hier: Handlungskonzept ab 2023
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt das vorgeschlagene
Handlungskonzept zur Sanierung alter Siedlungsbereiche im Gemeindegebiet der
Gemeinde Wiefelstede zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 01. Oktober 2018
einstimmig die Erneuerung des Siedlungsgebietes im Bereich Blumenstraße,
Feldstraße, Heideweg, Ginsterweg und Rosenstraße mit einem Investitionsvolumen
von rd. 2.039.500,00 € in den Jahren 2019 – 2022 beschlossen.
Die
Bauabschnitte I und II in dem o. g. Siedlungsbereich sind im Sommer dieses
Jahres abgeschlossen, sodass die Planung und Ausschreibung für die
Bauabschnitte III und IV für die Jahre 2021 und 2022 vorangebracht werden kann.
Um
in den darauffolgenden Jahren, ab dem Jahr 2023, mit der Sanierung alter
Siedlungsbereiche fortzufahren ist es notwendig, frühzeitig ein weiterführendes
Handlungskonzept zu erarbeiten.
Verschiedene
alte Siedlungsbereiche kommen im Gemeindegebiet aus unterschiedlichsten Gründen
für eine weiterführende Sanierung in Betracht.
Aus
Erfahrungswerten wie beispielsweise Starkregenereignisse, Straßenschäden, oder
Anfragen zur nachträglichen Verdichtung der Wohnbebauung schlägt der zuständige
Fachdienst Straßen, Wege, Plätze folgende Siedlungsbereiche für eine
weiterführende Grundsanierung vor, ohne dabei eine zeitliche Reihenfolge der
Sanierung festzulegen.
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Siedlungsbereich
Am Elisabethstein / Königsberger Straße – Heidkamp
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Siedlungsbereich
Lerchenstraße / Randweg – Ofenerfeld
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Siedlungsbereich
Buschstraße – Neuenkruge
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Siedlungsbereich
Heckenweg – Wiefelstede
Um
den politischen Gremien der Gemeinde Wiefelstede eine genaue
Sanierungsempfehlung zur Beschlussfassung vorlegen zu können, ist es
erforderlich die Straßen, Kanalsysteme, Beleuchtungsanlagen und
Versorgungsleitungen in enger Absprache mit den jeweiligen Betreibern zu
untersuchen und in eine gemeinsame zeitliche Sanierungsreihenfolge zu bringen,
sodass nachträgliche Sanierungsarbeiten in einem „frisch“ sanierten
Siedlungsbereich durch einzelne Ver- u. Entsorgungsträger ausgeschlossen
werden.
Finanzierung:
Für die
Untersuchung der Straßen, Kanalsysteme und Beleuchtungsanlagen der
vorgeschlagenen Siedlungsbereiche werden Haushaltsmittel im Rahmen der
Haushaltsmittelanmeldung für das Jahr 2021 angemeldet.
Anlagen: