Betreff
Bericht über den Sachstand zur Umsetzung des "Digitalpaktes Schulen" und Antrag der SPD-Fraktion zur Digitalisierung der Wiefelsteder Schulen vom 09.12.2019
Vorlage
B/1576/2020
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede nimmt den Sachstand zur Umsetzung des „DigitalPaktes Schule“ zur Kenntnis.

 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

1.      Beschlusslage

Zur Darstellung der ursprünglichen Sachlage wird auf die Beratungsvorlage mit der Vorlagen-Nr. B/1354/2019 verwiesen.

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung vom 02.07.2019, TOP 26, Folgendes einstimmig beschlossen:

 

„Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, die notwendigen Investitionen zur Umsetzung der Digitalisierung an den Schulen nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie des Digitalisierungspaktes und vorbehaltlich der Umsetzbarkeit in Abstimmung mit den Schulen auf den Weg zu bringen. Die Finanzierung der Anschaffungen erfolgt vorrangig aus den Förderbeträgen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Förderanträge zu stellen.“ 

 

 

2.       Förderrichtlinie

Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen“ wurde im Nds. MBl. Nr. 31/2019 vom 07.08.2019 veröffentlicht. 

 

Die Förderrichtlinie sowie die diesbezügliche Anlage sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt.

 

In den Nrn. 2.1 bis 2.7 der Richtlinie sind die Fördergegenstände abschließend aufgeführt. Da es sich vielfach um unbestimmte Rechtsbegriffe handelt, ist im Einzelfall eine Abstimmung mit dem „Fachteam DigitalPakt Schule“ zur Auslegung der Begrifflichkeiten erforderlich.

 

 

So sind die in Schulen häufig eingesetzten „iServ-Server“ nach erfolgter Abstimmung bspw. unter die Nr. 2.3 der Richtlinie („digitale Lehr-/Lern-Infrastrukturen“) zu subsumieren und nicht unter Nr. 2.1 („Serverlösungen“). Für eine Serverlösung für die Verwaltung (Sekretariat) ist eine Förderfähigkeit im Sinne der Förderrichtlinie somit nicht gegeben.

 

Im Übrigen geht die Förderrichtlinie davon aus, dass Beschaffungen von mobilen Endgeräten (Nr. 2.6) erst dann erfolgen, wenn die Schule über die notwendige Infrastruktur nach Nrn. 2.1 bis 2.5 verfügt. Die Gesamtkosten für mobile Endgeräte dürfen 25.000 Euro je Schule ferner nicht überschreiten (Nr. 2.6 c)).

 

Die Antragstellung und der Nachweis der Verwendung erfolgen gem. Nr. 7 der Richtlinie über ein Online-Antragsverfahren der Niedersächsischen Landesschulbehörde. Förderanträge mit den erforderlichen Angaben sind bis zum 16.05.2023 zu stellen. Eine Antragstellung muss jeweils pro Fördergegenstand (Nrn. 2.1 bis 2.7) und pro Schule erfolgen.

 

Die auf der S. 9 (S. 15 im Dokument) der Anlage 2 (Anlage zur Förderrichtlinie) dargestellten Förderbeträge setzen sich aus einem Sockelbetrag pro Schule und einem im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl in Niedersachsen bemessenen Betrag pro Schüler/in zusammen (Nr. 5.2). Für die Wiefelsteder Schulen („Ö-0144“) ergeben sich die nachfolgenden Beträge:

 

Schule

Sockelbetrag

Pro-Kopf-Betrag

Gesamt

Grundschule Wiefelstede

30.000 Euro

70.159 Euro

100.159 Euro

Grundschule Metjendorf

30.000 Euro

70.159 Euro

100.159 Euro

Oberschule Wiefelstede

30.000 Euro

257.028 Euro

287.028 Euro

Summe:

90.000 Euro

397.346 Euro

487.346 Euro

 

Eine Verschiebung der Fördermittel ist mit Ausnahme des jeweiligen Sockelbetrages (i. d. R. 30.000 Euro pro Schule) von einer Schule auf eine andere möglich (Nr. 5.2.1).  

 

Die Auszahlung einer bewilligten Zuwendung erfolgt nach vollständiger Vorlage des Verwendungsnachweises. Dieser ist unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben spätestens 6 Monate nach Beendigung der jeweiligen Maßnahme vorzulegen. Mit dem Verwendungsnachweis ist das Medienbildungskonzept der jeweiligen Schule vorzulegen.

 

 

3.       Auswirkungen der Corona-Pandemie: Soforthilfen für bedürftige Schüler/innen zur Anschaffung von mobilen Endgeräten

Die Bundesregierung und die Länder haben am 30.04.2020 beschlossen, 500 Mio. Euro für die Unterstützung von Schüler/innen ohne mobile Endgeräte zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel sollen zusätzlich zum DigitalPakt Schule bereitgestellt werden. Auf das Land Niedersachsen entfallen insgesamt 47 Mio. Euro.

 

Auf der Internetseite des Nds. Kultusministeriums heißt es hierzu wie folgt:

 

„(…) Voraussichtlich sollen wie beim DigitalPakt die Schulträger die Mittel für die Anschaffung von digitalen Endgeräten (Laptops, Tablets…) erhalten, welche dann von den Schulen vor Ort als Leihgabe an die Schülerinnen und Schüler weitergegeben werden können, die über keine digitalen Arbeitsmittel zuhause verfügen.

 

 

Wer Anspruch auf ein Leihgerät hat, wird derzeit noch geklärt. Voraussichtlich werden die Schulen Kriterien formulieren können, anhand derer sie die vom Schulträger beschafften Geräte verteilen können.

 

Eine direkte Auszahlung von Geldern an Schulen oder Privatpersonen zur Anschaffung von Geräten (z. B. 150 Euro Zuschuss, wie in der Presse zu lesen war) wird es nicht geben. Antragssteller werden voraussichtlich die Schulträger sein.

 

Weitere Informationen liegen dem Kultusministerium derzeit noch nicht vor. Das genaue Verfahren wird sobald möglich erstellt, veröffentlicht und so schnell wie möglich umgesetzt.“

 

(Quelle: Nds. Kultusministerium, „500 Millionen Euro vom Bund für die digitale Sofortausstattung“, URL:

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/schulerinnen_und_schuler_eltern/medienbildung/500-millionen-euro-vom-bund-fur-die-digitale-sofortausstattung-188084.html, aufgerufen am 12.06.2020)

 

Eine Förderrichtlinie zur digitalen Sofortausstattung, mögliche Anspruchsvoraussetzungen zur Bedürftigkeit sowie eine Verteilung der Gesamtmittel auf die einzelnen Schulträger ist zum jetzigen Zeitpunkt insoweit noch nicht existent.

 

 

4.       Sachstand zur Umsetzung der DigitalPaktes in den Wiefelsteder Schulen

Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung sind von einer Vielzahl von Faktoren abhängig.

 

Ausgangspunkt für den ursprünglichen Medienbedarf der Wiefelsteder Schulen bildet die unter Ziff. 1 genannte Beratungsvorlage B/1354/2019 samt Anlagen. Nach Inkrafttreten der unter Ziff. 2 aufgeführten Förderrichtlinie waren die bisherigen Konzepte mit den Bestimmungen aus der Förderrichtlinie abzugleichen. Dies betraf sowohl die Förderfähigkeit selbst als auch die Finanzierbarkeit.

 

Auch musste eine kritische inhaltliche Auseinandersetzung mit den Konzepten in Abstimmung mit den Schulen erfolgen. Insbesondere die Klärung von Details nahm bis zum jetzigen Zeitpunkt viele zeitliche und personelle Ressourcen in Anspruch und wird es auch weiterhin tun.

 

Gleichwohl steht nach der Auffassung der Verwaltung eine nachhaltige digitale Ausstattung der Schulen absolut im Vordergrund der Betrachtung.

 

In diesem Kontext haben sich u. a. die folgenden Änderungen ergeben:  

 

a.       Grundschule Wiefelstede

Der Medienbedarf der Grundschule Wiefelstede gemäß der Anlage 10 zur Beratungsvorlage B/1354/2019 sah sowohl quantitativ als auch monetär zu großen Teilen die Beschaffung von Schüler- und Lehrer-Laptops inkl. Dockingstationen vor.

 

Im Zuge mehrerer Gespräche und Abstimmungen mit der Schule unterlag der ursprüngliche Medienbedarf insbesondere hinsichtlich der Präsentationsausstattung bereits mehreren Änderungen. So sah der Medienbedarf mit Stand vom 13.06.2019 (s. o.) u. a. eine Ausstattung der Klassenräume mit ActivPanels zu einem geschätzten Gesamtpreis in Höhe von 180.000 Euro vor. Im Zeitraum nach der Sitzung des Rates vom 02.07.2019 wurde ähnlich wie bei der Oberschule Wiefelstede zunächst eine Kombination aus sog. Whiteboard und Beamer zur Deckenmontage favorisiert. Das aktuelle Konzept sieht nunmehr eine Kombination aus Whiteboard und (Ultra-)Kurzdistanzbeamer vor. Zusätzlich soll über eine (zuschaltbare) Sensoreinheit ein interaktives Arbeiten ermöglicht werden. Diese Ausstattung wird durch die Integration von entsprechenden Lautsprechern ergänzt.  

 

Hinsichtlich der mobilen Endgeräte für die Schüler/innen erfolgte eine Abstimmung mit der Schule zur Festlegung der näheren technischen Spezifikationen der Gerätschaften. Eine teilweise Beschaffung soll kurzfristig vorgenommen werden. Der maximale Förderbetrag für mobile Endgeräte in Höhe von 25.000 Euro wird vollständig benötigt. Es besteht jedoch darüber hinaus weiterer Bedarf zusätzlicher nicht durch Fördergelder gedeckter Haushaltsmittel.  

 

Das bestehende WLAN-Netz soll ferner erweitert werden.

 

Der in der Anlage 10 zur o. g. Beratungsvorlage genannte Verwaltungsserver ist nicht über den DigitalPakt Schule förderfähig. Gleiches betrifft die Klimatisierung des Serverraumes.

                              

 

b.      Grundschule Metjendorf

Die Grundschule Metjendorf hat in den letzten Jahren bereits nahezu ausschließlich aus eigenen Mitteln (Schuldbudget) in Eigenregie die meisten Unterrichtsräume mit Beamern, Leinwänden, Lautsprechern und Dokumentenkameras ausgestattet. Die Schule verfügt daher bereits über eine funktionale Digitalausstattung.

 

Auch das bestehende WLAN-Netz wurde aus eigenen Mitteln bereits ausgeweitet.

 

Der ursprüngliche Medienbedarf der Grundschule Metjendorf gemäß der Anlage 9 zur Beratungsvorlage B/1354/2019 sieht sowohl quantitativ als auch monetär zu großen Teilen die Beschaffung von Schüler- und Lehrer-Laptops inkl. Dockingstationen vor. In Anbetracht der Fördertatbestände und insbesondere der festgelegten Maximalkosten in Höhe von 25.000 Euro für mobile Endgeräte nebst Zubehör macht ähnlich wie bei der Grundschule Wiefelstede eine weitergehende Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Ausstattung mit Laptop und Dockingstationen erforderlich.

 

Im Rahmen des DigitalPaktes sieht die Verwaltung vor, das bestehende WLAN-Netz von einem geeigneten Dienstleistungsunternehmen analysieren zu lassen, um einen aktuellen WLAN-Ausleuchtungsplan zu erhalten. Auf Basis dieses Planes soll das bestehende WLAN-Netz sodann durch die Montage und Installation zusätzlicher Access Points optimiert werden.

 

Die Verwaltung befindet sich derzeit in Abstimmung mit der Schule, für welche Zwecke ein iServ-Server beschafft werden soll. Da iServ eine Vielzahl von Funktionalitäten bietet, ist festzulegen, welche Module für Schüler/innen und Lehrer/innen und welche administrativen Funktionen für den optimalen Einsatz in der Grundschule erforderlich sind. Die Beschaffung, Installation und Schulungen sollen insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie kurzfristig erfolgen.

 

 

c.       Oberschule Wiefelstede

Der Medienbedarf bzw. das Konzept der Oberschule Wiefelstede (Anlage 8 zur Beratungsvorlage B/1354/2019) hat sich in stetiger Abstimmung mit der Schule ebenfalls erheblich verändert.

 

Die Oberschule Wiefelstede sieht nunmehr ebenfalls die Beschaffung der unter Ziff. 3 a genannten Whiteboards mit (Ultra-)Kurzdistanzbeamern vor. Das diesbezügliche Medienbildungskonzept wurde nach erfolgter Beteiligung der gesamten Lehrerschaft mit einer großen Mehrheit zwischenzeitlich geändert.

 

Eine besondere Herausforderung stellt bei der Oberschule die künftige Anbindung von mobilen Endgeräten an das Anzeigemedium dar. Die Oberschule Wiefelstede setzt auf ein sog. BYOD-Konzept (BYOD = bring your own device), d. h., dass nahezu alle möglichen mobilen Endgeräte mit der eingesetzten Technik kompatibel sein müssen. Dies betrifft sowohl unterschiedliche Hersteller (Apple, Samsung, Huawaii, Microsoft etc.), unterschiedliche Modelle (z. B. Samsung Galaxy S10 und A20 oder Apple iPhone 8 und iPhone 11), unterschiedliche Betriebssysteme (z. B. iOs, Android, Windows) sowie unterschiedliche Versionen der Betriebssysteme (z. B. Android 8.0 [Oreo] und Android 9.0 [Pie]).

 

In verschiedenen durch ein Dienstleistungsunternehmen durchgeführten Terminen mit Teilnahme der Verwaltung und der Schule zur Auswahl diesbezüglicher Hard- und Softwarelösungen hat sich leider herausgestellt, dass keine einzige technische Lösung den Vorstellungen der Beteiligten gänzlich entsprechen konnte. Insbesondere im Hinblick auf die einfache Handhabung konnte die jeweilige Technik nicht überzeugen. Nach derzeitiger verwaltungsseitiger und schulischer Auffassung soll daher zunächst das klare Ausschlusskriterium der sog. „MHL-Fähigkeit“ (MHL = Mobile High-Definition Link: Anbindung von mobilen Endgeräten zur kabelgebundenen Übertragung von Audio- und Videodaten) Anwendung finden.

 

Der WLAN-Ausbau der Oberschule Wiefelstede wird aktuell durchgeführt und soll kurzfristig abgeschlossen werden.    

 

Aktuell werden potentielle Endgeräte für die Ausleihe an bedürftige Schüler/innen getestet, um bei Veröffentlichung der unter Ziff. 4 genannten Förderrichtlinie entsprechend kurzfristig reagieren und die Beschaffung vornehmen zu können.

 

 

5.       Antrag der SPD-Fraktion vom 09.12.2020

Mit Schreiben vom 09.12.2020 (siehe Anlage 3) beantragt die SPD-Fraktion,

 

„(…) dass ein erfahrenes und kompetentes Dienstleistungsunternehmen beauftragt wird, die notwendigen Bedarfe festzustellen. Dazu zählen insbesondere die Ermittlungen der technischen Voraussetzungen (Hard- und Software), die personelle Ausstattung (Systembetreuung) und die zu kalkulierenden Kosten.“

 

Die von der SPD-Fraktion im Antrag genannten Aspekte sind auch nach der Auffassung der Verwaltung allesamt im Rahmen der weiteren Planungen und Durchführung der Konzepte zu berücksichtigen bzw. wurden bereits berücksichtigt.

 

Schon vor der unter Ziff. 1 genannten Sitzung des Rates der Gemeinde Wiefelstede wurde mit Vorüberlegungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und IT-Ausstattung der Schulen begonnen. Die bestehenden Konzepte (siehe Ziff. 4) wurden in der Zwischenzeit ausführlich mit diversen Dienstleistungsunternehmen und mit den Schulen erörtert und abgestimmt. Ein wie von der Fraktion beantragter Beschluss des Rates würde insoweit eine weitere wesentliche zeitliche Verzögerung zur Folge haben. Gerade die aktuellen Ereignisse im Rahmen der Corona-Pandemie verdeutlichen, dass trotz der möglichst nachhaltigen IT-Verbesserung auch eine schnellstmögliche Umsetzung an Bedeutung gewonnen hat.

 

Für die Oberschule Wiefelstede und für die Grundschule Wiefelstede ist die Beschaffung von interaktiven Whiteboards vorgesehen (siehe Ziff. 4a und 4c). Die diesbezügliche Ausschreibung steht bereits unmittelbar bevor.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, keine neue Bestandsaufnahme durchzuführen und die bereits mit den Schulen abgestimmten Konzepte auch tatsächlich umzusetzen.

     


Finanzierung:

 

Die Finanzierung zur Digitalisierung der Wiefelsteder Schulen soll gemäß der Beschlusslage des Rates vom 02.07.2019 vorrangig aus Förderbeträgen erfolgen.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist bereits abzusehen, dass selbst die insgesamt ca. 487.400 Euro Investitionskostenzuschüsse aus dem DigitalPakt Schule nicht ausreichen werden, um die Wiefelsteder Schulen im Sinne der bestehenden Konzepte zu digitalisieren.

 

In das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2020 der Gemeinde Wiefelstede (vgl. Beschluss des Rates vom 16.12.2019, TOP 29, Anlage zu B/1458/2019, S. 249ff.) wurden die folgenden Beträge aufgenommen:

 

Schule

Inv.-Nr.

Einzahlungen

(Inv.zuschuss)

Auszahlungen

Grundschule Wiefelstede

20.0013

99.000 Euro

99.000 Euro

Grundschule Metjendorf

20.0014

92.000 Euro

92.000 Euro

Oberschule Wiefelstede

20.0015

281.000 Euro

281.000 Euro

Summe:

472.000 Euro

472.000 Euro

 

Den restlichen Betrag aus dem DigitalPakt Schule in Höhe von rd. 15.400 Euro hat die Verwaltung für den 1. Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehen.

 

Darüber hinaus wurden insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro (30.000 Euro im Finanzhaushalt und 70.000 Euro im Ergebnishaushalt) als sog. „Haushaltsrest“ aus dem Haushaltsjahr 2019 in das Haushaltsjahr 2020 übertragen.

 

Insgesamt stehen im investiven Bereich im Haushaltsjahr 2020 somit 502.000 Euro und im Ergebnishaushalt 70.000 Euro für die Umsetzung des Digitalisierung der Schulen zur Verfügung.

 

Für die Folgejahre sind sodann die aus den getätigten Investitionen resultierenden Folgekosten in Form von Abschreibungen, Hard- und Softwarewartungen, steigenden Versicherungsbeiträgen (v. a. Elektronikversicherung), steigenden Stromkosten, steigenden Lizenzkosten etc. zu berücksichtigen.

 

Aus der Anschaffung der IT-Ausstattung in den Schulen resultiert jedoch vor allem auch ein erheblicher Supportbedarf der Schulen. Für den 1. Entwurf des Haushaltsplanes 2021 ist daher ab dem Jahr 2021 die Ausweisung einer Stelle für eine/n IT-Administrator/in im Stellenplan vorgesehen. Diese/r soll sodann alle drei Schulen wie auch die Gemeindeverwaltung administrativ betreuen und ihren/seinen Arbeitsplatz im Rathaus erhalten.

 

Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass nahezu sämtliche Folgekosten allein von der Gemeinde zu tragen sind.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2021 sind daher Entscheidungen vom Rat der Gemeinde Wiefelstede über die Bereitstellung dazu erforderlicher Haushaltsmittel zu treffen.

 

     


Anlagen: