Betreff
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 28. Mai 2020 zur Aufbringung von Piktogrammen auf den Straßenbelag in 30er Zonen
Vorlage
B/1578/2020
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Entgegen des Antrages der Faktion Bündnis 90/Die Grünen, bezüglich der Piktogrammaufbringung, beschließt der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede die Anschaffung eines Geschwindigkeitsinformationsgerätes und eines Verkehrszählungsgerätes mit einem Kostenvolumen von rd 4.000,00 €  im Jahr 2021.

  


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Mit Antrag vom 28.05.2020 wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Antrag gestellt, Abbilder eines Km/h -30-Schildes oder nur die Ziffer „30“ auf den Fahrbahnen im Heidkamper Siedlungsbereich um die Marienburger Straße, Liegnitzer Straße, Am Elisabethstein aufzubringen, damit die Verkehrsteilnehmer in dem Siedlungsbereich wiederholt an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit erinnert werden.

 

Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ammerland kann gesagt werden, dass die Straßenverkehrsbehörde, als anordnende Behörde, einer solchen Piktogrammaufbringung nicht zustimmen werde.

An jeder Zufahrt in den o. g. Siedlungsbereich steht das Verkehrszeichen 274.1 „Beginn einer Tempo 30-Zone“. Dieses Verkehrszeichen ruft das Gebot für Fahrzeugführer hervor, innerhalb einer solchen Zone nicht schneller als mit der angegebenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu fahren.

Nach Auffassung der Straßenverkehrsbehörde ist es jedem Fahrzeugführer zuzumuten dieses Gebot nicht an der nächsten Kurve / Kreuzung zu vergessen, denn das Wort „Zone“ auf dem Verkehrsschild weist darauf hin, dass die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht an der nächsten Kreuzung endet, sofern nicht das Verkehrszeichen 274.2 „Ende einer Tempo 30-Zone“ aufgestellt wurde.

 

Selbst wenn die Straßenverkehrsbehörde solche Piktogrammaufbringungen zulassen würde, könnten diese nicht auf den vorhandenen Straßen aufgebracht werden, da die bauliche Substanz der Straßen dieses nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen zulassen würde. Auch der Unterhaltungsaufwand für solche Piktogramme wäre enorm, da diese regelmäßig nachgezogen werden müssten.

 

Der Fachdienst Straßen, Wege, Plätze empfiehlt in diesem Fall die Anschaffung eines LED Geschwindigkeitsinformationssystems „Sie fahren …“, sowie eines Verkehrszählungsgerätes zur verdeckten Geschwindigkeitsmessung und Verkehrszählung, damit unabhängig von der Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdaten von der Gemeinde Wiefelstede ermittelt werden können, die der Straßenverkehrsbehörde wiederum als Beweis für notwendige Maßnahmen vorgelegt werden können.

 

Die Straßenverkehrsbehörde würde die Anschaffung dieser Geräte für die Gemeinde Wiefelstede sehr begrüßen, da die Straßenverkehrsbehörde nur über zwei Verkehrszählungs- und fünf Geschwindigkeitsinformationssysteme verfügt.

Diese sind rund um die Uhr für den Landkreis in den verschiedenen kreisangehörigen Gemeinden im Einsatz, wodurch spontane Messungen nicht möglich sind. In der Vergangenheit hat die Gemeinde Wiefelstede für die verdeckte Verkehrszählung im Eichelhäherweg in Metjendorf knapp 6 Monate auf das Gerät warten müssen.

 

Da die Nachbargemeinde Bad Zwischenahn die gleichen Erfahrungen mit den langen Wartezeiten gemacht hat, hat man sich auch dort zur eigenen Beschaffung der beschriebenen Erfassungsgeräte entschieden, um schneller und unabhängiger handeln zu können.

 

Aus den Erfahrungen der Straßenverkehrsbehörde hat sich jedoch gezeigt, dass die Geschwindigkeitsinformationssysteme nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn man diese regelmäßig wiederholt an den gleichen Standorten aufstellt. Verdeckte Geschwindigkeitsmessungen haben gezeigt, dass die gefahrenen Geschwindigkeiten nach dem Aufstellen eines  Geschwindigkeitsinformationssystems deutlich unter den Werten lagen die das System vor der Aufstellung ermittelt hat.

 

Gemäß anliegender Angebote würde die Anschaffung solcher Geräte bei insgesamt rd. 4.000,00 € brutto liegen und könnte noch in 2020 angeschafft werden, sofern sich kostenmäßige Einsparungen bei Maßnahmen ergeben würden. Andernfalls würden die Geräte über die Haushaltsmittelanmeldung für das Jahr 2021 angemeldet werden.

Verwaltungsseitig wird noch geprüft, ob eine Finanzierung des Geschwindigkeitsinformationssystems über die Aktion „Wunschbaum/Freude für alle Kinder“ finanziert werden kann, da hier insbesondere auch eine Geschwindigkeitskontrolle/-überwachung im Sinne der Schulwegsicherung erfolgt.

    


Finanzierung:

 

 Finanzierung:

 

Die Haushaltsmittelanmeldung für das Jahr 2021 i. H. v. 4.000,00 €  im Finanzhaushalt unter:

 

Inv. Nr.:                                              21…

Kostenstelle                                     30400

Kostenträger:                                   541101

Bilanz. Zugangskonto:   0352002

FR-Konto:                                          7872000

 

Abschreibung:

 

Anschaffungskosten                    

Geschwindigkeitsinformationssystem:   2.100,00 €                         13 Jahre (7,7%)    161,54 € jährlich

 

Anschaffungskosten                    

Verkehrszählungsgerät:                                    1.900,00 €                     13 Jahre (7,7%)    146,15 € jährlich

 

 

 

 

Sonderabschreibung:

 

entfällt.

 

Unterhaltungskosten:

 

entfällt

 

   


Anlagen: