Betreff
Ersatzneubau einer Zweifeldsporthalle in Metjendorf sowie Erweiterung der GS Metjendorf, I BA
hier: Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gemäß § 119 (5) NKomVG
Vorlage
B/1412/2019
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Gemeinderat beschließt die überplanmäßige VE für die Baumaßnahme Erweiterung GS Metjendorf, I BA in Höhe von insgesamt 518.300,00 €.

Die Deckung ist gewährleistet.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Mit dem Bau der Zweifeldsporthalle sowie der Erweiterung der Grundschule in Metjendorf wurde zwischenzeitlich begonnen. 

Diverse Gewerke wurden bereits vergeben. Die im Haushalt 2018/2019  zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurden durch die Auftragserteilungen in Anspruch genommen. Für die weiteren Ausschreibungspakete müssten die vorhandenen Verpflichtungsermächtigungen in 2019 für das Haushaltsjahr 2020 in Anspruch genommen werden. Die weiteren  Ausschreibungen sollten bereits jetzt erfolgen, damit ein wirtschaftliches Ergebnis erzielt und der Bauablauf zügig fortgeführt werden kann.

Gemäß aktueller Kostenberechnung der einzelnen Gewerke reichen jedoch die zur Verfügung stehenden Verpflichtungsermächtigungen für die weitere Beauftragung nicht aus.

Im Einzelnen werden weitere Haushaltsmittel wie folgt benötigt:

 

 

Ansatz 2018/2019

Vorh. VE 2020

Benötige VE 2020

Differenz

Ersatzneubau Zweifeldsporthalle

 

2.162.000,00 €

879.000,00 €

710.500,00 €

+ 168.500,00 €

Erweiterung GS

Metjendorf

1.519.500,00 €

634.500,00 €

1.153.000,00 €

- 518.500,00 €

 

Für die Erweiterung der Grundschule in Metjendorf ist eine Erhöhung der vorhandenen VE

von 518.500,00 € erforderlich. Diese zusätzlichen Mittel können von der VE der Zweifeldsporthalle (168.500,00 €) sowie die restlichen fehlenden Mittel iHv. 350.000,00 € aus der VE für die Erschließung des Straßenausbau Grote Placken – VE 19.008 (Gesamt 964.000,00 €) verwendet werden, da die Aufträge für diese Maßnahme in diesem Jahr nicht mehr erteilt werden. Entsprechend des § 119 (5) NKomVG wird die  Gesamt-VE laut HHPlan 2019 zu Lasten des Jahres 2020 nicht überschritten. 

Eine Anpassung und Einplanung der Haushaltsmittel für die Zweifeldsporthalle und der Erweiterung der GS Metjendorf erfolgt im Rahmen der Mittelanmeldungen für den Haushalt 2020.

 


Finanzierung:

Die Deckung erfolgt durch die nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung bei der Baumaßnahme Erschließung Straßenausbau Grote Placken – VE 19.008.