Betreff
Evtl. Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Umwandlung des Areals der Tennishalle in Metjendorf in ein Wohnquartier,
hier: Antrag der L + K Sachwerte Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Oldenburg
Vorlage
B/1351/2019
Aktenzeichen
III-0
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Umwandlung des Sondergebietes Tennishalle in Metjendorf, Am Sportplatz 11, in ein allgemeines Wohngebiet grundsätzlich zu.

 

Vor einem noch zu fassenden Aufstellungsbeschluss ist jedoch gutachterlich der Nachweis zu erbringen, dass der Betrieb auf dem angrenzenden Sport- und Freizeitzentrum durch die herannahende Wohnbebauung nicht eingeschränkt werden wird bzw. dieses durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden kann.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die L & K Sachwerte Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, vertreten durch das Architekturbüro dbp-Architektur aus Oldenburg, hat mit anliegendem Schreiben die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Umwandlung des Sondergebietes Tennishalle in Metjendorf, Am Sportplatz 11, in ein allgemeines Wohngebiet zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohnquartier für ca. 35 bis 40 Wohneinheiten beantragt. Parallel hierzu wäre der Flächennutzungsplan zu ändern bzw. anzupassen.

 

Die Tennishalle in Metjendorf ist stark sanierungsbedürftig. Eine Fortsetzung bzw. Wiederaufnahme des Betriebes ist angesichts des Sanierungsstaus und der geringen Auslastung eher unwahrscheinlich. Eine Nutzungsänderung wäre somit nach Ansicht der Verwaltung grundsätzlich zu begrüßen. Hierbei wäre jedoch sicherzustellen, dass der Betrieb auf dem angrenzenden Sport- und Freizeitzentrum insbesondere hinsichtlich des Trainings- und Spielbetriebes nicht eingeschränkt wird.

 

Die verschiedenen Planungsvarianten sollen in der Sitzung vorgestellt werden.  

 


Finanzierung:

 

Die Kosten des Bauleitplanverfahrens und alle weiteren Kosten wären vom Vorhabenträger zu tragen.

  


Anlagen: