Betreff
Trägerauswahlverfahren für die neue KiTA in Wiefelstede Am Brinkacker
Vorlage
B/1497/2020
Aktenzeichen
FB II-Le
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt, das Auswahlverfahren für die Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte Am Brinkacker wie in der Sitzung des Ausschusses für Generationen und Soziales vom 24.02.2020 dargestellt, durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte hierfür zu veranlassen.

 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Es ist beabsichtigt, in Wiefelstede, Am Brinkacker, eine neue Kindertagesstätte mit 2 Krippen- und 2 Kindergartengruppen zu errichten. Der Neubau soll bis Ende 2020, spätestens zu Beginn des Jahres 2021, abgeschlossen sein und in Betrieb gehen. Der Maßnahmebeschluss für diesen Neubau ist in der Ratssitzung am 30.09.2019 erfolgt.

 

Durch eine frühzeitige Klärung der Trägerfrage wird es möglich sein, Details in der Bauausführung und Einrichtung mit dem zukünftigen Nutzer abzuklären und die Ausstattung der zukünftigen Kita durch den Träger entsprechend dessen Konzeptionsvorstellungen vornehmen zu lassen. Um die Kontinuität der Arbeit in der neuen Kindertagesstätte sicherzustellen, sollte ein Trägervertrag eine Mindestlaufzeit von drei Jahren haben. Danach sollte eine jährliche Kündigungsfrist vereinbart sein. Unter Zugrundelegung der jährlichen Kosten der Kindertagesstätte in der vorgesehenen Größe und der anfänglichen Dauer des Trägervertrages ist davon auszugehen, dass der Schwellenwert von 200.000 Euro für eine Ausschreibungspflicht überschritten wird.

 

Eine öffentliche (dann europaweite) Ausschreibung der Trägerschaft muss durch die Gemeinde Wiefelstede jedoch nicht durchgeführt werden, da es sich bei der Pflichtaufgabe nach dem SGB XIII „Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen“ um ein jugendhilferechtliches Dreiecksverhältnis zwischen den Kommunen als Schuldner des Betreuungsanspruchs, dem Träger als Leistungserbringer der Betreuung und den Eltern als Leistungsberechtigte der Kinderbetreuung handelt. Es kann hier nicht von einer Marktleistung ausgegangen werden, weil der öffentliche Jugendhilfeträger und der anerkannte freie Träger, ohne im Wettbewerb zu stehen, eine gemeinsame Aufgabe erledigen, für die der eine dem anderen kein Entgelt zahlt. Das Entgelt für die Dienstleistung Kinderbetreuung wird lediglich von den Eltern (in den Krippenbetreuung) oder durch öffentliche Zuschüsse gezahlt und die Kommune als öffentlicher Träger schließt die finanzielle Lücke durch einen Defizitvertrag. Insofern ist auch kein finanzieller Gewinn für den Kindertagesstättenträger zu erwarten.

Weil mit der Beauftragung eines Trägers somit kein leistungsentgeltlicher Vertrag verbunden ist und der Trägervertrag nur vorsehen wird, ein Defizit auszugleichen, muss die Trägerschaftsvergabe lediglich den Vorgaben des EU-Primärrechts (Diskriminierungsfreiheit, Transparenz) entsprechen.

 

Vorgesehen ist deshalb, allen derzeitigen Trägern von Kitas in der Gemeinde sowie einigen weiteren, die bisher schon Interesse bekundet haben bzw. die als Träger vorstellbar wären, eine konkrete Anfrage zukommen zu lassen.

Gleichzeitig wird mitgeteilt werden, welche

 

·         allgemeinen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Betriebs der neuen Kita

·         Anforderungen an Öffnungszeiten und Gruppenangebote

·         Kriterienbewertungen bei der Trägerauswahl

 

zu beachten sind. (Sh. Anlage Entwurf Trägerinformation 2020)

 

Die Träger sollen aufgefordert werden, auf dieser Grundlage ein Bewerbungskonzept einzureichen. Der Bewerbungszeitraum soll dann auf ca. 4-5 Wochen befristet werden. Anschließend erfolgt die Sichtung und Auswertung der eingegangenen Bewerbungen mit Punktevergabe. Bei der Endauswertung sollen jeweils ein Vertreter jeder Fraktion sowie die Grundmandatsträger in die Beratung einbezogen werden. Die Ergebnisse des Auswahlverfahrens werden dann in einer Sitzung des Ausschusses für Generationen und Soziales beraten und sollen im Gemeinderat am 22.06.2020 beschlossen werden. (Sh. Anlage Punktvergabe Kriterienliste Träger 2020)

     


Finanzierung:

 

Entfällt

     


Anlagen: