Betreff
Erstellung einer Windpotenzialstudie für die Gemeinde Wiefelstede;
hier: Antrag der SPD Fraktion vom 19.08.2019
Vorlage
B/1405/2019
Aktenzeichen
III-1
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Gemeinderat beschließt die Erstellung einer Windpotenzialstudie für die Gemeinde Wiefelstede.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 19.08.2019 (siehe Anlage) die Erstellung einer Windpotenzialstudie für die Gemeinde Wiefelstede beantragt. Ein entsprechender Antrag wurde zuletzt vom Gemeinderat in dessen Sitzung am 13.06.2016 abgelehnt.

 

Aufgrund des Zeitabstandes zu den bisherigen Beratungen nachfolgende Informationen:

 

Konzentrationsplanung im Bereich der Windenergie (siehe auch Vorlagen-Nr. B-0292/2015)

 

Oberstes Gebot für eine Konzentrationsplanung im Bereich der Windenergie muss zwingend ein rechtssicheres Handeln sein. Ausgangspunkt aller Überlegungen muss daher die gesetzlich festgelegte Privilegierung von Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1. Nr. 5 BauGB sein. Eine Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 2 Satz 3 BauGB durch eine Darstellung von Positivflächen im Flächennutzungsplan ist an besondere Bedingungen geknüpft, die die Planungshoheit der Kommunen erheblich einschränkt, da es sich um eine sogenannte Negativplanung handelt. Im Gegensatz zur gängigen Bauleitplanung wird hier nicht Baurecht geschaffen, sondern entzogen. Die Planungshoheit ist insbesondere auch insofern eingeschränkt, dass sich die Gemeinden keine Positivflächen nach eigenem freien Ermessen aussuchen dürfen, weil diese aus ihrer Sicht (oder der Sicht der Bürger/-innen) als besser geeignet erscheinen. Eine solche Entscheidung bedarf ebenso klarer, objektiver Regeln, die konsequent einzuhalten sind.

 

Bei der Entscheidung über die Beeinträchtigungen (und damit über die Auswahl der Flächen) kommt es zudem grundsätzlich auch nicht auf die Anzahl der Betroffenen an (außer bei zwei nahezu identisch geeigneten Flächen), sondern lediglich auf die im Vorfeld (!) schlüssig und abwägungsfehlerfrei ermittelten Kriterien (siehe anliegendes Beispiel aus der kreisweiten Windkraftpotenzialstudie).


 

Gemeinsame kreisweite Windkraftpotenzialstudie

 

Der Verwaltungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 09.07.2012 der Beteiligung an den Kosten für das Erstellen der Studie einstimmig zugestimmt (B-0155/2012). Dem von der AG Klimaschutz und Energiewende erstellten Katalog zur Festlegung der gemeinsamen Ausschluss- und Abstandskriterien hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 10.09.2012 ebenfalls einstimmig zugestimmt (B-0182/2012). Hierbei wurde der seinerzeitige Standard mit einer Anlagenhöhe von 200 m als Maßgabe herangezogen. Den modifizierten Ausschluss- und Abstandskriterien wurde in der VA-Sitzung am 10.06.2013 mehrheitlich zugestimmt. Hierbei wurde ergänzend festgestellt, dass die Planungshoheit bei der Gemeinde liege und somit eine Änderung der Kriterien möglich sei.

 

Das Standortkonzept Windenergie 2013 des Landkreises Ammerland weist für die Gemeinde Wiefelstede zwei Potenzialflächen aus (Conneforde mit 9,2 ha und Hollen mit 11 ha). Eine Anpassung des Konzepts auf eine Anlagenhöhe von 150 m als Maßgabe bestätigt diese beiden Flächen und weist etliche neue Potenzialflächen aus (siehe Anlage).

 

Bisherige Beratungen

 

Über die weitere Vorgehensweise nach Vorliegen der kreisweiten Windkraftpotenzialstudie ist in den Folgejahren mehrfach beraten worden. Die SPD-Fraktion hatte hierzu verschiedene Anträge gestellt (siehe Vorlagen-Nr. B-0161/2013, B-0204/2013, B/0147/2014, B/0292/2015, B-0379/2015, B/0467/2015 und B/0599/2016).

 

Kreistagsbeschluss vom 12.07.2012

 

Auf der Sitzung des Kreistages am 12.07.2012 wurde einstimmig beschlossen:

 

I.          Aufstellung eines Energiekonzeptes Ammerland durch den Landkreis, in dem nachfolgend genannte Positionen Eingang finden.

II.        Aufnahme von Zielen und Grundsätzen zur Energiepolitik in die Regionalplanung.

 

Folgende Positionen sollten in ein Energiekonzept einfließen:

 

1.         Der Anteil an regenerativer Energie im Landkreis ist auszubauen. Ziel dabei ist, zum Jahr 2020 den vor Ort erzeugten Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch im Ammerland von heute 19 % auf mindestens 50 % zu steigern.

2.         Dabei sind die Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgern, z. B. durch Bürgerwindparks/Energiegenossenschaften zu erhöhen.

3.         Ein notwendiger Netzausbau ist auf allen Spannungsebenen bevorzugt als Erdkabel auszuführen.

4.      CO2-freier Landkreis bis 2033.

5.      Forderung und Förderung einer dezentralen Energieversorgung im Ammerland zu einem autarken Energie-Landkreis.

6.      Es sollen Anreize/Beratungen zum Energiesparen und zur Energieeffizienz geschaffen werden.

7.      Um der besonderen Vorbildwirkung der öffentlichen Hand beim Energiesparen gerecht zu werden, soll der CO2-Ausstoss der kreiseigenen Liegenschaften bis zum Jahr 2020 um mindestens 20 % gegenüber dem Basisjahr 2011 gesenkt werden.


Weiterentwicklung der Strom-Speichermöglichkeiten

 

Das im Antrag angesprochene Pilotprojekt in Varel dient zunächst bis Frühjahr 2020 als Demonstrationsprojekt. Dabei sollen praktische Erkenntnisse zum Ausgleich von Stromerzeugung und -bedarf gewonnen werden. Die Investitionssumme liegt bei 27 Mio. Euro. Die Container mit den Batterien haben eine Lebensdauer von etwa 15 Jahren (siehe anl. Artikel aus NWZonline.de vom 02.11.2018).

 

Weiterentwicklung bei den Windenergieanlagen

 

Die neueste Windenergieanlage des Hersteller ENERCON hat eine Nabenhöhe von 120 bzw.
160 m und einen Rotordurchmesser vom 160 m. Sie erzeugt eine Nennleistung von 4.600 kW. Der Jahresenergieertrag der ENERCON E-138 EP3 mit einer Nennleistung von 4.200 kW liegt deutlich über dem der ENERCON E-92 mit einer Nennleistung von 2.350 kW.

 

Abhängigkeit von Höhe und Windgeschwindigkeit

 

„Die im Wind enthaltene Energie hängt wesentlich von seiner Geschwindigkeit ab und geht in der dritten Potenz ein. Das heißt, 6 Meter pro Sekunde in 100 Meter Höhe ergeben 6 mal 6 mal 6 gleich 216. 9 Meter pro Sekunde in 200 Meter Höhe ergeben 9 mal 9 mal 9 gleich 729; das ist das 3,2-Fache. Zusätzlich steigt mit größerer Nabenhöhe die Volllast-Betriebsstundenzahl pro Jahr zum Beispiel von 2.000 Stunden in 100 Meter Höhe auf rund 4.500 Stunden in 200 Meter Höhe auf das 2,25-Fache. Durch die Nabenhöhe in 200 Meter kann der Energieertrag gegenüber der Nabenhöhe von 100 Meter in diesem Beispiel auf das 7,2-Fache steigen. Dahinter steht die Rechnung 2,25 mal 3,2 gleich 7,2.“

(Quelle:      https://www.erneuerbareenergien.de/archiv/windernte-in-300-meter-hoehe-150-3882-86150.html)

 

EEG-Einspeisemanagement in der Gemeinde Wiefelstede

 

Im Jahr 2018 wurde an 7 Tagen für eine Dauer von ca. 90 Stunden die Leistung von Erzeugungsanlagen im Rahmen des Einspeisemanagement an Transformatoren, die auch die Gemeinde Wiefelstede versorgen, angepasst. Im Jahr 2019 (Stand 27.05.2019) waren es an 23 Tagen ca. 260 Stunden. Dabei handelt es sich nach Angaben der EWE NETZ um ein Netzgebiet, was zwar von EisMan-Einsätzen (Einspeisemanagement) betroffen ist, aber im Vergleich zu einigen anderen noch relativ selten. Die Frage, ob das Netz weitere MW aufnehmen könnte, ist laut Auskunft von EWE NETZ ohne eine Netzanschlussbeurteilung durch die Netzentwicklung/Netzplanung nicht zu beantworten (siehe anl. E-Mail).

 

Gemäß anliegendem Bericht der EWE NETZ zur „Entwicklung der Erneuerbaren Energien in der Gemeinde Wiefelstede Sachstand 2018“ betrug der Anteil in der Gemeinde Wiefelstede im letzten Jahr 42 % (siehe Anlage).

 

Der Betreiber des Solarparks Ammerland plant, die Leistung von bisher 21,5 MW auf 30 MW zu erhöhen. Hierüber wurde bereits in der VA-Sitzung am 19.08.2019 berichtet (siehe Vorlagen-Nr. B/1386/2019).

 


Planungen der Stadt Varel

 

Die in 2016 begonnenen Planungen zum Windpark Rosenberg liegen laut telefonischer Auskunft der Stadt Varel zurzeit auf Eis.

 


Finanzierung:

 

Die Kosten für das Erstellen einer Windkraftpotenzialstudie liegen bei rd. 30.000 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für die faunistische Untersuchung der Potenzialflächen. Die Gemeinde Apen hat seinerzeit sämtliche Potenzialflächen untersuchen lassen, um von vorneherein mögliche Klagen der Eigentümer nicht berücksichtigter Potenzialflächen auszuschließen. Die Untersuchung der insgesamt 5 Flächen hat laut telefonischer Auskunft rd. 170.000 Euro gekostet.

 

Die Kosten können bei konkreten Planungen über städtebauliche Verträge von den Vorhabenträger zurückgefordert werden. Das Beispiel der kreisweiten Studie hat jedoch gezeigt, dass die planerische Umsetzung dann auch zeitnah erfolgen sollte. Die Daten der kreisweiten Windkraftpotenzialstudie aus 2013 sind laut Auskunft des Landkreises Ammerland seit Anfang 2017 nicht mehr aktuell, da die angewandten Kriterien nicht mehr den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

  


Anlagen: