Betreff
19. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung (Gebührensatzung für die zentrale Abwasserbeseitigung)
Vorlage
B/1470/2019
Aktenzeichen
12001
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt,

 

a)            die Erhöhung des Gebührensatzes für die zentrale Abwasserbeseitigung von bisher 2,36 Euro um 0,03 Euro auf 2,39 Euro je m³ Schmutzwasser ab dem 01.01.2020 (aufgrund der Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 und

 

b)           die mit der Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses am 02.12.2019 beigefügte 19. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung (Gebührensatzung für die zentrale Abwasserbeseitigung).

 

 

 

 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wiefelstede ist eine kostenrechnende Einrichtung, die kostendeckend über die Erhebung von Gebühren zu finanzieren ist. Die Gebühren werden jährlich neu kalkuliert und im Falle einer Änderung  per Satzungsbeschluss neu festgesetzt. Hintergrund der jährlichen Kalkulation ist insbesondere die Berücksichtigung folgender Faktoren:

 

Wesentlicher Kostenfaktor ist das zu zahlende Betreiberentgelt an die EWE. Dieses setzt sich aus den Kapitalkosten, Betriebskosten und dem Arbeitspreis zusammen. Die Verwaltung erhält hierfür jährlich Prognosen für die kommenden Jahre, die dann in die Gebührenkalkulation einfließen. Die entsprechenden Kostensteigerungen fließen so mit in die Berechnungen ein.

 

Neben dem Betreiberentgelt sind außerdem die Kosten der Abwasserabgabe sowie die Entschädigung an die Gemeinde Bad Zwischenahn für die dorthin eingeleiteten Abwässer zu berücksichtigen.

 

Für die Gebührenveranlagung werden die Arbeitsplatz- und Sachkostenaufwendungen der Gemeinde berücksichtigt. Diese werden voraussichtlich von 9,70 € in 2019 auf 9,16 € in 2020 je Grundfall sinken. Je Änderungsfall reduzieren sich die Sätze von 17,54 € in 2019 auf 16,38 € in 2020.

 

Positiv zu berücksichtigen ist der Gebührenüberschuss aus Vorjahren. Im Bereich der zentralen Abwasserbeseitigung betrug dieser zum 31.12.2018 insgesamt 227.070,12 €. Im Zuge der Kalkulation 2019 wurde berücksichtigt, dass dieser Überschuss in den Jahren 2019 bis 2021 abgebaut werden sollte. Im Jahr 2019 wird sich der Überschuss voraussichtlich um circa 69.565,40 € verringern. Das kumulierte Ergebnis zum 31.12.2019 weist somit einen voraussichtlichen Überschuss in Höhe von 157.504,72 € aus. Dieser Überschuss ist den Gebührenpflichtigen planerisch in den drei Folgejahren „gutzuschrieben“ und den anfallenden Kosten gegenzurechnen.

 

Aus der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation ergibt sich eine Abwassergebühr je m³ in Höhe von 2,39 €. Dies bedeutet eine Erhöhung um 0,03 €.

 

Die Gebührensätze der zentralen Abwasserbeseitigung haben sich in der Vergangenheit wie folgt entwickelt:

 

Jahr

Veränderung

Gebührensatz je m³

2002-2003

 

2,15 Euro

2004

+ 0,10 €

2,25 €

2005

+ 0,04 €

2,29 €

2006

+ 0,04 €

2,33 €

2007

+ 0,03 €

2,36 €

2008-2011

+ 0,05 €

2,41 €

2012

+ 0,14 €

2,55 €

2013-2014

+ 0,03 €

2,58 €

2015

+ 0,06 €

2,64 €

2016

- 0,05 €

2,59 €

2017

-0,09 €

2,50 €

2018

-0,14 €

2,36 €

Ab 2020

+0,03 €

2,39 €

 

Nachrichtlich die voraussichtlichen Abwassergebührensätze der Ammerland-Gemeinden zum Vergleich:

 

Gemeinde

Gebührensatz je m³

Gemeinde Apen

3,15 €

Gemeinde Bad Zwischenahn

2,00 €

Gemeinde Edewecht

1,67 €

Gemeinde Rastede

2,00 €

Stadt Westerstede

2,65 €

 


Anlagen: