Betreff
Berufung hinzugewählter Mitglieder in den Schulausschuss
Vorlage
B/1419/2019
Aktenzeichen
12003
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Für die Restdauer der am 01.11.2016 begonnenen Wahlperiode werden folgende hinzugewählten Mitglieder in den Schulausschuss berufen:

 

a)      Elternvertreter Frank Wilksen, Federgrasweg 31, 26215 Wiefelstede (wie bisher)

Stellvertreterin Sandra Drost, Birkenstraße 1, 26215 Wiefelstede

 

b)     Elternvertreterin Britta Fischbeck, Gristeder Straße 10, 26215 Wiefelstede

Stellvertreter Thorsten Himmelmann, Schoolpadd 1, 26215 Wiefelstede

 

c)      Schülervertreter Janus Palkowski, Mühlengrund 43, 26215 Wiefelstede

Stellvertreterin Michelle Krebs, Am Fliegerhorst 27, 26215 Wiefelstede

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Gemäß § 110 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) gehören den kommunalen Schulausschüssen neben Ratsfrauen und Ratsherren auch stimmberechtigte Vertreterinnen oder Vertreter der Lehrkräfte, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler an. Der Rat der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner konstituierenden Sitzung am 01.11.2016 beschlossen, dass für die Mitgliedergruppen der Lehrkräfte und der Eltern zwei Vertreter/innen (Bereiche Oberschule/Grundschulen) und ein/e Vertreter/in der Schüler/innen (Oberschule) dem Schulausschuss angehören sollen. Je hinzugewähltes Mitglied soll zudem ein Ersatzmitglied zugeordnet sein.

 

Als Elternvertreter im Schulausschuss verblieb lediglich der Vorsitzende des Gemeindeelternrates Frank Wilksen, da die Voraussetzungen der übrigen Eltern zwischenzeitlich nicht mehr gegeben waren (z. B. Wegzug, Kind wird nicht mehr an einer Wiefelsteder Schule beschult, Rücktritt).  Aus dem Grunde wurde in der Sitzung des Gemeindeelternrates am 26.09.2019 die Elternbesetzung im Schulausschuss wie folgt vorgeschlagen:

 

a)      Elternvertreter Frank Wilksen / Vertreterin: Sandra Drost

b)     Elternvertreterin Britta Fischbeck / Vertreter: Thorsten Himmelmann  

 

 

Die bisherige Schülervertreterin Joyce Burmann sowie deren Stellvertreterin Sofie Schrader haben ihre Funktionen niedergelegt. Mit Email vom 01.10.2019 teilt die Oberschule Wiefelstede mit, dass in einer Schülerratssitzung Anfang des Schuljahres 2019/2020 Janus Palkowski (Klasse 10d) als Schülervertreter und als Stellvertreterin Michelle Krebs (Klasse 10b) gem. §§ 72 ff. NSchG für den Schulausschuss vorgeschlagen werden.

 

Bei den Lehrervertretern Jutta Klages (Oberschule) – als Ersatzmitglied Thomas Schmacker – sowie Christel Kempermann (Grundschulen) – als Ersatzmitglied Doris Tapken – hat sich keine Änderung ergeben.

 

Das Berufungsverfahren wird durch die Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse verbindlich geregelt. Der Gemeinderat beruft die Vertreter der Schulen nach den Vorschlägen der sie entsendenden Gruppen. Diese Vorschläge sind für die berufenden Gremien des Schulträgers (Gemeinderat) gemäß § 110 Abs. 4 Satz 1 und 2 NSchG verbindlich.

 

Gemäß § 73 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sind die Vorschriften der §§ 71 und 72 NKomVG auf die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften anzuwenden, soweit nicht durch die besonderen Vorschriften abweichende Regelungen getroffen werden. Da spezialgesetzliche Regelungen nur für das Berufungsverfahren nach § 110 NSchG getroffen wurden, finden für den Schulausschuss die Bildungs- und Verfahrensvorschriften der §§ 71 und 72 NKomVG Anwendung.

 

Die Ausschussbesetzung mit den neuen Mitgliedern muss vom Gemeinderat gemäß                § 71  Abs. 5 NKomVG beschlossen werden.