Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt
die anliegende Satzung der zu errichtenden Ingrid-und-Albert-Stühmer-Stiftung.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
In
der Sitzung des Rates der Gemeinde Wiefelstede vom 30.09.2019, TOP 18,
Beratungsvorlage B/1416/2019, wurde unter anderem beschlossen, die Erbschaft
von Herrn Albert Stühmer anzunehmen sowie grundsätzlich die unselbständige und
nicht rechtsfähige Ingrid-und-Albert-Stühmer-Stiftung zu errichten.
Für
die Errichtung der Stiftung als Sondervermögen der Gemeinde Wiefelstede i. S.
v. §§ 130 Abs. 1 Nr. 2, 135 Abs. 3 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit
nach §§ 59 ff. der Abgabenordnung (AO) ein Beschluss über eine Stiftungssatzung
erforderlich. Eine solche Satzung ist der Beratungsvorlage als Anlage beigefügt.
Zuständig
für die Beschlussfassung ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 18 NKomVG der Rat.
Finanzierung:
---
Anlagen: