Betreff
Aufbau eines Nahwärmenetzes im Neubaugebiet "Grote Placken" in Wiefelstede
Vorlage
B/1611/2020
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss des Rates der Gemeinde Wiefelstede beschließt, das Neubaugebiet „Grote Placken“ nicht flächendeckend mit Erdgasversorgungsleitungen auszustatten, sondern mit einem Nahwärmenetz. Der Verwaltungsausschuss des Rates der Gemeinde Wiefelstede beschließt weiter, die Ausschreibung des Nahwärmenetzes für das Neubaugebiet „Grote Placken“ und beauftragt die Verwaltung das Verfahren durchzuführen.

   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Fraktion Bündnis´90/Die Grünen hat für das neue Baugebiet „Grote Placken“ beantragt, zu prüfen, ob der Aufbau eines Nahwärmenetzes unter Verwendung regenerativer Energien im Neubaugebiet Grote Placken umgesetzt werden könnte. Die Verwaltung hat in der Vergangenheit dazu ausgeführt, dass der Aufbau eines solchen Netzes nur sukzessive erfolgen könne, da das gesamte Baugebiet auch in Bauabschnitten realisiert werden soll. Verwaltungsseitig wurde die Auffassung vertreten, dass ein solches Vorhaben nicht wirtschaftlich dargestellt werden könne. Auf Vorschlag der Verwaltung wurde dem Antrag der Fraktion Bündnis´90/Die Grünen nicht entsprochen.

Unabhängig von dieser Beschlusslage wurden verwaltungsintern Überlegungen angestellt, dennoch zu einer alternativen Energieversorgung im Neubaugebiet „Grote Placken“ zu kommen. In diesem Zusammenhang wurden Gespräche mit dem regionalen Energieversorger zum Thema Nahwärmenetze geführt.

Die Vertreter des regionalen Versogers führten aus, dass der Aufbau eines Nahwärmenetzes auch bei abschnittsweiser Erschließung des Gebietes wirtschaftlich dargestellt werden kann. Hierfür werden bei Realisierung der ersten Bauabschnitte zunächst sogenannte Hot-Mobils zur Versorgung der ersten Wohneinheiten eingerichtet und erst, nachdem ausreichend zu beheizender Wohnraum geschaffen wurde, wird die ortsfeste Versorgung in Form einer Heizzentrale gebaut – wobei der Flächenverbrauch hierfür überschaubar sei.

Verwaltungsseitig wurde den Vertretern mitgeteilt, dass der sogenannte KfW 55-Standard als Mindestanforderung an die im Gebiet zu errichtenden Häuser gestellt werde. Die Vertreter des regionalen Versorgers erklärten, dies sei problemlos umzusetzen. Über den eingesetzten Energieträger und den entsprechenden Primärenergiefaktor könne die Energieeffizienz der Gebäude mit gesteuert werden. Standardmäßig werden die Heizzentralen (BHKW) mit Erdgas betrieben. Durch Anteile von z.B. Biomethan könnten hier auch höhere Standards und ein teilweiser Verzicht auf fossile Brennstoffe erreicht werden; dies würde jedoch die Betriebskosten entsprechend erhöhen. Grundsätzlich könne gesagt werden, dass der Gesamtenergiebedarf, d.h. die für die Beheizung aller Gebäude erforderliche Menge an Erdgas, bei Betrieb einer zentralen Heizanlage, gegenüber der dezentralen Wärmeversorgung mit Heizungsanlagen in jedem Haus, reduziert werde. Darüber hinaus können bei einem Baugebiet in der Größenordnung „Grote Placken“ jährlich ca. 50 bis 60 Tonnen CO2 eingespart werden und somit ein erheblicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Die Gasversorgung müsste bei einer Umsetzung eines solchen Konzeptes nur bis zum zentralen Heizgebäude geführt werden.

Als Vorteile für die Grundstücks-/Hauseigentümer ergeben sich, wie bereits von der Verwaltung ausgeführt wurde, Kosteneinsparungen durch weniger Flächenverbrauch für den Heizungsraum, Verzicht auf die Installation einer Heizungsanlage und der erforderlichen Abgasanlage (Schornstein), sowie Einsparung des Gasanschlusses. Darüber hinaus liegen Wartung, Instandhaltung und Betrieb der Anlage beim Betreiber des Nahwärmenetzes.

Im Verlaufe des Gesprächs wurden weitere Möglichkeiten der Hausinstallationen in Richtung Smartliving und Elektromobilität dargestellt. Diese sollen in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses nochmals erläutert werden.

 

Als Beispiele für bereits umgesetzte Nahwärmeversorgungkonzepte wurde ein Projekt in Worpswede, wie auch im Bereich Oldenburg-Eversten genannt. Ebenso soll die Wärmeversorgung des Baugebietes Apen-Hengstforde über ein Nahwärmenetz erfolgen.

Bei der Umsetzung eines entsprechenden Nahwärmeversorgungskonzeptes und dem Ausbau eines Nahwärmenetzes hätten die Grundstückseigentümer die Verpflichtung, sich an das Nahwärmenetz anschließen zu lassen. Dieser Anschlusszwang wird verwaltungsseitig mittlerweile nicht mehr als problematisch angesehen, da die Installation des Nahwärmenetzes für den Endverbraucher wirtschaftliche Vorteile habe. Dies wird ebenfalls in der Bau- und Umweltausschusssitzung dargestellt.  Um den Anschlusszwang zu umgehen hätten die Grundstücks-/Hauseigentümer alternativ nur noch die Möglichkeit, andere regenerative Energien (Erdwärme, Luftwärme oder Pelletheizung) zu installieren, wodurch ein weiterer Verzicht auf fossile Brennstoffe erreicht werden würde. Entsprechende Regelungen sind dann in den einzelnen Kaufverträgen aufzunehmen.

 

Die Vertreter des Regionalversorgers werden ein mögliches Konzept zur Nahwärmeversorgung  im Baugebiet „Grote Placken“ in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 07.09.2020 vorstellen.

 

     


Finanzierung:

     


Anlagen: