Betreff
Erhöhung der Artenvielfalt in der Gemeinde Wiefelstede,
hier: Antrag Bündnis 90/Die Grünen - Ortsverband Wiefelstede
Vorlage
B/1349/2019
Aktenzeichen
III-0
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Siehe Beratungsergebnis

  


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

 Mit Datum vom 18.04.2019 stellt der Ortsverband Wiefelstede der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag auf Beschluss von Maßnahmen zur Erhöhung der Artenvielfalt in der Gemeinde. Der Antrag mit den einzelnen, zum Beschluss vorgeschlagenen Maßnahmen findet sich im Anhang zu dieser Beratungsvorlage.

 

Bereits in der Vergangenheit hat sich der Rat der Gemeinde Wiefelstede diverse Male mit dem Thema auseinandergesetzt.  Unter anderem hat der Verwaltungsausschuss der „Lokalen Agenda-21 Wiefelstede“ per Beschluss vom 24.06.2009 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 200,00 EUR für das Anlegen von „Insektenweiden“ zugesichert. Inzwischen wird von der Gemeinde Saatgut angekauft und über den Bauhof unter anderem an die „Lokale Agenda“ weitergegeben, welche dieses Saatgut teilweise auch auf öffentlichen Flächen zum Einsatz bringt.

 

Eine wichtige Voraussetzung zur Erhöhung bzw. Erhaltung der Biodiversität ist die Vielfalt der Ökosysteme. Mit Blick auf das Insektensterben handelt es sich hier insbesondere um die naturnahe Gestaltung von kommunalen, aber auch privaten Grünflächen. Ein wesentlicher Faktor zur Erhöhung der Biodiversität ist auch die Herstellung eines Biotopverbundes, wie ihn auch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) fordert.  Diese Biotopvernetzung endet jedoch nicht an den Gemeindegrenzen; Einzelmaßnahmen sind demnach gut, müssen jedoch auch immer im räumlichen Zusammenhang zueinander betrachtet werden.  Hier finden die Aktivitäten der Agenda-21 und diverser Ortsbürgervereine Unterstützung beim Umweltbildungszentrum des Landkreises Ammerland über den Arbeitskreis Blühstreifen.

 

Um das vorhandene Potenzial kommunaler Grünflächen, einschl. der Wegeränder kommunaler Feld- und Wirtschaftswege zu erfassen, bedarf es eines Grünflächenkatasters. Für „großflächige“ Areale, wie z.B. Bereiche um vorhandene Regenrückhaltebecken, kann hier auf das bestehende Liegenschaftskataster zugegriffen werden.  Die Feststellung und Erfassung der Wegeränder (Straßenbegleitgrün) erfordert dahingegen einen erhöhten Aufwand, da hier größtenteils Grenzen in der Örtlichkeit festgestellt und die, neben der Straße und den erforderlichen Banketten verbleibenden Grünflächen ihrer Größe nach bestimmt werden müssen.  Klar muss jedoch sein, dass nicht jeder Wegerandstreifen für eine entsprechende ökologische Aufwertung in Frage kommt. Hierbei ist zu beachten, dass das System Straße funktionieren muss und nicht in Mitleidenschaft gezogen werden darf. So sind die Wegeränder häufig als Ausweichflächen (Begegnungsverkehr) entsprechend befestigt und dienen darüber hinaus der Ableitung des Oberflächenwassers – tlw. in die angrenzenden Grabensysteme. 

 

Es ist also neben der Feststellung der Flächen auch eine Bewertung der Eignung dieser Flächen erforderlich.

 

Um die so ermittelten Flächen nachhaltig für eine Umwandlung in naturnahe Lebensräume zu sichern ist eine Extensivierung der Pflege unabdingbar. Entsprechendes Fachwissen zur extensiven Grünflächenbewirtschaftung müsste hier über Fachfortbildungen für die Bauhofmitarbeiter generiert werden.  Darüber hinaus ist eine öffentlichkeitswirksame Darstellung nach außen erforderlich, um die Akzeptanz für die oftmals als „ungepflegt“ empfundenen Flächen zu steigern. 

 

Über ein Grünflächenbewirtschaftungskonzept wären die Pflegemaßnahmen in Ihrer Art und Häufigkeit festzulegen. Anzumerken ist hier, dass der Bauhof der Gemeinde aktuell nur über entsprechende Mulchmäher verfügt. Für die extensive Pflege wäre ein geeignetes Mähwerk (Balkenmäher, Kreiselmäher) mit Aufnahmegerät anzuschaffen.  Im Rahmen des Bewirtschaftungskonzeptes kann auch eine Artenliste erstellt werden, die das Anpflanzen heimischer Gewächse sichert.  Für die Aufstellung eines entsprechenden Konzeptes ist ggf. ein Fachbüro hinzuzuziehen.

 

Die Verwaltung wäre demnach zu beauftragen ein Grünflächenkataster zu erstellen, die Eignung entsprechender Flächen entlang kommunaler Feld- u. Wirtschaftswege zu prüfen und ein Grünflächenbewirtschaftungskonzept zu erstellen. Damit einhergehende und notwendige Maßnahmen und Anschaffungen wären bei der Einplanung der Haushaltsmittel in den Folgejahren zu berücksichtigen.

 

Hinsichtlich des Einsatzes von Herbiziden wurde bereits Ende der Neunziger Jahre ein entsprechender Beschluss gefasst, der den gemeindlichen Bauhof anweist, auf allen gemeindeeigenen Flächen - einschl. der Sportplätze - auf den Einsatz von Herbiziden zu verzichten.  Grundsätzlich ist es möglich, mit Antrag an die Landwirtschaftskammer eine Genehmigung zum Einsatz von Herbiziden zu erlangen; dies jedoch nur in dringenden und begründeten Ausnahmefällen. Über den entsprechenden Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (§ 10 PflSchG) verfügen die entsprechend geschulten Mitarbeiter des Bauhofs.

 

Aus Veröffentlichungen des BUND zum Thema „Insektenfreundliche Beleuchtung“ (sh. anliegenden Flyer) geht hervor, dass die Wahl des Leuchtmittels und die zugehörige Farbtemperatur ausschlaggebend für die Anlockwirkung auf Insekten ist.  So lockt eine Metallhalogendampf-Hochdrucklampe je nach Farbtemperatur (3000-6500K) ca. 198-372 Insekten pro Nacht an. Im Vergleich dazu lockt eine LED-Leuchte im Farbtemperaturbereich 3000-6000K nur noch 41-75 Insekten pro Nacht an.  Mit der Umstellung der Ortsbeleuchtung auf LED-Technik hat die Gemeinde somit bereits einen wichtigen Schritt zur „Insektenfreundlichen Beleuchtung“ getan.     Die Brennzeiten der Straßenbeleuchtung sind derzeit nachts bis 1:00 Uhr geregelt. Eine Anpassung i.S. einer Reduzierung der Brennzeiten wäre entsprechend politisch zu beschließen.

 

 

 

 

 

Landwirtschaftliche Nutzflächen im kommunalen Eigentum sollen gem. Antrag prioritär an ökologisch wirtschaftende Betriebe verpachtet werden.  Darüber hinaus sollen in den Pachtverträgen Vereinbarungen zum Verzicht auf Herbizide und gentechnisch veränderte Pflanzen, sowie zum Anlegen von Blühstreifen getroffen werden.  Berücksichtigt werden müssen hier die bestehenden Pachtverhältnisse mit Ihren Laufzeiten. Der Ausschuss/Rat muss ggf. beschließen, Pachtverträge zu kündigen bzw. nicht zu verlängern.

 

Zum Thema insektenfreundliche Gartengestaltung bietet das Internet bereits eine Fülle an Informationsmöglichkeiten.  Auf der Homepage der Gemeinde können ausgewählte Inhalte verlinkt und die gesetzlichen Vorgaben zum Umgang mit Herbiziden dargestellt werden. 

 

 


Finanzierung:

 

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Anlagen: