Betreff
Versorgung der gemeindeeigenen Einrichtungen mit Lebensmitteln landwirtschaftlicher Betriebe und Bäckereien aus der Gemeinde
hier: Antrag des Ratsmitglieds René Schönwälder, Die Linke, vom 06.12.2019
Vorlage
B/1543/2020
Aktenzeichen
12003 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede nimmt den Bericht zur Versorgung der gemeindeeigenen Einrichtungen mit Lebensmitteln landwirtschaftlicher Betriebe und Bäckerein aus der Gemeinde zur Kenntnis.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Das Ratsmitglied René Schönwälder hat mit Schreiben vom 06.12.2019 (siehe Anlage) Folgendes beantragt: 

 

„Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beauftragt die Verwaltung, ein Konzept auszugestalten, welches die Versorgung von allen gemeindeeigenen  Einrichtungen und Veranstaltungen möglichst durch Lebensmittel aus der Gemeinde sicherstellt. Dies gilt insbesondere für Lebensmittel landwirtschaftlicher Betriebe und Bäckereien.“

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 16.12.2019, TOP 11, mit 22 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen beschlossen, in der nächsten Sitzung des Schulausschusses den o. g. beantragten Tagesordnungspunkt zu beraten.

 

Begründet wird der Antrag durch Ratsmitglied Schönwälder, dass kleine und mittelständige Betriebe, insbesondere in der Landwirtschaft, unter einem enormen Wirtschaftsdruck stünden und die Gemeinde gehalten sei, möglichst regionale/gemeindliche Lebensmittel hiesiger landwirtschaftlicher Betriebe/Bäckereien zu verwenden bzw. zu erwerben (beispielhaft im Rahmen des Mensabetriebes, des Schulkiosk oder sonstiger [schulischer] Veranstaltungen). Auch fällt hierunter z. B. die kostenlose Abgabe von Schulobst oder Schulmilch.

 

Die Versorgung von gemeindeeigenen Einrichtungen und Veranstaltungen mit Lebensmitteln  unterliegt wie auch alle übrigen Vertragsbeziehungen der Gemeinde Wiefelstede den jeweils einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen. Dies hat zur Folge, dass je nach Wertgrenze und Vertragsart ein Direktauftrag, das Einholen von mindestens 3 Angeboten, von mindestens 5 Angeboten (sog. „Beschränkte Ausschreibung“), eine Öffentliche Ausschreibung oder sogar eine Europaweite Ausschreibung erforderlich ist.

 

 

Bereits aus Rechtsgründen kann eine Versorgung von gemeindeeigenen Einrichtungen und Veranstaltungen daher nicht pauschal möglichst durch Lebensmittel aus der Gemeinde erfolgen. Insbesondere die Erstellung eines wie im o. g. Antrag benannten Konzeptes dürfte sich in der Praxis daher als nicht rechtmäßig erweisen.

 

Im Regelfall erhält das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag für die Durchführung der Maßnahme bzw. für den Abschluss eines Vertrages.

 

Die Verwaltung ist daher daran gebunden, die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sowie von freiberuflichen Leistungen für jeden Einzelfall anhand der jeweils geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen zu beurteilen.