hier: Antrag der L + K Sachwerte Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Oldenburg
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss stimmt der
Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Umwandlung des Sondergebietes
Tennishalle in Metjendorf, Am Sportplatz 11, in ein allgemeines Wohngebiet
grundsätzlich zu.
Vor einem noch zu fassenden
Aufstellungsbeschluss ist jedoch gutachterlich der Nachweis zu erbringen, dass
der Betrieb auf dem angrenzenden Sport- und Freizeitzentrum durch die
herannahende Wohnbebauung nicht eingeschränkt werden wird bzw. dieses durch
geeignete Maßnahmen sichergestellt werden kann.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
L & K Sachwerte Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, vertreten durch das
Architekturbüro dbp-Architektur aus Oldenburg, hat mit anliegendem Schreiben
die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Umwandlung des Sondergebietes
Tennishalle in Metjendorf, Am Sportplatz 11, in ein allgemeines Wohngebiet zur
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohnquartier für ca.
35 bis 40 Wohneinheiten beantragt. Parallel hierzu wäre der Flächennutzungsplan
zu ändern bzw. anzupassen.
Die
Tennishalle in Metjendorf ist stark sanierungsbedürftig. Eine Fortsetzung bzw.
Wiederaufnahme des Betriebes ist angesichts des Sanierungsstaus und der
geringen Auslastung eher unwahrscheinlich. Eine Nutzungsänderung wäre somit
nach Ansicht der Verwaltung grundsätzlich zu begrüßen. Hierbei wäre jedoch
sicherzustellen, dass der Betrieb auf dem angrenzenden Sport- und
Freizeitzentrum insbesondere hinsichtlich des Trainings- und Spielbetriebes
nicht eingeschränkt wird.
Die
verschiedenen Planungsvarianten sollen in der Sitzung vorgestellt werden.
Finanzierung:
Die
Kosten des Bauleitplanverfahrens und alle weiteren Kosten wären vom
Vorhabenträger zu tragen.
Anlagen: