Betreff
Antrag auf finanzielle Unterstützung der Großtagespflegen in Metjendorf
Vorlage
B/1372/2019
Aktenzeichen
FB II-Le
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede lehnt die Anträge der Elternschaft und des Trägers der Großtagespflegen Metjendorf (Meki I und II) ab und verweist darauf, dass für die Förderung und Finanzierung von Tagespflege grundsätzlich das Jugendamt des Landkreises Ammerland zuständig ist. Der Kooperationsvertrag zwischen dem Ammerländer Kindertreff e.V. und der Gemeinde Wiefelstede ist in diesem Zusammenhang als eine freiwillige Leistung der Gemeinde Wiefelstede zur Kofinanzierung der Großtagespflegen zu sehen.

 

  


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Elternschaft der Großtagespflegen Metjendorf (Meki I und II) hat mit Datum von 01.06.2019 einen Antrag an die Gemeinde Wiefelstede gestellt, den Betrieb der beiden Großtagespflegen finanziell (besser) zu unterstützen bzw. den Kooperationsvertrag zu überarbeiten. (Anlage)

Es wird gefordert, dass die Großtagespflegen „krippenähnlich“ finanziert werden sollten, weil sie auch krippenähnlich aufgebaut seien.

Im Einzelnen wird die Finanzierung gefordert für:

 

  1. Begleitung durch eine Leitungskraft
  2. Vor- und Nachbereitungszeiten (Verfügungszeiten)
  3. Hausmeisterstunden
  4. Mehr Stundenvolumen Reinigungskraft
  5. Verfügungszeit für Elternberatung

 

Zusätzlich zum Antrag der Elternschaft beantragt der Träger der beiden Großtagespflegen, der Ammerländer Kindertreff e.V. mit Eingangsdatum vom 25.07.2019 die Finanzierung und Anpassung des bestehenden Kooperationsvertrag an die – nach heutigem Stand – gewachsenen Anforderungen. (Anlage)

Im Einzelnen wird hier konkret beantragt:

  • Für die kontinuierliche Anleitung der Fachkräfte und Tagesmütter die Finanzierung einer Leitungskraft für je 4 Wochenstunden pro Großtagespflege
  • Jeweils 5 Wochenstunden für eine Reinigungskraft
  • Jeweils 0,5 Wochenstunden Hausmeisterdienst zur Unterhaltung des Gebäudes und der Grundstücksflächen

 

Grundsätzlich ist die Förderung und Finanzierung der Tagespflege im Aufgabenbereich des Landkreises Ammerland (Jugendamt) angesiedelt, während die Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort) in der Zuständigkeit der Gemeinden und der Stadt Westerstede liegen. Die Gemeinden sind damit grundsätzlich für die Tagespflege nicht zuständig! Die Gesetzgebung im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) sieht vor, dass Kindertagespflege als gleichwertige Alternativform der Kinderbetreuung hinsichtlich des Rechtsanspruches auf einen Kinderbetreuungsplatz zu werten ist.

 

Gleichwohl gibt es in diesen Betreuungsformen gravierende vom Gesetzgeber vorgesehene und in der Realität vorhandene Unterschiede, die es zu beachten gilt:

 

Der jeweilige Träger einer Kindertagesstätte benötigt eine Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt, dafür sind Konzeptionen mit entsprechenden Inhalten wie Bildung, Sprachförderung etc. notwendig.

Das Landesjugendamt ist auch Aufsichtsbehörde. Die Kindertagesstätte als institutionelle Einrichtung hat Standards vorzuhalten, die durch Länderrecht bestimmt sind. Das niedersächsische Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) gibt klare Anforderungen hinsichtlich Ausstattung und Personalschlüsseln. Hier sind auch Vorgaben zu päd. Qualifikationen des Fachpersonals vorgegeben wie auch zu Vorbereitung- bzw. Verfügungszeiten, zu Öffnungs- und Betreuungszeiten, zur Elternvertretung und fachlichen Beratung. Für die Einhaltung dieser Vorgaben ist jeweils der Träger verantwortlich und das Personal ist grundsätzlich in einem festen Anstellungsverhältnis.

 

In der Kindertagespflege benötigt die einzelne Tagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis, die personenabhängig ist. Die Erlaubnis wird vom Jugendamt auf Basis einer Eignungsfeststellung nach einer entsprechenden Qualifizierung erteilt. Jeder Tagespflegeperson werden namentlich maximal 5 Kinder zeitgleich zugeordnet, für deren Betreuung sie verantwortlich ist. Insofern wird die Tagespflege als selbstständige Tätigkeit gesehen, und die Bezahlung der Betreuung richtet sich nach Stundenvolumen pro Kind.

Im Vordergrund steht hier die Betreuung in einem flexiblen Zeitrahmen in familienähnlicher Atmosphäre. An Ausstattung der Räumlichkeiten, der Außenspielfläche, der Sanitärbereiche werden keine so starren Standards vorgeschrieben wie in der Kindertagesstätte.

Tagespflegepersonen (Tagesmütter und –väter) betreuen meistens in ihrem eigenen Haushalt, aber auch im Haushalt der Kinder. Wenn sich Tageseltern zusammenschließen, so findet dann die „Großtagespflege“ für bis zu 10 Kinder auch in angemieteten Räumen statt, wie in Metjendorf.

 

Die Fachaufsicht über die Tagespflegepersonen obliegt dem Jugendamt des Landkreises in Westerstede. Rechtsgrundlage für die Förderung der Tagespflege ist die Satzung des Landkreises Ammerland für die Förderung  in Tagespflege auf Basis der rechtlichen Rahmenbedingungen des Landes Niedersachsen. (Anlage)

Das Jugendamt prüft die Eignung der Tagesmütter/-väter und zahlt die laufende Geldleistung. Es sorgt daneben für Fachberatung und Begleitung der Personen in der (Groß-)tagespflege sowie Qualifizierung durch Fortbildungskurse.

 

Die beiden Großtagespflegen MeKi I und MeKi II sind zum 01.02.2016 in Betrieb genommen worden (Träger: Ammerländer Kindertreff e.V.). Es bestehen zurzeit Tagespflegeerlaubnisse für bis zu 2 x 10 Kinder zzgl. Sharingplätze. Zur Sicherstellung des wirtschaftlich geregelten und verlässlichen Ablaufs der Kindertagesbetreuung in Metjendorf ist zwischen dem Ammerländer Kindertreff e.V. als Träger der Einrichtung und der Gemeinde Wiefelstede im September 2015 ein Kooperationsvertrag geschlossen worden, welcher eine Defizitfinanzierung vorsieht.( s. Anlage). Hier wird die Gemeinde Wiefelstede bereits außerhalb ihrer Zuständigkeit freiwillig tätig.

Es sind monatliche Abschläge gemäß der realen Finanzierungssituation von der Gemeinde zu zahlen.

 

 

Die Kooperation ab 2016 kam zustande, weil einerseits Betreuungsplätze für unter Dreijährige im Süden der Gemeinde dringend gebraucht wurden, aber auch weil Tagespflegeplätze mit flexiblen Betreuungszeiten nachgefragt waren. In den Krippen sind feste Gruppenzeiten (5 x die Woche/entweder vormittags oder ganztags) verpflichtend und müssen auch von den Eltern gezahlt werden. Tagespflege ist da flexibel, die Eltern können sie zum Beispiel von Montag bis Mittwoch vormittags und Donnerstag ganztags (nach Verfügbarkeit) nutzen und auch zahlen. Dieses führt dann auch dazu, dass zu den allgemeinen Betreuungszeiten nicht immer alle „zugeordneten“ Kinder anwesend sind. So ist es auch möglich, dass stundenweise nur zwei oder drei Kinder von einer Tagespflegeperson betreut werden.

 

Um eine Stabilität der Betreuung in Tagespflege für die Eltern sicherzustellen, hat der Träger Ammerländer Kindertreff e.V. das Festanstellungsmodell für Tagesmütter für die beiden Großtagespflegen praktiziert. Dieses bietet für die angestellten Tagespflegepersonen Finanzsicherheit mit ausreichender Altersversorgung etc. Selbstständige Tagesmütter haben generell keine sicheren „Monatseinkommen“.

 

Dieses Modell war damals ein Novum im Ammerland, aber hat sich bewährt.  Die Gemeinde Rastede hat mit mehreren Großtagespflegen mit demselben Träger nachgezogen. Hier ist jedoch von vornherein eine krippenähnliche Finanzierung vereinbart worden.

Dieses ist so verwaltungsseitig nicht nachzuvollziehen, da der Gesetzgeber und auch die praktische Realität für die Eltern einen deutlichen Unterschied zwischen Kindertagesstätte/Krippe und Tagespflege aufzeigen und die Gemeinden hier nicht zuständig sind.

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Die anderen Großtagespflegen im Landkreis, die seitdem geschaffen wurden, arbeiten nicht mit dem Festanstellungsmodell sondern mit reiner Selbstständigkeit der Tagesmütter. Hier gibt es nur teilweise Zuschüsse im ersten Jahr für die Anmietung von externen Räumlichkeiten. Verwaltungskosten, Reinigungskräfte und Hausmeisterkosten werden gar nicht bezuschusst.

 

Der zugestimmte Haushaltsplan 2019 der Großtagespflegen sieht vor, dass diese in diesem Jahr bei Gesamtausgaben von ca. 101.740,00 € Meki I) und 92.054,00 € (Meki II) mit 20.440,00 € (ca. 20 %) und 16.754,00 € (ca. 18 %) durch die Gemeinde Wiefelstede gefördert werden. Durch das Jugendamt Westerstede wird durch Zahlungen für die Betreuung der Kinder durch das festangestellte Fachpersonals, eines erhöhten Sachkostenzuschusses und durch die eingenommenen Elternbeiträge (alles stundengenau pro Kind berechnet) der Hauptanteil der Kosten getragen. Dabei werden für die festangestellten Tagesmütter und die sonstigen pädagogischen Mitarbeiter auch anteilig bzw. angemessen die Kosten der Kranken- und Rentenversicherung übernommen. Weiterhin werden gemäß der Satzung des Landkreises auch Fortbildungskosten, die Fachberatung der Tagespflegen sowie die Anschaffung von Spiel- und Beschäftigungsmaterialien übernommen.

 

Generell ist der bisherigen Kooperationsvereinbarung so zu sehen, dass die Besonderheiten der Großtagespflege mit festangestelltem Personal inklusive Fremdanmietung der Räumlichkeiten durch den Kooperationsvertrag mit Defizitregelung gut aufgefangen werden. So werden sogar in angemessenem Rahmen Reinigungskosten und Verwaltungskosten, EDV etc. als Kompromiss mit anerkannt und übernommen, die ansonsten die Tagesmütter in Wiefelstede eigenständig bewältigen müssen. Leitungs- und Verfügungszeiten, Zeiten für Elternarbeit und Hausmeisterleistungen in dem angemieteten Gebäude sind allerdings nicht inbegriffen. Jedoch ist hier auch die Situation anderer selbständig arbeitender Tagesmütter und –väter im eigenen Haushalt in der Gemeinde zu sehen, die dann das Anrecht auf gleiche Ansprüche gegenüber der Gemeinde hätten.

 

Insofern scheint der Kooperationsvertrag mit den aktuellen Modalitäten ein guter Kompromiss in der gegenwärtigen vorgegebenen Situation Tagespflegeförderung durch Landkreis und  Kindertagesstättenförderung durch die Gemeinde zu sein.

    


Finanzierung:

 

entfällt

 

 


Anlagen: