Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde
Wiefelstede beschließt die Geldspende von der Firma Edeka Minden-Hannover in
Höhe von 3.000,00 Euro für die Anschaffung einer Wärmebildkamera für die
Feuerwehreinheit Neuenkruge-Borbeck anzunehmen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden und Schenkungen entscheidet grundsätzlich der Rat der Gemeinde Wiefelstede. Dieser hat die Zuständigkeit bis zur Höhe von 2.000,00 Euro gemäß Beschluss vom 09.03.2010 auf den Verwaltungsausschuss delegiert. Leistet eine Geberin oder ein Geber mehrere Zuwendungen, dann entscheidet gemäß § 26 Abs. 3 KomHKVO, vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenzen, das zuständige Organ.
Nach der Dienstanweisung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen der Gemeinde Wiefelstede liegt die Zuständigkeit beim Bürgermeister, sofern die Spende oder Schenkung den Betrag von 100,00 Euro nicht überschreitet.
Die Kommunalaufsicht ist gemäß § 111 Abs. 7 Satz 4 NKomVG jährlich über die eingegangenen Spenden über 100,00 Euro zu informieren.
Die Firma Edeka Minden-Hannover hat der Gemeinde
Wiefelstede am 17.03.2020 einen Geldbetrag in Höhe von 3.000,00 Euro gespendet.
Diese Spende ist zweckgebunden für eine Wärmebildkamera für die
Feuerwehreinheit Neuenkruge-Borbeck.
Bedenken gegen die Annahme der oben genannten Spende besteht seitens der Verwaltung nicht.