Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem Abschluss
der beigefügten Heranziehungs-vereinbarung
zu
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Seit dem 01.01.2005 besteht
zwischen dem Landkreis Ammerland und den kreisangehörigen Gemeinden eine
Vereinbarung über die Heranziehung zur Durchführung der dem Landkreis Ammerland
obliegenden Aufgaben nach dem SGB XII.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung
des Bundesteilhabegesetzes in Niedersachsen vom 24.10.2019 wurden die
bestehenden sachlichen Zuständigkeiten zwischen den Landkreisen als örtlichen
Trägern der Sozialhilfe und dem Land Niedersachsen als überörtlichem Träger der
Sozialhilfe neu geregelt. Dies führt zu dem Ergebnis, dass auch die bestehende
Heranziehungsvereinbarung zwischen den kreisangehörigen Gemeinden und dem
Landkreis anzupassen ist.
Seit dem 01.01.2020 ist der
Landkreis für die Leistungen nach dem SGB XII für alle Personen bis zum 18.
Lebensjahr bzw. bis zum Abschluss der Schulbildung zuständig, darüber hinaus
das Land Niedersachsen. Das hat zur Folge, dass nunmehr für die Hilfen an
Volljährige die Gemeinden im Rahmen eines Unterheranziehungsverhältnisses tätig
sind. Mit der neuen Vereinbarung kommt es zu keiner Aufgabenverlagerung
zwischen dem Landkreis und den Gemeinden, die bewährten Verfahrensabläufe
bleiben erhalten. In erster Linie ist die neue Vereinbarung eine sprachliche
Anpassung an die neuen gesetzlichen Regelungen.
Finanzierung:
./.
Anlagen: