Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss der
Gemeinde Wiefelstede nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass die
Aufnahmekriterien für die Wiefelsteder Kindertagesstätten wie in der Sitzung
des Ausschusses für Generationen und Soziales am 16.09.2019 vorgeschlagen
geändert werden.
Situationsbericht /
Bisherige Beratung:
Die Aufnahme von Kindern in Wiefelsteder Kindertagesstätten
ist auf Gemeindeebene einheitlich geregelt. Die Träger halten sich an die
geltenden Aufnahmekriterien (Anlage) und die Verteilung und Aufnahme der Kinder
erfolgt in Absprache mit der Gemeinde. Grundsätzlich werden nur Kinder
aufgenommen, die ihren ersten Wohnsitz in Wiefelstede haben. In den vergangenen
Jahren gab es hierzu keine Ausnahmen, zumal auch alle vorhandenen Plätze
dringend benötigt wurden.
Zurzeit liegt ein Antrag der Kindertagestätte Metjendorf
für auswärtige Kinder von Mitarbeiter*innen vor, der eine Ausnahme dieser
Regelung befürwortet. (Anlage) Hintergrund zu diesem Antrag ist auch die
Situation in den Oldenburger Kindertagesstätten. Hier ist es üblich, auch
Kinder von Mitarbeiter*innen aufzunehmen die außerhalb der Stadt Oldenburg wohnen,
sofern die Heimatkommune noch keinen KiTa-Platz zur Verfügung stellen kann.
Im Sinne der Mitarbeiterfindung und –bindung scheint dieses
Vorgehen auch für die Gemeinde Wiefelstede sinnvoll zu sein. Eltern könnten aus
der Eltern- und Kindererziehungszeit eventuell wieder früher in den Beruf in
eine Kindertagesstätte einsteigen und würde auch nicht wegen des gesicherten
Betreuungsplatzes für ihr Kind „abwandern“.
Beachtet werden sollte aber, dass auswärtige Kinder des pädagogischen Personals
aus pädagogischen Gründen nicht in der gleichen Gruppe betreut werden, in der
der Vater oder die Mutter arbeitet und möglichst auch nicht in der gleichen
Kindertagesstätte. Weiterhin sollte die Aufnahme auch nur so lange erfolgen,
bis in der Heimatkommune des Kindes ein bedarfsgerechter Platz zur Verfügung
steht. Dieses wird auch so gehandhabt werden, da es für Kinder wichtig ist,
schon im Kindergarten die Kinder kennenzulernen, mit denen sie dann eingeschult
werden.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, unter Punkt 1 der
Aufnahmekriterien folgenden Satz hinzu zu fügen:
„Für auswärtige Kinder des pädagogischen Personals in den
Kindertagesstätten können im Einvernehmen mit der Gemeinde Ausnahmen zugelassen
werden. Dabei ist zu beachten, dass das aufzunehmende Kind in einer Gruppe und
möglichst in einer Kindertagesstätte betreut wird, in dem die Mutter/der Vater
nicht eingesetzt ist.
Finanzierung:
entfällt
Anlagen: