hier: Antrag des Spielmannszug Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung eines Transportanhängers
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem
Spielmannszug Wiefelstede e.V. zur Beschaffung eines Transportanhängers gemäß §
9 Abs. 1 der Kulturförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von
max. 2.033,33 € (Drittelförderung) zu gewähren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Spielmannszug Wiefelstede e.V. beantragt mit Email vom 31.05.2020 die
Bezuschussung zum Erwerb eines Transportanhängers. Dieser werde insbesondere
für den Instrumententransport zu Auftritten und Proben benötigt. Darüber hinaus
soll der Anhänger auch dem Transport von Equipment zu Jugendzeltlagern dienen.
Auch zieht der Spielmannszug Wiefelstede e.V. einen Vergleich zu einer bereits
erfolgten Kulturförderung (Transportkisten Orchester).
Der
eingereichte Kostenvoranschlag beläuft sich auf 6.100,00 € inkl.
Mehrwertsteuer. Mit Email vom 02.06.2020 wurde dem Spielmannszug Wiefelstede
e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass nach den
Kulturförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelförderung,
max. 2.033,33 €, denkbar sei. Einer vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt,
ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu
können.
Einen
direkten Vergleich zu der Beschaffung bzw. Förderung der Transportkisten
vorzunehmen, ist sicherlich inadäquat. Die Transportkisten wurden durch das
Orchester beschafft, da es zum Zeitpunkt der Anschaffung/Förderung keine
geeignete Unterstellung für die Musikinstrumente in der Oberschule Wiefelstede
gegeben hatte und letztendlich die Musikinstrumente auch gegen Beschädigungen
geschützt werden sollten. Gleichwohl unterstützt die Verwaltung den Antrag des
Spielmannszug Wiefelstede e.V., da neben dem
Transport zu Auftritten und Proben auch die Jugendförderung im Fokus
steht.
Der bisher genutzte Transportanhänger ist
abgängig und muss der Verwertung zugeführt werden.
Beurteilung nach den
Kulturförderungsrichtlinien:
1)
Der
Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2020 eingegangen (x)
2)
Antragsteller
ist ein gemeinnütziger Verein (x)
3)
Der
Antragsgegenstand ist notwendig (x)
4)
Kein
nachträglicher Zuschussantrag (x)
Die
Maßnahme ist nach § 8 Abs. 1 der Kulturförderungsrichtlinien förderungsfähig.
Eine Drittelförderung wäre daher in Höhe von 2.033,33 € denkbar.
Finanzierung:
Die
erforderlichen Haushaltsmittel von 2.033,33 € werden im Haushaltsplanentwurf
2021 bei der Kostenstelle 12003, Kostenträger 262101, Sachkonto 0048002,
eingeplant.
Anlagen: