Betreff
Mitteilung über den derzeitigen Sachstand in der Ingrid-und-Albert-Stühmer-Stiftung
Vorlage
B/1575/2020
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede nimmt die Mitteilung über den derzeitigen Sachstand in der Ingrid-und-Albert-Stühmer-Stiftung zur Kenntnis.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Bekanntlich hat Albert Stühmer der Gemeinde Wiefelstede sein Vermögen mit der Auflage vererbt, die zu erzielenden Verkaufserlöse in eine nichtselbststände Stiftung zu geben um damit den Bau und die Unterhaltung von Seniorenwohnungen zu fördern. Dieses entspricht der Aufgabe, die bereits von der Johann-Hollmann-Stiftung wahrgenommen wird.

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede hat im letzten Jahr entschieden, die Erbschaft anzutreten und das vorhandene Vermögen zu verwerten. Ferner hat der Rat die Satzung der Ingrid- und Albert- Stühmer-Stiftung beschlossen.

 

Entsprechend der Beschlusslage hat die Verwaltung in der Folgezeit das vorhandene Vermögen im Wesentlichen veräußert.

 

Der Verkauf des Hausrates erfolgte in Form von zwei Flohmärkten im Haus in Gristede einschl. einer Versteigerung von Wertgegenständen. Weitere Vermögensgegenstände wurden über die Verkaufsplattformen „eBay-Kleinanzeigen“ und „Zollauktion“ sowie in Form von Einzelverkäufen veräußert. Für die Immobilie Mühlenweg 1 wurde durch die Gemeinde Wiefelstede ein Exposé erstellt. Die Vermarktung erfolgte nach Abwägung der entstehenden Kosten durch ein Maklerportal im Internet, welches das Exposé auf den führenden Immobilienseiten Deutschlands angeboten hat. Der Verkauf der Immobilie konnte ebenfalls erfolgreich abgeschlossen werden. Der erzielte Kaufpreis lag letztlich über dem von einem Immobilienfachmann geschätzten Wert.

 

Nach Abzug der angefallenen Ausgaben ergibt sich mit dem Stand vom 08.06.2020 ein Barbestand der Stiftung in Höhe von 447.104,86 €.

 

Noch nicht verwertet wurden die Waldflurstücke am Nordholt, ein vermietetes Hausgrundstück in Westerstede sowie Anteile an Grundstücken in Thüringen, die, so die aktuelle Einschätzung der Verwaltung, nur einen sehr geringen Wert haben dürften.

 

 

 

Nach Auffassung der Verwaltung sollte der Wald am Nordholt unter Zahlung des geschätzten Wertes von der Gemeinde an die Stiftung in das Eigentum der politischen Gemeinde übergehen und als Kompensationsfläche im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes genutzt werden. Hierzu wird unter einem weiteren Tagesordnungspunkt beraten.

 

Konsens besteht darin, das an einen hochbetagten Mieter vermietete Objekt in Westerstede zunächst nicht zu veräußern und der Stiftung die Mietüberschüsse zuzuführen. Die Verwaltung des Objektes wird derzeit extern vorgenommen, was auch nicht geändert werden soll. Über einen möglichen Verkauf der Immobilie ist nach einem Auszug des derzeitigen Mieters zu entscheiden. Für dieses Objekt liegt eine Wertschätzung vor, die von einem Betrag in Höhe von 280.000 € ausgeht.