hier: Antrag des Ratsmitglieds René Schönwälder, Die Linke, vom 06.12.2019
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde
Wiefelstede nimmt den Bericht zur Versorgung der gemeindeeigenen
Einrichtungen mit Lebensmitteln landwirtschaftlicher Betriebe und Bäckerein aus
der Gemeinde zur
Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Das
Ratsmitglied René Schönwälder hat mit Schreiben vom 06.12.2019 (siehe Anlage) Folgendes beantragt:
„Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede beauftragt die Verwaltung, ein Konzept
auszugestalten, welches die Versorgung von allen gemeindeeigenen Einrichtungen und Veranstaltungen möglichst
durch Lebensmittel aus der Gemeinde sicherstellt. Dies gilt insbesondere für
Lebensmittel landwirtschaftlicher Betriebe und Bäckereien.“
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 16.12.2019, TOP 11, mit 22 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen beschlossen, in der nächsten Sitzung des Schulausschusses den o. g. beantragten Tagesordnungspunkt zu beraten.
Begründet wird der Antrag durch Ratsmitglied Schönwälder, dass kleine und
mittelständige Betriebe, insbesondere in der Landwirtschaft, unter einem
enormen Wirtschaftsdruck stünden und die Gemeinde gehalten sei, möglichst
regionale/gemeindliche Lebensmittel hiesiger landwirtschaftlicher
Betriebe/Bäckereien zu verwenden bzw. zu erwerben (beispielhaft im Rahmen des
Mensabetriebes, des Schulkiosk oder sonstiger [schulischer] Veranstaltungen).
Auch fällt hierunter z. B. die kostenlose Abgabe von Schulobst oder Schulmilch.
Die Versorgung von gemeindeeigenen Einrichtungen und Veranstaltungen mit
Lebensmitteln unterliegt wie auch alle
übrigen Vertragsbeziehungen der Gemeinde Wiefelstede den jeweils einschlägigen
vergaberechtlichen Bestimmungen. Dies hat zur Folge, dass je nach Wertgrenze
und Vertragsart ein Direktauftrag, das Einholen von mindestens 3 Angeboten, von
mindestens 5 Angeboten (sog. „Beschränkte Ausschreibung“), eine Öffentliche
Ausschreibung oder sogar eine Europaweite Ausschreibung erforderlich ist.
Bereits aus Rechtsgründen kann eine Versorgung von gemeindeeigenen
Einrichtungen und Veranstaltungen daher nicht pauschal möglichst durch
Lebensmittel aus der Gemeinde erfolgen. Insbesondere die Erstellung eines wie
im o. g. Antrag benannten Konzeptes dürfte sich in der Praxis daher als nicht
rechtmäßig erweisen.
Im Regelfall erhält das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag für die
Durchführung der Maßnahme bzw. für den Abschluss eines Vertrages.
Die Verwaltung ist daher daran gebunden, die Vergabe von Bau-, Liefer-
und Dienstleistungen sowie von freiberuflichen Leistungen für jeden Einzelfall
anhand der jeweils geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen zu beurteilen.