Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beauftragt die
Verwaltung auf Grundlage der vorermittelten Potenziale für eine Nachverdichtung
der Bebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51 „Wohngebiet
Wiefelstede-Hörne, Kuhhornsweg“, eine weitergehende Prüfung der
Realisierbarkeit, ggf. unter Hinzuziehung eines Fachbüros, vorzunehmen und bei
entsprechend positivem Ergebnis einen Änderungsentwurf in den Fachausschuss zur
Beratung einzubringen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
In
der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 25.05.2020 wurde über einen Antrag
auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Wohngebiet Wiefelstede-Hörne,
Kuhhornsweg“ beraten (sh. Beratungsvorlage B/1541/2020). Mit Verweis auf
frühere, ähnlich gelagerte Fälle, in denen aufgrund einer rechtlich nicht
haltbaren Einzelfallplanung eine Änderung des Bebauungsplanes bereits abgelehnt
wurde, wurde auch diesem Antrag nicht zugestimmt.
Gleichzeitig
wurde die Verwaltung beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 51 (sh. Anlage
1) das Potenzial für eine
Nachverdichtung der Bebauung zu ermitteln und im Bau- und Umweltausschuss
vorzustellen.
Im
Rahmen der Überprüfung des Bebauungsplanes Nr. 51 konnte ein gewisses
Nachverdichtungspotenzial ausgemacht werden (sh. Anlage 2). Dieses beschränkt
sich im Wesentlichen auf die bereits bekannten Fälle (gelbe Markierung), sowie
auf zwei weitere Grundstücke (rote Markierung) die durch Verlegung der
Baugrenze und Aufhebung des Zu- und Abfahrtverbotes unter Umständen Platz für
eine weitere Bebauung bieten könnten.
Ein bereits geteiltes Grundstück (blaue Markierung) könnte evtl. auch
für eine weitere Bebauung in Frage kommen; hierfür wäre aber die Erschließung
zu sichern (Grunddienstbarkeiten). Darüber hinaus bestünde aus Sicht der
Verwaltung die Möglichkeit, den mit einer Fläche von 1.758 m² sehr großen
Spielplatz zu verkleinern und ein zusätzliches Baugrundstück (grüne Markierung)
auszuweisen.
Die
vorgenannten Nachverdichtungspotenziale beruhen hauptsächlich auf
Verschiebungen von Baugrenzen und der Vergrößerung der bebaubaren Flächen.
Diese Einschätzung erfolgt vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung, da
Grundstücksgrößen, Abstandsgebote und Maß der baulichen Nutzung auf
Sinnhaftigkeit und Realisierbarkeit sowohl für die neu entstehenden Bauflächen,
als auch für die Ursprungsgrundstücke bzw. den hiervon verbleibenden Anteilen
überprüft werden müssen.
Neben
der Nachverdichtung durch Schaffung neuer Baumöglichkeiten mittels Vergrößerung
der überbaubaren Flächen besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit einer
weiteren Verdichtung der Bebauung durch Anpassung der Festsetzungen zum Maß der
baulichen Nutzung.
Hiervon
sollte im vorliegenden Falle jedoch abgesehen werden, da die Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 51 „Wohngebiet Wiefelstede-Hörne, Kuhhornsweg“ einem
allgemeinen Wohngebiet angemessen sind. Im Rahmen einer möglichen
Bebauungsplanänderung wäre lediglich zu prüfen, inwieweit die festgesetzte
Geschossflächenzahl (GFZ) noch zeitgemäß erscheint. Hier könnte ggf. über eine
Anpassung, z.B. durch Aufhebung der GFZ und Festsetzung der zulässigen
Gebäudehöhen (Trauf- u. Firsthöhen) nachgedacht werden.
Finanzierung:
Anlagen: