Vorschlag / Empfehlung:

  

Der Verwaltungsausschuss nimmt das vorgeschlagene Handlungskonzept zur Sanierung alter Siedlungsbereiche im Gemeindegebiet der Gemeinde Wiefelstede zur Kenntnis.

 

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 01. Oktober 2018 einstimmig die Erneuerung des Siedlungsgebietes im Bereich Blumenstraße, Feldstraße, Heideweg, Ginsterweg und Rosenstraße mit einem Investitionsvolumen von rd. 2.039.500,00 € in den Jahren 2019 – 2022 beschlossen.

 

Die Bauabschnitte I und II in dem o. g. Siedlungsbereich sind im Sommer dieses Jahres abgeschlossen, sodass die Planung und Ausschreibung für die Bauabschnitte III und IV für die Jahre 2021 und 2022 vorangebracht werden kann.

 

Um in den darauffolgenden Jahren, ab dem Jahr 2023, mit der Sanierung alter Siedlungsbereiche fortzufahren ist es notwendig, frühzeitig ein weiterführendes Handlungskonzept zu erarbeiten.

 

Verschiedene alte Siedlungsbereiche kommen im Gemeindegebiet aus unterschiedlichsten Gründen für eine weiterführende Sanierung in Betracht.

 

Aus Erfahrungswerten wie beispielsweise Starkregenereignisse, Straßenschäden, oder Anfragen zur nachträglichen Verdichtung der Wohnbebauung schlägt der zuständige Fachdienst Straßen, Wege, Plätze folgende Siedlungsbereiche für eine weiterführende Grundsanierung vor, ohne dabei eine zeitliche Reihenfolge der Sanierung festzulegen.

 

-          Siedlungsbereich Am Elisabethstein / Königsberger Straße – Heidkamp

-          Siedlungsbereich Lerchenstraße / Randweg – Ofenerfeld

-          Siedlungsbereich Buschstraße – Neuenkruge

-          Siedlungsbereich Heckenweg – Wiefelstede

 

Um den politischen Gremien der Gemeinde Wiefelstede eine genaue Sanierungsempfehlung zur Beschlussfassung vorlegen zu können, ist es erforderlich die Straßen, Kanalsysteme, Beleuchtungsanlagen und Versorgungsleitungen in enger Absprache mit den jeweiligen Betreibern zu untersuchen und in eine gemeinsame zeitliche Sanierungsreihenfolge zu bringen, sodass nachträgliche Sanierungsarbeiten in einem „frisch“ sanierten Siedlungsbereich durch einzelne Ver- u. Entsorgungsträger ausgeschlossen werden.

 

   


Finanzierung:

 

Für die Untersuchung der Straßen, Kanalsysteme und Beleuchtungsanlagen der vorgeschlagenen Siedlungsbereiche werden Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsmittelanmeldung für das Jahr 2021 angemeldet.

   


Anlagen: