Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss der
Gemeinde Wiefelstede lehnt die Anträge der Elternschaft und des
Trägers der Großtagespflegen Metjendorf (Meki I und II) ab und verweist
darauf, dass für die Förderung und Finanzierung von Tagespflege grundsätzlich
das Jugendamt des Landkreises Ammerland zuständig ist. Der
Kooperationsvertrag zwischen dem Ammerländer Kindertreff e.V. und der Gemeinde
Wiefelstede ist in diesem Zusammenhang als eine freiwillige Leistung der
Gemeinde Wiefelstede zur Kofinanzierung der Großtagespflegen zu sehen.
Situationsbericht /
Bisherige Beratung:
Die Elternschaft der Großtagespflegen Metjendorf (Meki I und II) hat mit Datum von 01.06.2019
einen Antrag an die Gemeinde Wiefelstede gestellt, den Betrieb der beiden
Großtagespflegen finanziell (besser) zu unterstützen bzw. den
Kooperationsvertrag zu überarbeiten. (Anlage)
Es wird gefordert, dass die Großtagespflegen „krippenähnlich“
finanziert werden sollten, weil sie auch krippenähnlich aufgebaut seien.
Im Einzelnen wird die Finanzierung gefordert für:
- Begleitung
durch eine Leitungskraft
- Vor-
und Nachbereitungszeiten (Verfügungszeiten)
- Hausmeisterstunden
- Mehr
Stundenvolumen Reinigungskraft
- Verfügungszeit
für Elternberatung
Zusätzlich zum Antrag der Elternschaft beantragt der Träger der beiden
Großtagespflegen, der Ammerländer Kindertreff e.V. mit Eingangsdatum vom
25.07.2019 die Finanzierung und Anpassung des bestehenden Kooperationsvertrag
an die – nach heutigem Stand – gewachsenen Anforderungen. (Anlage)
Im Einzelnen wird hier konkret beantragt:
- Für
die kontinuierliche Anleitung der Fachkräfte und Tagesmütter die
Finanzierung einer Leitungskraft für je 4 Wochenstunden pro
Großtagespflege
- Jeweils
5 Wochenstunden für eine Reinigungskraft
- Jeweils
0,5 Wochenstunden Hausmeisterdienst zur Unterhaltung des Gebäudes und der
Grundstücksflächen
Grundsätzlich ist die Förderung und Finanzierung der Tagespflege im
Aufgabenbereich des Landkreises Ammerland (Jugendamt) angesiedelt, während die
Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort) in der Zuständigkeit der
Gemeinden und der Stadt Westerstede liegen. Die Gemeinden sind damit grundsätzlich
für die Tagespflege nicht zuständig! Die Gesetzgebung im Sozialgesetzbuch
Achtes Buch (SGB VIII) sieht vor, dass Kindertagespflege als gleichwertige
Alternativform der Kinderbetreuung hinsichtlich des Rechtsanspruches auf einen
Kinderbetreuungsplatz zu werten ist.
Gleichwohl gibt es in diesen Betreuungsformen gravierende vom
Gesetzgeber vorgesehene und in der Realität vorhandene Unterschiede, die es zu
beachten gilt:
Der jeweilige Träger einer Kindertagesstätte
benötigt eine Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt, dafür sind
Konzeptionen mit entsprechenden Inhalten wie Bildung, Sprachförderung etc.
notwendig.
Das Landesjugendamt ist auch Aufsichtsbehörde. Die
Kindertagesstätte als institutionelle Einrichtung hat Standards vorzuhalten,
die durch Länderrecht bestimmt sind. Das niedersächsische Gesetz über
Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) gibt klare Anforderungen hinsichtlich
Ausstattung und Personalschlüsseln. Hier sind auch Vorgaben zu päd.
Qualifikationen des Fachpersonals vorgegeben wie auch zu Vorbereitung- bzw.
Verfügungszeiten, zu Öffnungs- und Betreuungszeiten,
zur Elternvertretung und fachlichen Beratung. Für die Einhaltung dieser
Vorgaben ist jeweils der Träger verantwortlich und das Personal ist
grundsätzlich in einem festen Anstellungsverhältnis.
In der Kindertagespflege benötigt die einzelne Tagespflegeperson eine
Pflegeerlaubnis, die personenabhängig ist. Die Erlaubnis wird vom Jugendamt auf Basis einer Eignungsfeststellung
nach einer entsprechenden Qualifizierung erteilt. Jeder Tagespflegeperson
werden namentlich maximal 5 Kinder zeitgleich zugeordnet, für deren Betreuung
sie verantwortlich ist. Insofern wird die Tagespflege als selbstständige
Tätigkeit gesehen, und die Bezahlung der Betreuung richtet sich nach
Stundenvolumen pro Kind.
Im Vordergrund steht hier die Betreuung in einem flexiblen
Zeitrahmen in familienähnlicher Atmosphäre. An Ausstattung der Räumlichkeiten,
der Außenspielfläche, der Sanitärbereiche werden keine so starren Standards
vorgeschrieben wie in der Kindertagesstätte.
Tagespflegepersonen (Tagesmütter und –väter) betreuen meistens in ihrem
eigenen Haushalt, aber auch im Haushalt der Kinder. Wenn sich Tageseltern
zusammenschließen, so findet dann die „Großtagespflege“ für bis zu 10 Kinder
auch in angemieteten Räumen statt, wie in Metjendorf.
Die Fachaufsicht über die Tagespflegepersonen obliegt dem Jugendamt des
Landkreises in Westerstede. Rechtsgrundlage für die Förderung der Tagespflege
ist die Satzung des Landkreises Ammerland für die Förderung in Tagespflege auf Basis der rechtlichen
Rahmenbedingungen des Landes Niedersachsen. (Anlage)
Das Jugendamt prüft die Eignung der Tagesmütter/-väter und
zahlt die laufende Geldleistung. Es sorgt daneben für Fachberatung und
Begleitung der Personen in der (Groß-)tagespflege sowie Qualifizierung durch
Fortbildungskurse.
Die beiden Großtagespflegen MeKi I und MeKi II sind zum 01.02.2016 in
Betrieb genommen worden (Träger: Ammerländer Kindertreff e.V.). Es bestehen
zurzeit Tagespflegeerlaubnisse für bis zu 2 x 10 Kinder zzgl. Sharingplätze.
Zur Sicherstellung des wirtschaftlich geregelten und verlässlichen Ablaufs der
Kindertagesbetreuung in Metjendorf ist zwischen dem Ammerländer Kindertreff
e.V. als Träger der Einrichtung und der Gemeinde Wiefelstede im September 2015
ein Kooperationsvertrag geschlossen worden, welcher eine Defizitfinanzierung
vorsieht.( s. Anlage). Hier wird die Gemeinde Wiefelstede bereits außerhalb
ihrer Zuständigkeit freiwillig tätig.
Es sind monatliche Abschläge gemäß der realen Finanzierungssituation von
der Gemeinde zu zahlen.
Die Kooperation ab 2016 kam zustande, weil einerseits Betreuungsplätze
für unter Dreijährige im Süden der Gemeinde dringend gebraucht wurden, aber
auch weil Tagespflegeplätze mit flexiblen Betreuungszeiten nachgefragt waren. In
den Krippen sind feste Gruppenzeiten (5 x die Woche/entweder vormittags oder
ganztags) verpflichtend und müssen auch von den Eltern gezahlt werden.
Tagespflege ist da flexibel, die Eltern können sie zum Beispiel von Montag bis
Mittwoch vormittags und Donnerstag ganztags (nach Verfügbarkeit) nutzen und
auch zahlen. Dieses führt dann auch dazu, dass zu den allgemeinen
Betreuungszeiten nicht immer alle „zugeordneten“ Kinder anwesend sind. So ist
es auch möglich, dass stundenweise nur zwei oder drei Kinder von einer
Tagespflegeperson betreut werden.
Um eine Stabilität der Betreuung in Tagespflege für die Eltern
sicherzustellen, hat der Träger Ammerländer Kindertreff e.V. das
Festanstellungsmodell für Tagesmütter für die beiden Großtagespflegen
praktiziert. Dieses bietet für die angestellten Tagespflegepersonen
Finanzsicherheit mit ausreichender Altersversorgung etc. Selbstständige
Tagesmütter haben generell keine sicheren „Monatseinkommen“.
Dieses Modell war damals ein Novum im Ammerland, aber hat sich bewährt. Die Gemeinde Rastede hat mit mehreren
Großtagespflegen mit demselben Träger nachgezogen. Hier ist jedoch von
vornherein eine krippenähnliche Finanzierung vereinbart worden.
Dieses ist so verwaltungsseitig nicht nachzuvollziehen, da der
Gesetzgeber und auch die praktische Realität für die Eltern einen deutlichen
Unterschied zwischen Kindertagesstätte/Krippe und Tagespflege aufzeigen und die
Gemeinden hier nicht zuständig sind.
.
Die anderen Großtagespflegen im Landkreis, die seitdem geschaffen
wurden, arbeiten nicht mit dem Festanstellungsmodell sondern mit reiner
Selbstständigkeit der Tagesmütter. Hier gibt es nur teilweise Zuschüsse im
ersten Jahr für die Anmietung von externen Räumlichkeiten. Verwaltungskosten,
Reinigungskräfte und Hausmeisterkosten werden gar nicht bezuschusst.
Der zugestimmte Haushaltsplan 2019 der Großtagespflegen sieht vor, dass
diese in diesem Jahr bei Gesamtausgaben von ca. 101.740,00 € Meki I) und
92.054,00 € (Meki II) mit 20.440,00 € (ca. 20 %) und 16.754,00 € (ca. 18 %)
durch die Gemeinde Wiefelstede gefördert werden. Durch das Jugendamt
Westerstede wird durch Zahlungen für die Betreuung der Kinder durch das
festangestellte Fachpersonals, eines erhöhten Sachkostenzuschusses und durch
die eingenommenen Elternbeiträge (alles stundengenau pro Kind berechnet) der
Hauptanteil der Kosten getragen. Dabei werden für die festangestellten
Tagesmütter und die sonstigen pädagogischen Mitarbeiter auch anteilig bzw.
angemessen die Kosten der Kranken- und Rentenversicherung übernommen. Weiterhin
werden gemäß der Satzung des Landkreises auch Fortbildungskosten, die
Fachberatung der Tagespflegen sowie die Anschaffung von Spiel- und
Beschäftigungsmaterialien übernommen.
Generell ist der bisherigen Kooperationsvereinbarung so zu
sehen, dass die Besonderheiten der Großtagespflege mit festangestelltem
Personal inklusive Fremdanmietung der Räumlichkeiten durch den
Kooperationsvertrag mit Defizitregelung gut aufgefangen werden. So werden sogar
in angemessenem Rahmen Reinigungskosten und Verwaltungskosten, EDV etc. als
Kompromiss mit anerkannt und übernommen, die ansonsten die Tagesmütter in
Wiefelstede eigenständig bewältigen müssen. Leitungs- und Verfügungszeiten,
Zeiten für Elternarbeit und Hausmeisterleistungen in dem angemieteten Gebäude
sind allerdings nicht inbegriffen. Jedoch ist hier auch die Situation anderer
selbständig arbeitender Tagesmütter und –väter im eigenen Haushalt in der
Gemeinde zu sehen, die dann das Anrecht auf gleiche Ansprüche gegenüber der
Gemeinde hätten.
Insofern scheint der Kooperationsvertrag mit den aktuellen
Modalitäten ein guter Kompromiss in der gegenwärtigen vorgegebenen Situation
Tagespflegeförderung durch Landkreis und
Kindertagesstättenförderung durch die Gemeinde zu sein.
Finanzierung:
entfällt
Anlagen: