Betreff
Anmeldesituation Kindertagesstätten für das Jahr 2020/2021
Vorlage
B/1554/2020
Aktenzeichen
FB II-Le
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt die Anmeldesituation für die Kindertagesstätten in der Gemeinde Wiefelstede und die sich daraus ergebende Situation der Kindertagesstät­tenbetreuung zur Kenntnis.

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt

 

a)      der in der Ausschuss-Sitzung vom 08.06.2020 beschriebenen Planung und Einrich­tung einer Kindertagespflege in Festanstellung in Wiefelstede zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Realisierung zu initialisie­ren.

 

b)      der Einrichtung einer zusätzlichen Kindergarten-Kleingruppe in der Kindertages­stätte „Lüttje Padd“ der AWO zu.

 

c)       dem Bedarf der Einrichtung einer weiteren Integrationsgruppe im Südbereich der Gemeinde zu. Die Realisierung dieser Gruppe soll aufgrund der optimalen Räumlichkeiten in der Kindertagesstätte „Lüttje Padd“ der AWO erfolgen.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Wie in jedem Jahr hatten Eltern die Möglichkeit, bis Ende Januar ihre Kinder zum Kinderta­gesstättenbesuch ab August 2020 anzumelden. Zusagen für die meisten der neu zu belegenden Krippen-, Kindergarten und Hortplätze konnten bis Ende April gegeben werden.

Die letzten Kindergartenplätze stehen noch nicht zur Vergabe bereit, da zurzeit immer noch nicht geklärt ist, welche Kindergartenkinder auch wirklich eingeschult werden.

 

Durch die Corona-Krise konnten bislang die Schulanfänger-Untersuchungen durch das Ge­sundheitsamt noch nicht vollständig abgeschlossen werden. Seit 2018 besteht die sogenannte „Flexi-Regelung“ für alle Kinder, die im Zeitraum vom 01.Juli bis zum 30. September ihren 6. Geburtstag haben und deren Eltern dann eigenständig entscheiden können, ob in diesem Jahr eingeschult wird oder der Schulanfang bis zum nächsten Sommer verschoben werden soll. Für diese Entscheidung wird dann auch häufig das Ergebnis der Schuluntersuchung abgewartet.

Im Januar 2020 wurde schon eine unverbindliche Abfrage unter den entsprechenden Eltern durch die Verwaltung durchgeführt.


Im Gemeindenorden (Einzugsgebiet KiTas „Am Breeden“, „Thienkamp“, Spohle und Gristede) kann insofern davon ausgegangen werden, dass ca. 5 Kinder aus diesem Geburts­zeitraum nicht eingeschult werden, im Gemeindesüden (KiTas Heidkamp, Metjendorf, „Lüttje Padd“ und Ofenerfeld) werden
es über 15 Kinder sein. Die Flexibilisierung des Einschulungs­stichtages wird in den kommenden Jahren eine höhere  Relevanz erreichen, weil inzwischen allen Eltern diese Neuregelung bekannt geworden ist. Dadurch, dass der Kindergartenbesuch für die Eltern kostenfrei ist und bei den Ganztagsplätzen auch eine längere Betreuungszeit und weniger Ferienzeiten als in der Schule gewährleistet ist, scheint dieses vor allem für berufstä­tige Eltern häufiger die erste Wahl zu sein.

 

 

 

Wie auch schon im Vorjahr ist eine große Nachfrage bei den Neuanmeldungen für die Ganz­tagskindergartenplätze zu verzeichnen. Um die vorhandenen Ganztagsplätze vor allem den Eltern zu gewähren, die berufsmäßig auf einen Ganztags-Betreuungsplatz angewiesen sind, wird in der Gemeinde Wiefelstede inzwischen generell die Berufstätigkeit der Eltern und der zeitliche Umfang in den Anmeldeformularen mit Bestätigung durch den Arbeitgeber erfragt.

 

Die Anmeldesituation im Gemeindenorden

 

Wie schon im Herbst 2019 durch die Kinderzahlenstatistik mit Stichtag 01.10. im Fachaus­schuss dargestellt, fehlen hier zurzeit knapp 50 Kindergartenplätze und mehr als 15 Krippen­plätze. Diese Situation wird sich mit der Eröffnung der Kindertagesstätte „Am Brinkacker“ Anfang des Jahres deutlich entspannen.

 

Mit Beginn des neuen Kindertagesstättenjahres ab August 2020 wird im Kindergartenbereich dieser Mangel kompensiert durch Verbleiben oder Neuaufnahme von Kindern im Nachmit­tagsbetrieb in der KiTa „Am Breeden“. Die Ganztagsplätze werden hier in zwei Gruppen deutlich reduziert, um nachmittags vor allem Kinder nicht berufstätiger Eltern den Kin­dergartenbesuch zu ermöglichen. Es müssen vorerst auch Vorschulkinder in dieser Gruppe verbleiben, bis die neue Kindertagesstätte eröffnet.

 

Bei weiteren Kindern mit Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz lassen sich Eltern überzeugen, erst Anfang 2021 ihre Kinder in den neuen Kindergarten zu geben, andere drei­jährige Kinder verbleiben bis dahin in der Krippe. Für fünf Familien ist diese „Wartelösung“ aber aus beruflichen Gründen nicht tragbar und führt zu deutlichen Schwierigkeiten hinsicht­lich der Betreuungssituation der dreijährigen Kinder.

 

Verwaltungsseitig wird hier eine Zwischenlösung für diese fünf Kinder geplant. Eine Tages­mutter, die bereits mehrere Jahre im Ort Wiefelstede selbstständig als Tagesmutter in der eigenen Wohnsituation tätig war, wird in diesem Sommer ihre Ausbildung als Sozialassisten­tin absolvieren und betreut zurzeit keine Kinder. Diese pädagogische Fachkraft ist bereit, als Tagesmutter in Festanstellung für 5 dreijährige Kinder ab August bis zur Eröffnung der neuen Kindertagsstätte eine Tagespflegegruppe im eigenen Haushalt einzurichten.

 

Im besten Fall kann erreicht werden, dass der Träger der neuen Kindertagesstätte ab August 2020 dieses Festanstellungsverhältnis eingeht und dass die Sozialassistentin dann als Fach­kraft zusammen mit den Kindern aus der Tagespflege in die neue KiTa wechselt. Für den Zeitraum der Betreuung als Tagesmutter würde eine Abtretung der Geldleistungen, die die Tagesmutter für ihre Tätigkeit vom Landkreis Ammerland erhält, an den neuen Träger als Arbeitgeber erfolgen. Hieraus würde dann das Gehalt dieser Fachkraft gezahlt werden müssen und eine geringe Entschädigung für die Betriebskosten der Tagespflege. Sollte hier ein Defizit für den Träger entstehen, müsste dieses im Rahmen der Jahresrechnung mit abgedeckt werden.

 

 

Die Anmeldesituation im Gemeindesüden

 

Obwohl in Metjendorf die neue Kindertagesstätte im März 2019 erst eröffnet wurde, können im Kindertagesstättenjahr 2020/2021 nach derzeitigem Stand 20 angemeldete Kinder trotz Rechtsanspruch nicht mit Kindergartenplätzen versorgt werden.

Hier müssen ca. 10 Kinder auch nach ihrem dritten Geburtstag auf den Plätzen in ihren bishe­rigen Krippengruppen bis zum Sommer 2021 verbleiben. Dieses führt dann dazu, dass ange­meldete Krippenkinder nicht aufgenommen werden können.

 

 

Für weitere 10 Kinder wird derzeit versucht, eine befristete Sonder-Betriebserlaubnis für eine Kleingruppe mit bis zu 10 Kindern als Vor- oder Nachmittagsgruppe ab August 2020 in der Kindertagesstätte „Lüttje Padd“ der AWO zu erlangen. Diese Gruppe soll in einem vorhande­nen Differenzierungsraum/Nebenraum in der Kindertagesstätte im Kindergartenbereich einge­richtet werden.

 

Statistisch wird die Zahl der unversorgten Kindergartenkinder hier mit den Kinderzahlen mit dem Stand Ende April 2020 verifiziert.

 

 

-          Kindergärten im Südbereich

-          (KiGas Metjendorf, Heidkamp, Ofenerfeld und AWO)

 

Kindertagesstätten-Jahre

Jahrgang Kinder

Anzahl Kinder

2019/20
aktuell

2020/21

2021/2022

2022/2023

2013/14

2014/15

2015/16

2016/17  (50% K.)

74

92

97

41

 

 

 

304

 

 

 

2014/15

2015/16

2016/17

2017/18  (50% K.)

92

97

82

45

 

 

 

 

316

 

 

2015/16

2016/17

2017/18

2018/19  (50% K.)

97

82

90

33

 

 

 

 

   

302

 

 

2016/17

2017/18

2018/19

2019/20  (50% K.)

82

90

65

?

 

 

 

 

 

 

237(+31?)

Kindergartenplätze

 

Freie Plätze

 

293

 


 -       11

293

                      

 -      23 

293

 


     -   9

293

 


+ 25 (?)

 

Der Jahreszeitraum umfasst immer die Kinder, die im Zeitraum 01.Oktober bis 30. September geboren sind. Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, werden in dem Jahr auch schulpflichtig.

 

In das KiTa-Jahr eingerechnet (mit Fragezeichen) 2022/2023 ist eingerechnet der 50%-Anteil der statistischen Kinder aus dem letzten Geburtenjahrgang 2019/2020. Zurzeit ist noch nicht zu berechnen (bzw. durch Meldezahlen zu belegen) der Jahreszeitraum ab dem Mai 2020. Insofern handelt es sich hier um eine Hypothese.

 

Die statistischen Zahlen machen deutlich, dass ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 die Jahr­gänge, die dann die Kindergartenplätze belegen, weniger stark sind und rein rechnerisch im Kindergartenjahr 2022/2023 sogar ein Überschuss an Kindergartenplätzen vorhanden ist.

 

Nicht eingerechnet allerdings wurde der Anteil der Kinder, für die die flexibilisierte Einschu­lungsregelung zum Tragen kommt und die ein Jahr länger im Kindergarten verbleiben, da dieser Anteil nicht im Voraus bekannt ist.

 

 

 

 

Es ist aber zu erwarten, dass der Anteil der ein Jahr später eingeschulten Kinder eher zuneh­men als abnehmen wird, u.a. aus den oben beschriebenen Gründen der besseren zeitlichen Betreuungssituation im Kindergarten als in der Ganztagsgrundschule und aufgrund der hin­sichtlich Schulalltag und der dortigen Anforderungen sehr auf das kindliche Wohlgefühl bedachten Eltern.

 

Zusätzliche Baugebietsentwicklungen sind bei dieser Bedarfsfeststellung in allen Fällen eben­falls nicht berücksichtigt. Hier ist dann einzuberechnen, dass im Baugebiet Heidkamp-Nord zurzeit 20 Grundstücke mit mindestens Einfamilienhäusern bebaut werden und auf 3 Grund­stücken Mietshäuser mit rund 18 Wohnungen entstehen können. Eine weitere mögliche bauliche Entwicklung mit 11-12 weiteren Grundstücken für Einfamilienhäuser ist in Metjendorf zu erwarten. Der scheinbar vorhandene Überhang an Kindergartenplätzen wird sich in der Realität nicht einstellen.

 

Zudem ist es notwendig, eine weitere Integrationsgruppe Kindergarten im Gemeindesüden einzurichten, da hier der Bedarf an Integrationsplätzen zurzeit keineswegs gedeckt werden kann. In der bisherigen Integrationsgruppe im Kindergarten Heidkamp werden seit mehreren Jahren mit Sondererlaubnis zusätzliche Integrationskinder aufgenommen und es fehlen trotz­dem weitere I-Plätze. Eine Integrationsgruppe im Kindergarten kann jeweils 4 Integrations­kinder aufnehmen, die Gesamtzahl der Kinder in der Gruppe wird dann jedoch auf 18 redu­ziert.

 

Der Betrieb einer Integrationsgruppe ist für die Gemeinde Wiefelstede kostenneutral, da die Kosten für das Fachpersonal inklusive einer Heilpädagogin als dritte Kraft durch Leistungen für die Integrationskinder und nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) gesondert gefördert werden.

 

Verwaltungsseitig wird aufgrund der beschriebenen Situation vorgeschlagen, eine weitere Kindergartengruppe als Integrationsgruppe in Metjendorf einzurichten und dafür die Kinder­tagesstätte „Lüttje Padd“ zu erweitern.

 

     


Finanzierung:

 

Die eventuelle Defizitfinanzierung der Einrichtung der vorübergehenden Tagespflege in Wiefelstede ist im Rahmen der eingeplanten Jahresrechnungen des zukünftigen Trägers der Kindertagesstätte „Am Brinkacker“ abgedeckt.

 

Die Finanzierung der zusätzlichen Kleingruppe in der Kindertagesstätte „Lüttje Padd“ ist im Rahmen der eingeplanten Jahresrechnung 2020 abzuwickeln und für 2021 in den Haushalt einzustellen.