hier: Antrag der SPD Fraktion vom 19.08.2019
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Gemeinderat beschließt die Erstellung
einer Windpotenzialstudie für die Gemeinde Wiefelstede.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom
19.08.2019 (siehe Anlage) die Erstellung einer Windpotenzialstudie für die
Gemeinde Wiefelstede beantragt. Ein entsprechender Antrag wurde zuletzt vom
Gemeinderat in dessen Sitzung am 13.06.2016 abgelehnt.
Aufgrund des Zeitabstandes zu den bisherigen
Beratungen nachfolgende Informationen:
Konzentrationsplanung im Bereich der
Windenergie (siehe auch Vorlagen-Nr. B-0292/2015)
Oberstes Gebot für eine Konzentrationsplanung
im Bereich der Windenergie muss zwingend ein rechtssicheres Handeln sein.
Ausgangspunkt aller Überlegungen muss daher die gesetzlich festgelegte
Privilegierung von Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1. Nr. 5 BauGB sein. Eine
Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 2 Satz 3 BauGB durch eine Darstellung von
Positivflächen im Flächennutzungsplan ist an besondere Bedingungen geknüpft,
die die Planungshoheit der Kommunen erheblich einschränkt, da es sich um eine
sogenannte Negativplanung handelt. Im Gegensatz zur gängigen Bauleitplanung
wird hier nicht Baurecht geschaffen, sondern entzogen. Die Planungshoheit ist
insbesondere auch insofern eingeschränkt, dass sich die Gemeinden keine Positivflächen nach eigenem freien
Ermessen aussuchen dürfen, weil diese aus ihrer Sicht (oder der Sicht der
Bürger/-innen) als besser geeignet erscheinen. Eine solche Entscheidung bedarf
ebenso klarer, objektiver Regeln, die konsequent einzuhalten sind.
Bei der Entscheidung über die
Beeinträchtigungen (und damit über die Auswahl der Flächen) kommt es zudem
grundsätzlich auch nicht auf die Anzahl der Betroffenen an (außer bei zwei
nahezu identisch geeigneten Flächen), sondern lediglich auf die im Vorfeld (!)
schlüssig und abwägungsfehlerfrei ermittelten Kriterien (siehe anliegendes
Beispiel aus der kreisweiten Windkraftpotenzialstudie).
Gemeinsame kreisweite
Windkraftpotenzialstudie
Der Verwaltungsausschuss hatte in seiner
Sitzung am 09.07.2012 der Beteiligung an den Kosten für das Erstellen der
Studie einstimmig zugestimmt (B-0155/2012). Dem von der AG Klimaschutz und
Energiewende erstellten Katalog zur Festlegung der gemeinsamen Ausschluss- und
Abstandskriterien hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 10.09.2012
ebenfalls einstimmig zugestimmt (B-0182/2012). Hierbei wurde der seinerzeitige
Standard mit einer Anlagenhöhe von 200 m als Maßgabe herangezogen. Den
modifizierten Ausschluss- und Abstandskriterien wurde in der VA-Sitzung am
10.06.2013 mehrheitlich zugestimmt. Hierbei wurde ergänzend festgestellt, dass
die Planungshoheit bei der Gemeinde liege und somit eine Änderung der Kriterien
möglich sei.
Das Standortkonzept Windenergie 2013 des
Landkreises Ammerland weist für die Gemeinde Wiefelstede zwei Potenzialflächen
aus (Conneforde mit 9,2 ha und Hollen mit 11 ha). Eine Anpassung des Konzepts
auf eine Anlagenhöhe von 150 m als Maßgabe bestätigt diese beiden Flächen und
weist etliche neue Potenzialflächen aus (siehe Anlage).
Bisherige Beratungen
Über die weitere Vorgehensweise nach
Vorliegen der kreisweiten Windkraftpotenzialstudie ist in den Folgejahren
mehrfach beraten worden. Die SPD-Fraktion hatte hierzu verschiedene Anträge
gestellt (siehe Vorlagen-Nr. B-0161/2013, B-0204/2013, B/0147/2014,
B/0292/2015, B-0379/2015, B/0467/2015 und B/0599/2016).
Kreistagsbeschluss vom 12.07.2012
Auf der Sitzung des Kreistages am 12.07.2012
wurde einstimmig beschlossen:
I.
Aufstellung
eines Energiekonzeptes Ammerland durch den Landkreis, in dem nachfolgend
genannte Positionen Eingang finden.
II.
Aufnahme
von Zielen und Grundsätzen zur Energiepolitik in die Regionalplanung.
Folgende
Positionen sollten in ein Energiekonzept einfließen:
1.
Der Anteil
an regenerativer Energie im Landkreis ist auszubauen. Ziel dabei ist, zum Jahr
2020 den vor Ort erzeugten Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch
im Ammerland von heute 19 % auf mindestens 50 % zu steigern.
2.
Dabei
sind die Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgern, z. B. durch
Bürgerwindparks/Energiegenossenschaften zu erhöhen.
3.
Ein
notwendiger Netzausbau ist auf allen Spannungsebenen bevorzugt als Erdkabel
auszuführen.
4. CO2-freier Landkreis bis 2033.
5. Forderung und Förderung einer dezentralen
Energieversorgung im Ammerland zu einem autarken Energie-Landkreis.
6. Es sollen Anreize/Beratungen zum
Energiesparen und zur Energieeffizienz geschaffen werden.
7. Um der besonderen Vorbildwirkung der
öffentlichen Hand beim Energiesparen gerecht zu werden, soll der CO2-Ausstoss
der kreiseigenen Liegenschaften bis zum Jahr 2020 um mindestens 20 % gegenüber
dem Basisjahr 2011 gesenkt werden.
Weiterentwicklung der
Strom-Speichermöglichkeiten
Das im Antrag angesprochene Pilotprojekt in
Varel dient zunächst bis Frühjahr 2020 als Demonstrationsprojekt. Dabei sollen
praktische Erkenntnisse zum Ausgleich von Stromerzeugung und -bedarf gewonnen
werden. Die Investitionssumme liegt bei 27 Mio. Euro. Die Container mit den
Batterien haben eine Lebensdauer von etwa 15 Jahren (siehe anl. Artikel aus
NWZonline.de vom 02.11.2018).
Weiterentwicklung bei den Windenergieanlagen
Die neueste Windenergieanlage des Hersteller
ENERCON hat eine Nabenhöhe von 120 bzw.
160 m und einen Rotordurchmesser vom 160 m. Sie erzeugt eine Nennleistung von
4.600 kW. Der Jahresenergieertrag der ENERCON E-138 EP3 mit einer Nennleistung
von 4.200 kW liegt deutlich über dem der ENERCON E-92 mit einer Nennleistung
von 2.350 kW.
Abhängigkeit von Höhe und Windgeschwindigkeit
„Die im Wind enthaltene Energie hängt
wesentlich von seiner Geschwindigkeit ab und geht in der dritten Potenz ein.
Das heißt, 6 Meter pro Sekunde in 100 Meter Höhe ergeben 6 mal 6 mal 6 gleich
216. 9 Meter pro Sekunde in 200 Meter Höhe ergeben 9 mal 9 mal 9 gleich 729;
das ist das 3,2-Fache. Zusätzlich steigt mit größerer Nabenhöhe die
Volllast-Betriebsstundenzahl pro Jahr zum Beispiel von 2.000 Stunden in 100
Meter Höhe auf rund 4.500 Stunden in 200 Meter Höhe auf das 2,25-Fache. Durch
die Nabenhöhe in 200 Meter kann der Energieertrag gegenüber der Nabenhöhe von
100 Meter in diesem Beispiel auf das 7,2-Fache steigen. Dahinter steht die
Rechnung 2,25 mal 3,2 gleich 7,2.“
(Quelle: https://www.erneuerbareenergien.de/archiv/windernte-in-300-meter-hoehe-150-3882-86150.html)
EEG-Einspeisemanagement in der Gemeinde
Wiefelstede
Im Jahr 2018 wurde an 7 Tagen für eine Dauer
von ca. 90 Stunden die Leistung von Erzeugungsanlagen im Rahmen des
Einspeisemanagement an Transformatoren, die auch die Gemeinde Wiefelstede
versorgen, angepasst. Im Jahr 2019 (Stand 27.05.2019) waren es an 23 Tagen ca.
260 Stunden. Dabei handelt es sich nach Angaben der EWE NETZ um ein Netzgebiet,
was zwar von EisMan-Einsätzen (Einspeisemanagement) betroffen ist, aber im
Vergleich zu einigen anderen noch relativ selten. Die Frage, ob das Netz
weitere MW aufnehmen könnte, ist laut Auskunft von EWE NETZ ohne eine
Netzanschlussbeurteilung durch die Netzentwicklung/Netzplanung nicht zu
beantworten (siehe anl. E-Mail).
Gemäß anliegendem Bericht der EWE NETZ zur
„Entwicklung der Erneuerbaren Energien in der Gemeinde Wiefelstede Sachstand
2018“ betrug der Anteil in der Gemeinde Wiefelstede im letzten Jahr 42 % (siehe
Anlage).
Der Betreiber des Solarparks Ammerland plant,
die Leistung von bisher 21,5 MW auf 30 MW zu erhöhen. Hierüber wurde bereits in
der VA-Sitzung am 19.08.2019 berichtet (siehe Vorlagen-Nr. B/1386/2019).
Planungen der Stadt Varel
Die in 2016 begonnenen Planungen zum Windpark
Rosenberg liegen laut telefonischer Auskunft der Stadt Varel zurzeit auf Eis.
Finanzierung:
Die
Kosten für das Erstellen einer Windkraftpotenzialstudie liegen bei rd. 30.000
Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für die faunistische Untersuchung der
Potenzialflächen. Die Gemeinde Apen hat seinerzeit sämtliche Potenzialflächen
untersuchen lassen, um von vorneherein mögliche Klagen der Eigentümer nicht
berücksichtigter Potenzialflächen auszuschließen. Die Untersuchung der
insgesamt 5 Flächen hat laut telefonischer Auskunft rd. 170.000 Euro gekostet.
Die
Kosten können bei konkreten Planungen über städtebauliche Verträge von den
Vorhabenträger zurückgefordert werden. Das Beispiel der kreisweiten Studie hat
jedoch gezeigt, dass die planerische Umsetzung dann auch zeitnah erfolgen
sollte. Die Daten der kreisweiten Windkraftpotenzialstudie aus 2013 sind laut
Auskunft des Landkreises Ammerland seit Anfang 2017 nicht mehr aktuell, da die
angewandten Kriterien nicht mehr den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Anlagen: