Betreff
Planung einer neuen Kindertagesstätte in Wiefelstede
Vorlage
B/1369/2019
Aktenzeichen
FB II-Le
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

a.        Der Verwaltungsausschuss nimmt die Vergabe der Planungsleistungen für die neue Kindertagesstätte in Wiefelstede entsprechend der Ergebnisse aus den Bewertungs-kriterien sowie die dargestellte Vorplanung zur Kenntnis.

 

b.        Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Errichtung einer weiteren Kinderta­gesstätte in Wiefelstede mit zwei Kindergarten- und zwei Krippengruppen auf Basis des vom Planungsbüro/Architekturbüro…… vorgestellten Entwurfspla­nung und Kostenschätzung im Jahr 2020.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Aus der Entwicklung der Kinderzahlen in der Gemeinde sowie den Beratungsergebnissen des Ausschusses für Generationen und Soziales hierzu hat sich bereits Ende 2018 die Notwendig­keit der Errichtung einer weiteren Kindertagesstätte im Ortskern von Wiefelstede ergeben. Der Rat der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 25.03.2019 einstimmig beschlos­sen, zwei Flurstücke zur Größe von insgesamt 8.801 Quadratmeter im Bereich Hörner Straße / Am Brinkacker für die Errichtung der Kindertagesstätte anzukaufen.

 

In der Verwaltungsausschusssitzung vom 29.04.2019 wurde beschlossen, die Planungsleis­tungen für die Errichtung der neuen Kindertagesstätte der Hörner Straße / Am Brinkacker freihändig zu vergeben. Es sollten insgesamt 5 Planer aufgefordert werden, im Entwurf eine Kitaplanung einschließlich Kostenschätzung und Honorarberechnung vorzustellen. In einem Bewertungsverfahren mit einer festgesetzten Matrix, in dem maximal 500 Punkte erreicht werden können, sollte durch eine Kommission unter Beteiligung der Fachbereiche II und III, sowie einem neutralen Architekten entschieden werden, wem der Planungsauftrag zu erteilen ist.

 

Die Bewerbungen in dem Architektenauswahlverfahren sowie die Präsentationen der Ergeb­nisse werden bis Anfang September ausgewertet, so dass bis zu der Fachausschuss-Sitzung am 16.09.2019 der zu beauftragende Planer ausgewählt ist. Das ausgewählte Architekturbüro wird dieser Sitzung seine Planung in den Grundzügen darstellen und seine Kostenschätzung vorstellen.

 

Sollte ein Planungsbüro ausgewählt werden, dass bereits ein Referenzobjekt realisiert hat, würde die Verwaltung versuchen, noch vor der Fachausschusssitzung einen Besichtigungs­termin zu organisieren. Aufgrund der sich abzeichnenden Betreuungssituation sollte die Ge­meinde Wiefelstede die Baumaßnahme realisieren, sobald alle rechtlichen und sachlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Die baulichen Voraussetzungen werden mit dem über den Bau- und Umweltausschuss zu be­ratenden Bebauungsplanverfahren geschaffen.  Haushaltsmittel stehen für den Ankauf des Grundstückes und der Vor- und Entwurfsplanung in 2019 bereit.

 

Zu finanzieren ist die Baumaßnahme über den Haushalt 2020. Aktuell ist hier nicht absehbar, wie diese Maßnahme zu finanzieren ist. Gleichwohl gibt es zur Umsetzung der Maßnahme aus Sicht der Verwaltung keine Alternativen da die Gemeinde den Rechtsanspruch auf einen Krippen- bzw. Kindergartenplatz zu erfüllen hat.

 

Hinsichtlich der auszuschreibenden Bauleistungen ist es in der Regel am Wirtschaftlichsten, diese im Spätherbst auszuschreiben. Zu klären ist in diesem Zusammenhang noch, ob Aus­schreibungen vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel in 2020 er­folgen können.

 

Damit die Maßnahme zeitgerecht auf den Weg gebracht werden kann, ist es erforderlich, den Maßnahmebeschluss so bald wie möglich zu fassen. Unter der Voraussetzung, dass die vorge­stellten Planungen, einschl. Kostenschätzung, möglichst nach einer vorhergehenden Besichti­gung eines Referenzobjektes, die Zustimmung der Gremien finden, wäre der Beschluss über die Maßnahme in der Sitzung des Rates der Gemeinde Wiefelstede am 30.09.19 möglich.

     


Finanzierung:

 

Die Kosten für die Vor- und Entwurfsplanung sind in der Haushaltsplanung 2019 enthalten, die Kosten für die Errichtung und Einrichtung der Kindertagesstätte sind in die Haushaltspla­nung 2020 aufzunehmen.

     


Anlagen:

 

keine