Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss
der Gemeinde Wiefelstede beschließt, das Auswahlverfahren für die Trägerschaft
der neuen Kindertagesstätte Am Brinkacker wie in der Sitzung des Ausschusses
für Generationen und Soziales vom 24.02.2020 dargestellt, durchzuführen. Die
Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte hierfür zu veranlassen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Es ist beabsichtigt, in Wiefelstede, Am Brinkacker, eine neue Kindertagesstätte mit 2 Krippen- und 2 Kindergartengruppen zu errichten. Der Neubau soll bis Ende 2020, spätestens zu Beginn des Jahres 2021, abgeschlossen sein und in Betrieb gehen. Der Maßnahmebeschluss für diesen Neubau ist in der Ratssitzung am 30.09.2019 erfolgt.
Durch eine frühzeitige Klärung der Trägerfrage wird es möglich sein,
Details in der Bauausführung und Einrichtung mit dem zukünftigen Nutzer
abzuklären und die Ausstattung der zukünftigen Kita durch den Träger
entsprechend dessen Konzeptionsvorstellungen vornehmen zu lassen. Um die
Kontinuität der Arbeit in der neuen Kindertagesstätte sicherzustellen, sollte
ein Trägervertrag eine Mindestlaufzeit von drei Jahren haben. Danach sollte
eine jährliche Kündigungsfrist vereinbart sein. Unter Zugrundelegung der jährlichen
Kosten der Kindertagesstätte in der vorgesehenen Größe und der anfänglichen
Dauer des Trägervertrages ist davon auszugehen, dass der Schwellenwert von
200.000 Euro für eine Ausschreibungspflicht überschritten wird.
Eine öffentliche (dann europaweite) Ausschreibung der Trägerschaft muss
durch die Gemeinde Wiefelstede jedoch nicht durchgeführt werden, da es sich bei
der Pflichtaufgabe nach dem SGB XIII „Bereitstellung von
Kinderbetreuungsplätzen“ um ein jugendhilferechtliches Dreiecksverhältnis zwischen
den Kommunen als Schuldner des Betreuungsanspruchs, dem Träger als
Leistungserbringer der Betreuung und den Eltern als Leistungsberechtigte der
Kinderbetreuung handelt. Es kann hier nicht von einer Marktleistung ausgegangen
werden, weil der öffentliche Jugendhilfeträger und der anerkannte freie Träger,
ohne im Wettbewerb zu stehen, eine gemeinsame Aufgabe erledigen, für die der
eine dem anderen kein Entgelt zahlt. Das Entgelt für die Dienstleistung
Kinderbetreuung wird lediglich von den Eltern (in den Krippenbetreuung) oder
durch öffentliche Zuschüsse gezahlt und die Kommune als öffentlicher Träger
schließt die finanzielle Lücke durch einen Defizitvertrag. Insofern ist auch
kein finanzieller Gewinn für den Kindertagesstättenträger zu erwarten.
Weil mit der Beauftragung eines Trägers somit kein leistungsentgeltlicher
Vertrag verbunden ist und der Trägervertrag nur vorsehen wird, ein Defizit
auszugleichen, muss die Trägerschaftsvergabe lediglich den Vorgaben des
EU-Primärrechts (Diskriminierungsfreiheit, Transparenz) entsprechen.
Vorgesehen ist deshalb, allen derzeitigen Trägern von Kitas in der
Gemeinde sowie einigen weiteren, die bisher schon Interesse bekundet haben bzw.
die als Träger vorstellbar wären, eine konkrete Anfrage zukommen zu lassen.
Gleichzeitig wird mitgeteilt werden, welche
·
allgemeinen
und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Betriebs der neuen Kita
·
Anforderungen
an Öffnungszeiten und Gruppenangebote
·
Kriterienbewertungen
bei der Trägerauswahl
zu beachten sind. (Sh. Anlage Entwurf Trägerinformation 2020)
Die Träger sollen aufgefordert werden, auf dieser Grundlage ein
Bewerbungskonzept einzureichen. Der Bewerbungszeitraum soll dann auf ca. 4-5
Wochen befristet werden. Anschließend erfolgt die Sichtung und Auswertung der
eingegangenen Bewerbungen mit Punktevergabe. Bei der Endauswertung sollen
jeweils ein Vertreter jeder Fraktion sowie die Grundmandatsträger in die
Beratung einbezogen werden. Die Ergebnisse des Auswahlverfahrens werden dann in
einer Sitzung des Ausschusses für Generationen und Soziales beraten und sollen
im Gemeinderat am 22.06.2020 beschlossen werden. (Sh. Anlage Punktvergabe
Kriterienliste Träger 2020)
Finanzierung:
Entfällt
Anlagen: