Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede
nimmt den Sachstand zur Umsetzung des „DigitalPaktes Schule“ zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
1. Beschlusslage
Zur Darstellung der
ursprünglichen Sachlage wird auf die Beratungsvorlage mit der Vorlagen-Nr. B/1354/2019
verwiesen.
Der Rat der Gemeinde
Wiefelstede hat in seiner Sitzung vom 02.07.2019, TOP 26, Folgendes einstimmig
beschlossen:
„Der Rat der Gemeinde
Wiefelstede beschließt, die notwendigen Investitionen zur Umsetzung der
Digitalisierung an den Schulen nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie des
Digitalisierungspaktes und vorbehaltlich der Umsetzbarkeit in Abstimmung mit
den Schulen auf den Weg zu bringen. Die Finanzierung der Anschaffungen erfolgt
vorrangig aus den Förderbeträgen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
die notwendigen Förderanträge zu stellen.“
2.
Förderrichtlinie
Die „Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der
IT-Ausstattung in Schulen“ wurde im Nds. MBl. Nr. 31/2019 vom 07.08.2019
veröffentlicht.
Die Förderrichtlinie sowie
die diesbezügliche Anlage sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt.
In den Nrn. 2.1 bis 2.7 der
Richtlinie sind die Fördergegenstände abschließend aufgeführt. Da es sich
vielfach um unbestimmte Rechtsbegriffe handelt, ist im Einzelfall eine
Abstimmung mit dem „Fachteam DigitalPakt Schule“ zur Auslegung der
Begrifflichkeiten erforderlich.
So sind die in Schulen
häufig eingesetzten „iServ-Server“ nach erfolgter Abstimmung bspw. unter die
Nr. 2.3 der Richtlinie („digitale Lehr-/Lern-Infrastrukturen“) zu subsumieren
und nicht unter Nr. 2.1 („Serverlösungen“). Für eine Serverlösung für die
Verwaltung (Sekretariat) ist eine Förderfähigkeit im Sinne der Förderrichtlinie
somit nicht gegeben.
Im Übrigen geht die Förderrichtlinie
davon aus, dass Beschaffungen von mobilen Endgeräten (Nr. 2.6) erst dann
erfolgen, wenn die Schule über die notwendige Infrastruktur nach Nrn. 2.1 bis
2.5 verfügt. Die Gesamtkosten für mobile Endgeräte dürfen 25.000 Euro je Schule
ferner nicht überschreiten (Nr. 2.6 c)).
Die Antragstellung und der
Nachweis der Verwendung erfolgen gem. Nr. 7 der Richtlinie über ein
Online-Antragsverfahren der Niedersächsischen Landesschulbehörde. Förderanträge
mit den erforderlichen Angaben sind bis zum 16.05.2023 zu stellen. Eine
Antragstellung muss jeweils pro Fördergegenstand (Nrn. 2.1 bis 2.7) und pro
Schule erfolgen.
Die auf der S. 9 (S. 15 im
Dokument) der Anlage 2 (Anlage zur Förderrichtlinie)
dargestellten Förderbeträge setzen sich aus einem Sockelbetrag pro Schule und
einem im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl in Niedersachsen bemessenen Betrag
pro Schüler/in zusammen (Nr. 5.2). Für die Wiefelsteder Schulen („Ö-0144“)
ergeben sich die nachfolgenden Beträge:
Schule |
Sockelbetrag |
Pro-Kopf-Betrag |
Gesamt |
Grundschule Wiefelstede |
30.000 Euro |
70.159 Euro |
100.159 Euro |
Grundschule Metjendorf |
30.000 Euro |
70.159 Euro |
100.159 Euro |
Oberschule Wiefelstede |
30.000 Euro |
257.028 Euro |
287.028 Euro |
Summe: |
90.000 Euro |
397.346 Euro |
487.346 Euro |
Eine Verschiebung der
Fördermittel ist mit Ausnahme des jeweiligen Sockelbetrages (i. d. R. 30.000
Euro pro Schule) von einer Schule auf eine andere möglich (Nr. 5.2.1).
Die Auszahlung einer
bewilligten Zuwendung erfolgt nach vollständiger Vorlage des Verwendungsnachweises.
Dieser ist unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben spätestens 6 Monate nach
Beendigung der jeweiligen Maßnahme vorzulegen. Mit dem Verwendungsnachweis ist
das Medienbildungskonzept der jeweiligen Schule vorzulegen.
3.
Auswirkungen
der Corona-Pandemie: Soforthilfen für bedürftige Schüler/innen zur Anschaffung
von mobilen Endgeräten
Die Bundesregierung und die
Länder haben am 30.04.2020 beschlossen, 500 Mio. Euro für die Unterstützung von
Schüler/innen ohne mobile Endgeräte zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel
sollen zusätzlich zum DigitalPakt Schule bereitgestellt werden. Auf das Land
Niedersachsen entfallen insgesamt 47 Mio. Euro.
Auf der Internetseite des
Nds. Kultusministeriums heißt es hierzu wie folgt:
„(…) Voraussichtlich sollen
wie beim DigitalPakt die Schulträger die Mittel für die Anschaffung von
digitalen Endgeräten (Laptops, Tablets…) erhalten, welche dann von den Schulen
vor Ort als Leihgabe an die Schülerinnen und Schüler weitergegeben werden
können, die über keine digitalen Arbeitsmittel zuhause verfügen.
Wer Anspruch auf ein
Leihgerät hat, wird derzeit noch geklärt. Voraussichtlich werden die Schulen
Kriterien formulieren können, anhand derer sie die vom Schulträger beschafften
Geräte verteilen können.
Eine direkte Auszahlung von
Geldern an Schulen oder Privatpersonen zur Anschaffung von Geräten (z. B. 150
Euro Zuschuss, wie in der Presse zu lesen war) wird es nicht geben.
Antragssteller werden voraussichtlich die Schulträger sein.
Weitere Informationen liegen
dem Kultusministerium derzeit noch nicht vor. Das genaue Verfahren wird sobald
möglich erstellt, veröffentlicht und so schnell wie möglich umgesetzt.“
(Quelle: Nds.
Kultusministerium, „500 Millionen Euro vom Bund für die digitale Sofortausstattung“,
URL:
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/schulerinnen_und_schuler_eltern/medienbildung/500-millionen-euro-vom-bund-fur-die-digitale-sofortausstattung-188084.html, aufgerufen am 12.06.2020)
Eine Förderrichtlinie zur
digitalen Sofortausstattung, mögliche Anspruchsvoraussetzungen zur Bedürftigkeit
sowie eine Verteilung der Gesamtmittel auf die einzelnen Schulträger ist zum
jetzigen Zeitpunkt insoweit noch nicht existent.
4.
Sachstand
zur Umsetzung der DigitalPaktes in den Wiefelsteder Schulen
Maßnahmen zur Verbesserung
der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung sind von einer Vielzahl von
Faktoren abhängig.
Ausgangspunkt für den
ursprünglichen Medienbedarf der Wiefelsteder Schulen bildet die unter Ziff. 1
genannte Beratungsvorlage B/1354/2019 samt Anlagen. Nach Inkrafttreten der
unter Ziff. 2 aufgeführten Förderrichtlinie waren die bisherigen Konzepte mit
den Bestimmungen aus der Förderrichtlinie abzugleichen. Dies betraf sowohl die
Förderfähigkeit selbst als auch die Finanzierbarkeit.
Auch musste eine kritische
inhaltliche Auseinandersetzung mit den Konzepten in Abstimmung mit den Schulen
erfolgen. Insbesondere die Klärung von Details nahm bis zum jetzigen Zeitpunkt
viele zeitliche und personelle Ressourcen in Anspruch und wird es auch
weiterhin tun.
Gleichwohl steht nach der
Auffassung der Verwaltung eine nachhaltige digitale Ausstattung der Schulen
absolut im Vordergrund der Betrachtung.
In diesem Kontext haben sich
u. a. die folgenden Änderungen ergeben:
a.
Grundschule
Wiefelstede
Der Medienbedarf der
Grundschule Wiefelstede gemäß der Anlage 10 zur Beratungsvorlage B/1354/2019
sah sowohl quantitativ als auch monetär zu großen Teilen die Beschaffung von
Schüler- und Lehrer-Laptops inkl. Dockingstationen vor.
Im Zuge mehrerer Gespräche
und Abstimmungen mit der Schule unterlag der ursprüngliche Medienbedarf
insbesondere hinsichtlich der Präsentationsausstattung bereits mehreren
Änderungen. So sah der Medienbedarf mit Stand vom 13.06.2019 (s. o.) u. a. eine
Ausstattung der Klassenräume mit ActivPanels zu einem geschätzten Gesamtpreis
in Höhe von 180.000 Euro vor. Im Zeitraum nach der Sitzung des Rates vom
02.07.2019 wurde ähnlich wie bei der Oberschule Wiefelstede zunächst eine
Kombination aus sog. Whiteboard und Beamer zur Deckenmontage favorisiert. Das
aktuelle Konzept sieht nunmehr eine Kombination aus Whiteboard und
(Ultra-)Kurzdistanzbeamer vor. Zusätzlich soll über eine (zuschaltbare)
Sensoreinheit ein interaktives Arbeiten ermöglicht werden. Diese Ausstattung
wird durch die Integration von entsprechenden Lautsprechern ergänzt.
Hinsichtlich der mobilen
Endgeräte für die Schüler/innen erfolgte eine Abstimmung mit der Schule zur
Festlegung der näheren technischen Spezifikationen der Gerätschaften. Eine
teilweise Beschaffung soll kurzfristig vorgenommen werden. Der maximale
Förderbetrag für mobile Endgeräte in Höhe von 25.000 Euro wird vollständig
benötigt. Es besteht jedoch darüber hinaus weiterer Bedarf zusätzlicher nicht
durch Fördergelder gedeckter Haushaltsmittel.
Das bestehende WLAN-Netz
soll ferner erweitert werden.
Der in der Anlage 10 zur o.
g. Beratungsvorlage genannte Verwaltungsserver ist nicht über den DigitalPakt
Schule förderfähig. Gleiches betrifft die Klimatisierung des Serverraumes.
b.
Grundschule
Metjendorf
Die Grundschule Metjendorf
hat in den letzten Jahren bereits nahezu ausschließlich aus eigenen Mitteln
(Schuldbudget) in Eigenregie die meisten Unterrichtsräume mit Beamern,
Leinwänden, Lautsprechern und Dokumentenkameras ausgestattet. Die Schule
verfügt daher bereits über eine funktionale Digitalausstattung.
Auch das bestehende
WLAN-Netz wurde aus eigenen Mitteln bereits
ausgeweitet.
Der ursprüngliche
Medienbedarf der Grundschule Metjendorf gemäß der Anlage 9 zur Beratungsvorlage
B/1354/2019 sieht sowohl quantitativ als auch monetär zu großen Teilen die
Beschaffung von Schüler- und Lehrer-Laptops inkl. Dockingstationen vor. In
Anbetracht der Fördertatbestände und insbesondere der festgelegten Maximalkosten
in Höhe von 25.000 Euro für mobile Endgeräte nebst Zubehör macht ähnlich wie
bei der Grundschule Wiefelstede eine weitergehende Bereitstellung von
Haushaltsmitteln für die Ausstattung mit Laptop und Dockingstationen
erforderlich.
Im Rahmen des DigitalPaktes
sieht die Verwaltung vor, das bestehende WLAN-Netz von einem geeigneten
Dienstleistungsunternehmen analysieren zu lassen, um einen aktuellen
WLAN-Ausleuchtungsplan zu erhalten. Auf Basis dieses Planes soll das bestehende
WLAN-Netz sodann durch die Montage und Installation zusätzlicher Access Points
optimiert werden.
Die Verwaltung befindet sich
derzeit in Abstimmung mit der Schule, für welche Zwecke ein iServ-Server
beschafft werden soll. Da iServ eine Vielzahl von Funktionalitäten bietet, ist
festzulegen, welche Module für Schüler/innen und Lehrer/innen und welche
administrativen Funktionen für den optimalen Einsatz in der Grundschule
erforderlich sind. Die Beschaffung, Installation und Schulungen sollen
insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie kurzfristig erfolgen.
c.
Oberschule
Wiefelstede
Der Medienbedarf bzw. das
Konzept der Oberschule Wiefelstede (Anlage 8 zur Beratungsvorlage B/1354/2019)
hat sich in stetiger Abstimmung mit der Schule ebenfalls erheblich verändert.
Die Oberschule Wiefelstede
sieht nunmehr ebenfalls die Beschaffung der unter Ziff. 3 a genannten
Whiteboards mit (Ultra-)Kurzdistanzbeamern vor. Das diesbezügliche
Medienbildungskonzept wurde nach erfolgter Beteiligung der gesamten
Lehrerschaft mit einer großen Mehrheit zwischenzeitlich geändert.
Eine besondere
Herausforderung stellt bei der Oberschule die künftige Anbindung von mobilen
Endgeräten an das Anzeigemedium dar. Die Oberschule Wiefelstede setzt auf ein
sog. BYOD-Konzept (BYOD = bring your own device), d. h., dass nahezu alle
möglichen mobilen Endgeräte mit der eingesetzten Technik kompatibel sein
müssen. Dies betrifft sowohl unterschiedliche Hersteller (Apple, Samsung,
Huawaii, Microsoft etc.), unterschiedliche Modelle (z. B. Samsung Galaxy S10 und
A20 oder Apple iPhone 8 und iPhone 11), unterschiedliche Betriebssysteme (z. B.
iOs, Android, Windows) sowie unterschiedliche Versionen der Betriebssysteme (z.
B. Android 8.0 [Oreo] und Android 9.0 [Pie]).
In verschiedenen durch ein
Dienstleistungsunternehmen durchgeführten Terminen mit Teilnahme der Verwaltung
und der Schule zur Auswahl diesbezüglicher Hard- und Softwarelösungen hat sich
leider herausgestellt, dass keine einzige technische Lösung den Vorstellungen
der Beteiligten gänzlich entsprechen konnte. Insbesondere im Hinblick auf die
einfache Handhabung konnte die jeweilige Technik nicht überzeugen. Nach
derzeitiger verwaltungsseitiger und schulischer Auffassung soll daher zunächst
das klare Ausschlusskriterium der sog. „MHL-Fähigkeit“ (MHL = Mobile
High-Definition Link: Anbindung von mobilen Endgeräten zur kabelgebundenen
Übertragung von Audio- und Videodaten) Anwendung finden.
Der WLAN-Ausbau der
Oberschule Wiefelstede wird aktuell durchgeführt und soll kurzfristig
abgeschlossen werden.
Aktuell werden potentielle
Endgeräte für die Ausleihe an bedürftige Schüler/innen getestet, um bei
Veröffentlichung der unter Ziff. 4 genannten Förderrichtlinie entsprechend
kurzfristig reagieren und die Beschaffung vornehmen zu können.
5.
Antrag
der SPD-Fraktion vom 09.12.2020
Mit Schreiben vom 09.12.2020
(siehe Anlage 3) beantragt die SPD-Fraktion,
„(…) dass ein erfahrenes und
kompetentes Dienstleistungsunternehmen beauftragt wird, die notwendigen Bedarfe
festzustellen. Dazu zählen insbesondere die Ermittlungen der technischen
Voraussetzungen (Hard- und Software), die personelle Ausstattung
(Systembetreuung) und die zu kalkulierenden Kosten.“
Die von der SPD-Fraktion im
Antrag genannten Aspekte sind auch nach der Auffassung der Verwaltung allesamt
im Rahmen der weiteren Planungen und Durchführung der Konzepte zu
berücksichtigen bzw. wurden bereits berücksichtigt.
Schon vor der unter Ziff. 1
genannten Sitzung des Rates der Gemeinde Wiefelstede wurde mit Vorüberlegungen
zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und IT-Ausstattung der Schulen begonnen.
Die bestehenden Konzepte (siehe Ziff. 4) wurden in der Zwischenzeit ausführlich
mit diversen Dienstleistungsunternehmen und mit den Schulen erörtert und
abgestimmt. Ein wie von der Fraktion beantragter Beschluss des Rates würde
insoweit eine weitere wesentliche zeitliche Verzögerung zur Folge haben. Gerade
die aktuellen Ereignisse im Rahmen der Corona-Pandemie verdeutlichen, dass
trotz der möglichst nachhaltigen IT-Verbesserung auch eine schnellstmögliche
Umsetzung an Bedeutung gewonnen hat.
Für die Oberschule
Wiefelstede und für die Grundschule Wiefelstede ist die Beschaffung von
interaktiven Whiteboards vorgesehen (siehe Ziff. 4a und 4c). Die diesbezügliche
Ausschreibung steht bereits unmittelbar bevor.
Die
Verwaltung empfiehlt daher, keine neue Bestandsaufnahme durchzuführen und
die bereits mit den Schulen abgestimmten Konzepte auch tatsächlich
umzusetzen.
Finanzierung:
Die Finanzierung zur Digitalisierung der Wiefelsteder
Schulen soll gemäß der Beschlusslage des Rates vom 02.07.2019 vorrangig aus
Förderbeträgen erfolgen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist bereits abzusehen, dass selbst
die insgesamt ca. 487.400 Euro Investitionskostenzuschüsse aus dem DigitalPakt
Schule nicht ausreichen werden, um die Wiefelsteder Schulen im Sinne der
bestehenden Konzepte zu digitalisieren.
In das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2020
der Gemeinde Wiefelstede (vgl. Beschluss des Rates vom 16.12.2019, TOP 29,
Anlage zu B/1458/2019, S. 249ff.) wurden die folgenden Beträge
aufgenommen:
Schule |
Inv.-Nr. |
Einzahlungen (Inv.zuschuss) |
Auszahlungen |
Grundschule Wiefelstede |
20.0013 |
99.000 Euro |
99.000 Euro |
Grundschule Metjendorf |
20.0014 |
92.000 Euro |
92.000 Euro |
Oberschule Wiefelstede |
20.0015 |
281.000 Euro |
281.000 Euro |
Summe: |
472.000 Euro |
472.000 Euro |
Den restlichen Betrag aus dem DigitalPakt Schule in Höhe
von rd. 15.400 Euro hat die Verwaltung für den 1. Entwurf des Haushaltsplanes
für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehen.
Darüber hinaus wurden insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von
100.000 Euro (30.000 Euro im
Finanzhaushalt und 70.000 Euro im Ergebnishaushalt) als sog. „Haushaltsrest“
aus dem Haushaltsjahr 2019 in das Haushaltsjahr 2020 übertragen.
Insgesamt stehen
im investiven Bereich im Haushaltsjahr 2020 somit 502.000 Euro und im
Ergebnishaushalt 70.000 Euro für die Umsetzung des Digitalisierung der Schulen
zur Verfügung.
Für die Folgejahre sind sodann die aus den getätigten
Investitionen resultierenden Folgekosten in Form von Abschreibungen, Hard- und
Softwarewartungen, steigenden Versicherungsbeiträgen (v. a.
Elektronikversicherung), steigenden Stromkosten, steigenden Lizenzkosten etc.
zu berücksichtigen.
Aus der Anschaffung der IT-Ausstattung in den Schulen
resultiert jedoch vor allem auch ein erheblicher Supportbedarf der Schulen. Für
den 1. Entwurf des Haushaltsplanes 2021 ist daher ab dem Jahr 2021 die
Ausweisung einer Stelle für eine/n IT-Administrator/in im Stellenplan
vorgesehen. Diese/r soll sodann alle drei Schulen wie auch die
Gemeindeverwaltung administrativ betreuen und ihren/seinen Arbeitsplatz im
Rathaus erhalten.
Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass nahezu
sämtliche Folgekosten allein von der Gemeinde zu tragen sind.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr
2021 sind daher Entscheidungen vom Rat der Gemeinde Wiefelstede über die
Bereitstellung dazu erforderlicher Haushaltsmittel zu treffen.
Anlagen: