Vorschlag /
Empfehlung:
1. Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2016 in der Fassung vom 03.05.2019.
2. Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG erteilt der
Rat der Gemeinde Wiefelstede dem Bürgermeister die Entlastung für das
Haushaltsjahr 2016.
3. Gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 123 Abs.
1 S.1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede, dass das positive ordentliche Ergebnis
(710.547,94 €) der ordentlichen Überschussrücklage und das außerordentliche
Ergebnis (41.071,07 €) der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt
werden.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
Gemeinde Wiefelstede hat die Unterlagen für den Jahresabschluss 2016
zusammengestellt und dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland am
15.05.2019 zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung hat in der Zeit vom 05.06.2019
bis 23.10.2019 (mit Unterbrechungen) stattgefunden. Die Ergebnisse wurden im
Prüfungsbericht vom 05.11.2019 (Anlage) festgehalten.
Aus
dem Prüfungsbericht ergibt sich eine Feststellung (Prüfungsbericht Seiten 14
und 28), auf die die Verwaltung mit der Beratungsvorlage anliegender Stellungnahme vom 20.11.2019 entsprechend
eingeht.
Im
Ergebnis kommt das Rechnungsprüfungsamt auf Seite 26 des Prüfungsberichts zu
einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Dieser bescheinigt der
Gemeinde Wiefelstede, dass die gesetzlichen Grundlagen und die weiteren
Bestimmungen eingehalten wurden.
Gemäß
§ 58 Abs. 1 Nr. 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist der
Rat ausschließlich zuständig für den Beschluss über den Jahresabschluss, die
Zuführungen zu Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.
Die
Ergebnisse des Haushaltsjahres 2016 sind im ordentlichen Haushalt mit 710.547,94
€ und im außerordentlichen Haushalt mit 41.071,07 € positiv. Es ergibt sich
somit ein Überschuss in Höhe von 751.619,01 €.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, dass das positive ordentliche Ergebnis gemäß § 123 Abs. 1
NKomVG der ordentlichen Überschussrücklage und das außerordentliche Ergebnis
der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt werden.
Nach der Zuführung würden sich folgende
Rücklagenbestände ergeben:
Ordentliche Überschussrücklage = 5.502.786,85 €
Außerordentliche Überschussrücklage = 1.127.758,05 €
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Gesamt = 6.630.544,90 €
Anlagen: