Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss des Rates der Gemeinde
Wiefelstede beschließt, das Neubaugebiet „Grote Placken“ nicht flächendeckend
mit Erdgasversorgungsleitungen auszustatten, sondern mit einem Nahwärmenetz.
Der Verwaltungsausschuss des Rates der Gemeinde Wiefelstede beschließt weiter,
die Ausschreibung des Nahwärmenetzes für das Neubaugebiet „Grote Placken“ und
beauftragt die Verwaltung das Verfahren durchzuführen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die Fraktion
Bündnis´90/Die Grünen hat für das neue Baugebiet „Grote Placken“ beantragt, zu
prüfen, ob der Aufbau eines Nahwärmenetzes unter Verwendung regenerativer
Energien im Neubaugebiet Grote Placken umgesetzt werden könnte. Die Verwaltung
hat in der Vergangenheit dazu ausgeführt, dass der Aufbau eines solchen Netzes
nur sukzessive erfolgen könne, da das gesamte Baugebiet auch in Bauabschnitten
realisiert werden soll. Verwaltungsseitig wurde die Auffassung vertreten, dass
ein solches Vorhaben nicht wirtschaftlich dargestellt werden könne. Auf
Vorschlag der Verwaltung wurde dem Antrag der Fraktion Bündnis´90/Die Grünen
nicht entsprochen.
Unabhängig von
dieser Beschlusslage wurden verwaltungsintern Überlegungen angestellt, dennoch
zu einer alternativen Energieversorgung im Neubaugebiet „Grote Placken“ zu
kommen. In diesem Zusammenhang wurden Gespräche mit dem regionalen
Energieversorger zum Thema Nahwärmenetze geführt.
Die Vertreter
des regionalen Versogers führten aus, dass der Aufbau eines Nahwärmenetzes auch
bei abschnittsweiser Erschließung des Gebietes wirtschaftlich dargestellt
werden kann. Hierfür werden bei Realisierung der ersten Bauabschnitte zunächst
sogenannte Hot-Mobils zur Versorgung der ersten Wohneinheiten eingerichtet und
erst, nachdem ausreichend zu beheizender Wohnraum geschaffen wurde, wird die
ortsfeste Versorgung in Form einer Heizzentrale gebaut – wobei der
Flächenverbrauch hierfür überschaubar sei.
Verwaltungsseitig
wurde den Vertretern mitgeteilt, dass der sogenannte KfW 55-Standard als
Mindestanforderung an die im Gebiet zu errichtenden Häuser gestellt werde. Die
Vertreter des regionalen Versorgers erklärten, dies sei problemlos umzusetzen.
Über den eingesetzten Energieträger und den entsprechenden Primärenergiefaktor
könne die Energieeffizienz der Gebäude mit gesteuert werden. Standardmäßig
werden die Heizzentralen (BHKW) mit Erdgas betrieben. Durch Anteile von z.B.
Biomethan könnten hier auch höhere Standards und ein teilweiser Verzicht auf
fossile Brennstoffe erreicht werden; dies würde jedoch die Betriebskosten
entsprechend erhöhen. Grundsätzlich könne gesagt werden, dass der
Gesamtenergiebedarf, d.h. die für die Beheizung aller Gebäude erforderliche
Menge an Erdgas, bei Betrieb einer zentralen Heizanlage, gegenüber der
dezentralen Wärmeversorgung mit Heizungsanlagen in jedem Haus, reduziert werde.
Darüber hinaus können bei einem Baugebiet in der Größenordnung „Grote Placken“
jährlich ca. 50 bis 60 Tonnen CO2 eingespart werden und somit ein
erheblicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Die Gasversorgung müsste
bei einer Umsetzung eines solchen Konzeptes nur bis zum zentralen Heizgebäude
geführt werden.
Als Vorteile für
die Grundstücks-/Hauseigentümer ergeben sich, wie bereits von der Verwaltung
ausgeführt wurde, Kosteneinsparungen durch weniger Flächenverbrauch für den
Heizungsraum, Verzicht auf die Installation einer Heizungsanlage und der
erforderlichen Abgasanlage (Schornstein), sowie Einsparung des Gasanschlusses.
Darüber hinaus liegen Wartung, Instandhaltung und Betrieb der Anlage beim
Betreiber des Nahwärmenetzes.
Im Verlaufe des
Gesprächs wurden weitere Möglichkeiten der Hausinstallationen in Richtung
Smartliving und Elektromobilität dargestellt. Diese sollen in der Sitzung des
Bau- und Umweltausschusses nochmals erläutert werden.
Als Beispiele
für bereits umgesetzte Nahwärmeversorgungkonzepte wurde ein Projekt in
Worpswede, wie auch im Bereich Oldenburg-Eversten genannt. Ebenso soll die
Wärmeversorgung des Baugebietes Apen-Hengstforde über ein Nahwärmenetz
erfolgen.
Bei der
Umsetzung eines entsprechenden Nahwärmeversorgungskonzeptes und dem Ausbau
eines Nahwärmenetzes hätten die Grundstückseigentümer die Verpflichtung, sich
an das Nahwärmenetz anschließen zu lassen. Dieser Anschlusszwang wird
verwaltungsseitig mittlerweile nicht mehr als problematisch angesehen, da die
Installation des Nahwärmenetzes für den Endverbraucher wirtschaftliche Vorteile
habe. Dies wird ebenfalls in der Bau- und Umweltausschusssitzung
dargestellt. Um den Anschlusszwang zu
umgehen hätten die Grundstücks-/Hauseigentümer alternativ nur noch die Möglichkeit,
andere regenerative Energien (Erdwärme, Luftwärme oder Pelletheizung) zu
installieren, wodurch ein weiterer Verzicht auf fossile Brennstoffe erreicht
werden würde. Entsprechende Regelungen sind dann in den einzelnen Kaufverträgen
aufzunehmen.
Die Vertreter
des Regionalversorgers werden ein mögliches Konzept zur Nahwärmeversorgung im Baugebiet „Grote Placken“ in der Sitzung
des Bau- und Umweltausschusses am 07.09.2020 vorstellen.
Finanzierung:
Anlagen: