Betreff
Antrag auf Aufnahme auswärtiger Mitarbeiterkinder in Kindertagesstätten
Vorlage
B/1374/2019
Aktenzeichen
FB II-Le
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass die Aufnahmekriterien für die Wiefelsteder Kindertagesstätten wie in der Sitzung des Ausschusses für Generationen und Soziales am 16.09.2019 vorgeschlagen geändert werden.

  


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Aufnahme von Kindern in Wiefelsteder Kindertagesstätten ist auf Gemeindeebene einheitlich geregelt. Die Träger halten sich an die geltenden Aufnahmekriterien (Anlage) und die Verteilung und Aufnahme der Kinder erfolgt in Absprache mit der Gemeinde. Grundsätzlich werden nur Kinder aufgenommen, die ihren ersten Wohnsitz in Wiefelstede haben. In den vergangenen Jahren gab es hierzu keine Ausnahmen, zumal auch alle vorhandenen Plätze dringend benötigt wurden.

 

Zurzeit liegt ein Antrag der Kindertagestätte Metjendorf für auswärtige Kinder von Mitarbeiter*innen vor, der eine Ausnahme dieser Regelung befürwortet. (Anlage) Hintergrund zu diesem Antrag ist auch die Situation in den Oldenburger Kindertagesstätten. Hier ist es üblich, auch Kinder von Mitarbeiter*innen aufzunehmen die außerhalb der Stadt Oldenburg wohnen, sofern die Heimatkommune noch keinen KiTa-Platz zur Verfügung stellen kann.

Im Sinne der Mitarbeiterfindung und –bindung scheint dieses Vorgehen auch für die Gemeinde Wiefelstede sinnvoll zu sein. Eltern könnten aus der Eltern- und Kindererziehungszeit eventuell wieder früher in den Beruf in eine Kindertagesstätte einsteigen und würde auch nicht wegen des gesicherten Betreuungsplatzes für ihr Kind „abwandern“.


Beachtet werden sollte aber, dass auswärtige Kinder des pädagogischen Personals aus pädagogischen Gründen nicht in der gleichen Gruppe betreut werden, in der der Vater oder die Mutter arbeitet und möglichst auch nicht in der gleichen Kindertagesstätte. Weiterhin sollte die Aufnahme auch nur so lange erfolgen, bis in der Heimatkommune des Kindes ein bedarfsgerechter Platz zur Verfügung steht. Dieses wird auch so gehandhabt werden, da es für Kinder wichtig ist, schon im Kindergarten die Kinder kennenzulernen, mit denen sie dann eingeschult werden.

 

 

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, unter Punkt 1 der Aufnahmekriterien folgenden Satz hinzu zu fügen:

„Für auswärtige Kinder des pädagogischen Personals in den Kindertagesstätten können im Einvernehmen mit der Gemeinde Ausnahmen zugelassen werden. Dabei ist zu beachten, dass das aufzunehmende Kind in einer Gruppe und möglichst in einer Kindertagesstätte betreut wird, in dem die Mutter/der Vater nicht eingesetzt ist.

   


Finanzierung:

 

entfällt

 


Anlagen: