Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde
Wiefelstede nimmt die Mitteilung über den derzeitigen Sachstand in der
Ingrid-und-Albert-Stühmer-Stiftung zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Bekanntlich hat Albert Stühmer der Gemeinde
Wiefelstede sein Vermögen mit der Auflage vererbt, die zu erzielenden
Verkaufserlöse in eine nichtselbststände Stiftung zu geben um damit den Bau und
die Unterhaltung von Seniorenwohnungen zu fördern. Dieses entspricht der
Aufgabe, die bereits von der Johann-Hollmann-Stiftung wahrgenommen wird.
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede hat im letzten Jahr
entschieden, die Erbschaft anzutreten und das vorhandene Vermögen zu verwerten.
Ferner hat der Rat die Satzung der Ingrid- und Albert- Stühmer-Stiftung
beschlossen.
Entsprechend der Beschlusslage hat die Verwaltung in
der Folgezeit das vorhandene Vermögen im Wesentlichen veräußert.
Der Verkauf des Hausrates erfolgte in Form von zwei
Flohmärkten im Haus in Gristede einschl. einer Versteigerung von
Wertgegenständen. Weitere Vermögensgegenstände wurden über die Verkaufsplattformen
„eBay-Kleinanzeigen“ und „Zollauktion“ sowie in Form von Einzelverkäufen
veräußert. Für die Immobilie Mühlenweg 1 wurde durch die Gemeinde Wiefelstede
ein Exposé erstellt. Die Vermarktung erfolgte nach Abwägung der entstehenden
Kosten durch ein Maklerportal im Internet, welches das Exposé auf den führenden
Immobilienseiten Deutschlands angeboten hat. Der Verkauf der Immobilie konnte
ebenfalls erfolgreich abgeschlossen werden. Der erzielte Kaufpreis lag
letztlich über dem von einem Immobilienfachmann geschätzten Wert.
Nach Abzug der angefallenen Ausgaben ergibt sich mit
dem Stand vom 08.06.2020 ein Barbestand der Stiftung in Höhe von 447.104,86 €.
Noch nicht verwertet wurden die Waldflurstücke am
Nordholt, ein vermietetes Hausgrundstück in Westerstede sowie Anteile an
Grundstücken in Thüringen, die, so die aktuelle Einschätzung der Verwaltung,
nur einen sehr geringen Wert haben dürften.
Nach Auffassung der Verwaltung sollte der Wald am
Nordholt unter Zahlung des geschätzten Wertes von der Gemeinde an die Stiftung
in das Eigentum der politischen Gemeinde übergehen und als Kompensationsfläche
im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes genutzt werden. Hierzu wird unter einem
weiteren Tagesordnungspunkt beraten.
Konsens besteht darin, das an einen hochbetagten
Mieter vermietete Objekt in Westerstede zunächst nicht zu veräußern und der
Stiftung die Mietüberschüsse zuzuführen. Die Verwaltung des Objektes wird
derzeit extern vorgenommen, was auch nicht geändert werden soll. Über einen
möglichen Verkauf der Immobilie ist nach einem Auszug des derzeitigen Mieters
zu entscheiden. Für dieses Objekt liegt eine Wertschätzung vor, die von einem
Betrag in Höhe von 280.000 € ausgeht.