Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede begrüßt die Einführung der Niedersächsischen Ehrenamtskarte im Landkreis Ammerland und beschließt:

 

a)      Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Frei- und Hallenbad in Wiefelstede, Alter Damm

 

b)     Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Freibad Neuenkruge, Buschstraße

 

c)      die 1. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei Wiefelstede und die Kinderbücherei Metjendorf

 

 

Mit Vergünstigungen im Bereich der kommunalen Bäder sowie Büchereien sollen das herausragende Engagement der Karteninhaber/-innen gewürdigt werden.

 

 

 

  

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Kreistag des Landkreises Ammerland hat am 05.12.2019 beschlossen, die Niedersächsische Ehrenamtskarte einführen zu wollen. Die entsprechende Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen wurde zwischenzeitlich unterzeichnet. Die fünf Gemeinden und die Stadt Westerstede sind vom Landkreis um Prüfung gebeten worden, inwieweit Vergünstigungen für diese Niedersächsischen Ehrenamtskarteninhaber zur Verfügung gestellt werden können.

 

Voraussetzungen für den Erwerb der Niedersächsischen Ehrenamtskarte

Die Niedersächsische Ehrenamtskarte zielt auf freiwillig Engagierte ab, die sich mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ohne Bezahlung in Vereinen, Selbsthilfegruppen, karitativen und anderen Hilfsorganisationen für das Gemeinwohl engagieren. Der/Die Engagierte muss mindestens 18 Jahre alt sein und die freiwillige Tätigkeit seit mindestens drei Jahren ausüben und auch in Zukunft fortsetzen wollen.

 

Gültigkeitsdauer einer Ehrenamtskarte

Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Durch Antragstellung kann sie bei fortbestehenden Voraussetzungen verlängert werden. Auch kann dem/der Ehrenamtskarteninhaber/-in rechtzeitig vor Ablauf der Karte informiert werden, sofern dieses bei Antragstellung angefordert wurde.

 

Verfahrensablauf – Technische Abwicklung

1.      Das Land Niedersachsen schließt mit dem Landkreis Ammerland einen Vertrag ab. In diesem Vertrag werden unter anderem die jeweiligen Aufgaben sowie das Verfahren geregelt.

2.      Der/die ehrenamtliche Tätige oder ein Dritter (Institution) stellen einen Online-Antrag; der Antrag wird ausgedruckt; auf dem Antragsformular wird das ehrenamtliche Engagement durch die Organisation bestätigt.

3.      Parallel erreicht der Online-Antrag nach der Absendung durch den/die Einreichende/n den Landkreis Ammerland auf elektronischem Weg. Nach Eingang des schriftlichen Exemplars mit einer Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit und deren Umfang durch die Organisation erfolgt die Prüfung durch den Landkreis Ammerland, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ehrenamtskarte vorliegen.

4.      Nach Prüfung der Voraussetzungen und der Bestätigung, dass die Voraussetzungen erfüllt werden, erfolgt eine „Freigabe“ durch den Landkreis Ammerland gegenüber dem Land Niedersachsen (Staatskanzlei).

5.      Das Land Niedersachsen (Staatskanzlei) druckt sodann die Ehrenamtskarte und verschickt sie an den Landkreis Ammerland.

6.      Der Landkreis Ammerland händigt im Weiteren die Karte in einem von ihm bestimmten Rahmen aus.

 

Ausgangssituation im Landkreis Ammerland

Die Städte Wilhelmshaven, Delmenhorst und Salzgitter sowie die Landkreise Lüneburg und Holzminden nehmen zurzeit nicht teil. Im Übrigen ist die Ehrenamtskarte in Niedersachsen/Bremen flächendeckend eingeführt. Einzelne Landkreise haben die Aufgabe allerdings einer ihrer kreisangehörigen Gemeinden übertragen.

 

Der Landkreis Ammerland beteiligt sich seit dem 01.02.2020.

 

Nach den vertraglichen Vereinbarungen verpflichten sich bei der Niedersachsen-Ehrenamtskarte die Landkreise unter anderem, materielle Vergünstigungen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören beispielsweise Ermäßigungen für den Besuch kommunaler Einrichtungen oder die Inanspruchnahme von kommunalen Dienstleistungen. Darüber hinaus soll der Landkreis Angebote von Dritten, wie etwa Angebote privater Unternehmen und Einrichtungen, einwerben.

 

Der Landkreis Ammerland hat in einem ersten Schritt den Ehrenamtskarteninhabern/-innen 100 Freikopien/Drucke pro Jahr, kostenlose Beglaubigungen und die kostenlose Teilnahme am Fahrsicherheitstraining ermöglicht.

 

Von anderen Landkreisen werden nachfolgende Vergünstigungen gewährt: Gebührenermäßigung im Allgemeinen (insbesondere Kreisvolkshochschule), kostenlose Ausleihe von Medien beim Medienzentrum (u.a. Beamer), kostenlose Beglaubigungen, 100 Fotokopien/Drucke pro Jahr, diverse Vergünstigungen (Wunschkennzeichen, tierärztliche Bescheinigungen, Besichtigungen oder Führungen etc.).

 

In den Kategorien Bildung, Gastronomie, Kultur und Freizeit, Sport, Tourismus, Verkehr oder Verschiedenes werden für das Ammerland zurzeit 6 Angebote im Freiwilligen-Portal https:///www.freiwilligenserver.de ausgewiesen. Die Übersicht ist als Anlage 2 beigefügt.

 

 

Möglichkeiten der Gemeinde Wiefelstede

Die Verwaltung sieht die Möglichkeit, für die Niedersachsen-Ehrenamtskarteninhaber/-innen Vergünstigungen in den kommunalen Bädern und Büchereien wie folgt einzuräumen:

 

Swemmbad Wiefelstede

Einzeleintrittspreis Erwachsene 2,90 Euro / Sondertarif für Kurgäste 1,50 Euro

Neu: Ehrenamtskarteninhaber/-innen 1,50 Euro

 

Freibad Neuenkruge

Einzeleintrittspreis Erwachsene 2,20 Euro

Neu: Ehrenamtskarteninhaber/-innen 1,50 Euro

 

Büchereien

Der Grundpreis  für eine ServiceCard (Bibliothekausweis – Gültigkeitsdauer 12 Monate) beträgt derzeit nach der Gebührenordnung für die Gemeindebücherei Wiefelstede und die Kinderbücherei Metjendorf 15,00 Euro. Für Arbeitslose, Auszubildende, Schüler, Sozialhilfeempfänger, Grundsicherungsempfänger nach Kapitel 4 SGB XII, Studenten, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende (gegen Nachweis) gilt ein ermäßigter Grundpreis von 7,00 Euro. Diese Vergünstigung ist auch für Ehrenamtskarteninhaber/-innen vorgesehen.

 

 

 

Anzahl der zu erwartenden Ehrenamtskarten

Der Landkreis Ammerland hat 68 Anträge bestätigt, bei 63 weiteren Anträgen sind noch Unterlagen nachzureichen (Stand 27.04.2020).

 

Nach der Statistik der Staatskanzlei sind bisher 23.131 Ehrenamtskarten, davon 11.041 an Frauen und 12.090 an Männer, in den Bereichen (Mehrfachnennungen möglich) Sport (3.848), Kultur/Musik (3302), Soziales/Senioren/Jugend (9.946), Feuerwehr/Rettungsdienst/Katastrophenschutz (5.438), Kirchen (2.708), Migranten (1.036), Umwelt (741) und anderen Bereichen (2.915) zum Stand 24.05.2019 ausgegeben worden.

 

Eine durchschnittliche rechnerische Betrachtung bezogen auf den Raum Weser-Ems ergibt einen Wert von 0,004173 Ehrenamtskarten pro Einwohner. Unter Zugrundelegung dieses Wertes würde sich für das Ammerland bei ca. 125.000 Einwohner/- innen eine rechnerische Größe von ca. 520 Ehrenamtskarten ergeben. Da die Inanspruchnahme der Angebote in den kommunalen Bädern und den Büchereien durch die Niedersachsen-Ehrenamtskarteninhaber beziehungsweise auch deren Häufigkeit kaum abgeschätzt werden kann, sind die finanziellen Auswirkungen auch schwer zu beziffern.

 

Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit über die Entwicklung berichten. 


Anlagen: