hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem
vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 33 A "Wohngebiet ehemalige Tennishalle“ im beschleunigten Verfahren
nach § 13 a BauGB.
b) Der Verwaltungsausschuss beschließt die Durchführung der
öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4
Abs. 2 BauGB.
c) Weiter
beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.07.2019 (siehe Vorlage
B/1351/2019) erklärt, der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Umwandlung
des Sondergebietes Tennishalle in Metjendorf in ein allgemeines Wohngebiet
grundsätzlich positiv gegenüber zu stehen. Es sollte jedoch gutachterlich der
Nachweis erbracht werden, dass der Betrieb auf dem angrenzenden Sport- und
Freizeitzentrum durch die herannahende Wohnbebauung nicht eingeschränkt wird
bzw. dieses durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden kann.
Das
Lärmschutzgutachten liegt mittlerweile vor. Die Orientierungswerte werden an
der künftigen Wohnbebauung eingehalten. Der Betrieb auf dem Sport- und
Freizeitzentrum wird nicht beeinträchtigt. Hierzu wurden im Vorfeld Gespräche
mit dem TV Metjendorf geführt.
Da
es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, kann für diese
Bebauungsplan-änderung, das Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der
Innenentwicklung) angewandt werden. Aufgrund eines zu erwartenden öffentlichen
Interesses an der Planung sollte in diesem Fall von der Möglichkeit des
Verzichts auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsunterrichtung kein Gebrauch
gemacht werden.
Die
geplante Nutzung und der Entwurf des Bebauungsplanes werden in der Sitzung
vorgestellt.
Zu diesem TOP wird Frau Abel, NWP,
hinzugeladen.
Finanzierung:
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt der Vorhabenträger. Hierzu ist noch ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
Anlagen: