosten Gesamt
rd. 12.000,00 €
Um
die beschriebene Förderung für die Errichtung eines einfachen Wartehäuschens i.
H. v. 2.500,00 € zu erhalten, muss der Förderantrag bis 30.09.2019 bei dem
ZVBN, Willy-Brandt-Platz 7, 28215 Bremen eingegangen sein.
Finanzierung:
Kosten:
Die
Einplanung der Haushaltsmittel für die Errichtung eines Wartehäuschens erfolgt
im Rahmen der Mittelanmeldung zum Haushalt 2020 im Finanzhaushalt unter:
Wartehäuschen
= 7.500,00 €
Inv.-Nr.:
20.
Kostenstelle: 30400
Kostenträger: 547201
Bilanz.
Zugangskonto: 0392001
FR-Konto: 7871000
Pflasterarbeiten
+ Beleuchtung =
4.500,00 €
Inv.-Nr.:
20.
Kostenstelle: 30400
Kostenträger: 547201
Bilanz.
Zugangskonto: 0392502
FR-Konto: 7872000
Gesamt =
12.000,00 €
Zuschüsse
Errichtung Wartehäuschen
Die
Einplanung des Zuschusses erfolgt im Rahmen der Mittelanmeldung zum Haushalt
2020
unter:
Förderung ZVBN = 2.500,00 €
Inv.-Nr.:
20.
Kostenstelle: 30400
Kostenträger: 547201
Bilanz.
Zugangskonto: 3133000
FR-Konto: 6133000
Anlagen: