Betreff
Kulturförderungsprogramm 2021
hier: Antrag des Spielmannszug Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung eines Transportanhängers
Vorlage
B/1593/2020
Aktenzeichen
12003 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Spielmannszug Wiefelstede e.V. zur Beschaffung eines Transportanhängers gemäß § 9 Abs. 1 der Kulturförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 2.033,33 € (Drittelförderung) zu gewähren.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Spielmannszug Wiefelstede e.V. beantragt mit Email vom 31.05.2020 die Bezuschussung zum Erwerb eines Transportanhängers. Dieser werde insbesondere für den Instrumententransport zu Auftritten und Proben benötigt. Darüber hinaus soll der Anhänger auch dem Transport von Equipment zu Jugendzeltlagern dienen. Auch zieht der Spielmannszug Wiefelstede e.V. einen Vergleich zu einer bereits erfolgten Kulturförderung (Transportkisten Orchester).

 

Der eingereichte Kostenvoranschlag beläuft sich auf 6.100,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Mit Email vom 02.06.2020 wurde dem Spielmannszug Wiefelstede e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass nach den Kulturförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelförderung, max. 2.033,33 €, denkbar sei. Einer vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können.

 

Einen direkten Vergleich zu der Beschaffung bzw. Förderung der Transportkisten vorzunehmen, ist sicherlich inadäquat. Die Transportkisten wurden durch das Orchester beschafft, da es zum Zeitpunkt der Anschaffung/Förderung keine geeignete Unterstellung für die Musikinstrumente in der Oberschule Wiefelstede gegeben hatte und letztendlich die Musikinstrumente auch gegen Beschädigungen geschützt werden sollten. Gleichwohl unterstützt die Verwaltung den Antrag des Spielmannszug Wiefelstede e.V., da neben dem  Transport zu Auftritten und Proben auch die Jugendförderung im Fokus steht.

 

Der bisher genutzte Transportanhänger ist abgängig und muss der Verwertung zugeführt werden.

 

 

 

 

 

Beurteilung nach den Kulturförderungsrichtlinien:

 

1)      Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2020 eingegangen                                  (x)

2)      Antragsteller ist ein gemeinnütziger Verein                                                             (x)

3)      Der Antragsgegenstand ist notwendig                                                                    (x)

4)      Kein nachträglicher Zuschussantrag                                                                        (x)

 

Die Maßnahme ist nach § 8 Abs. 1 der Kulturförderungsrichtlinien förderungsfähig. Eine Drittelförderung wäre daher in Höhe von 2.033,33 € denkbar.

 


Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel von 2.033,33 € werden im Haushaltsplanentwurf 2021 bei der Kostenstelle 12003, Kostenträger 262101, Sachkonto 0048002, eingeplant.

 


Anlagen: