Betreff
Kenntnisnahme zu der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für die Haushaltsjahre 2019 und 2020
Vorlage
B/1614/2020
Aktenzeichen
12002
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede nimmt die Kreditaufnahme in Höhe von 2.500.000 € für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 zur Kenntnis.     


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede ist gem. § 7 der „Richtlinie der Gemeinde Wiefelstede für die Aufnahme und zur Umschuldung von Krediten“ über aufgenommene Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in der nachfolgenden Sitzung zu unterrichten. Hierbei sind die vereinbarten Konditionen anzugeben, insbesondere Zinssatz, Zinsbindungsfrist, Tilgung, Auszahlungskurs sowie die voraussichtliche Laufzeit.

 

Im Haushaltsplan für das Jahr 2019 wurde zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eine Kreditermächtigung in Höhe von 6.820.000 € bereitgestellt. Gemäß § 120 III Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gilt diese Ermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahren. Kreditaufnahmen auf Basis der Ermächtigung 2019 sind somit bis zum 31.12.2020 möglich. Bislang wurde diese Ermächtigung nicht in Anspruch genommen.

 

Im Haushaltsplan 2020 wurde eine Kreditermächtigungen in Höhe 5.540.000 € bereitgestellt, die bislang ebenso nicht in Anspruch genommen wurde.

 

Auf Basis des Kassenbestandes zum 31.12.19 in Höhe von rund 4.400.000 € sowie diverser Vorbelastungen der künftigen Haushaltsjahre aus Haushaltsresten (6.600.000 €) und sonstiger Verbindlichkeiten wurde ein Kreditbedarf in Höhe von 2.500.000 € ermittelt. Zur Deckung dieses Kreditbedarfes wurde am 30.07.2020 folgendes Darlehen aufgenommen:

Kreditvolumen:                                  2.500.000 €

Kreditart:                                           Ratendarlehen

Kreditgeber:                                       KfW Bankengruppe

Zinssatz:                                             0,08 %

Laufzeit:                                            20 Jahre

Zinsbindungsfrist                               20 Jahre

Tilgung:                                              31.250 €

Auszahlungskurs:                               100 %

 

 

Die Zinsbelastung über die gesamt Laufzeit beläuft sich auf knapp 20.000 €.

 

Im Zuge der Kreditaufnahme wurden die Konditionen der KfW-Bank insbesondere mit Angeboten der regionalen Banken sowie anderer Kreditinstitute verglichen. Im Ergebnis waren bei der KfW Bank deutlich günstigere Konditionen zu erzielen als bei allen anderen Anbietern. Grundlage war das Programm 208 „Investitionskredit Kommunen“  der KfW Bank, mit dem insbesondere die kommunale Infrastruktur wie Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen finanziert werden können.

 

Dem Darlehen zugrunde gelegt wurde daher das Bauvorhaben „Erweiterung Grundschule Metjendorf einschl. Errichtung einer Zweifeld-Sporthalle“. Auf Basis der anfallenden Baukosten (abzgl. Förderungen) war das Darlehen auf die Kreditermächtigungen 2019 und 2020 folgendermaßen aufzuteilen:

 

a)      Kreditermächtigung 2019                 =          1.485.000 €

b)      Kreditermächtigung 2020                 =          1.015.000 €

 

Die Verwaltung wird im Jahresverlauf 2020 unter Berücksichtigung der Entwicklung der Haushalts- und Kassenlage entscheiden, ob und in welcher Höhe weitere Darlehensaufnahmen erforderlich werden.

 


Finanzierung:

Kreditermächtigungen 2019 und 2020