Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede nimmt die Kreditaufnahme in Höhe von 2.500.000 € für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede ist gem. § 7 der „Richtlinie der Gemeinde
Wiefelstede für die Aufnahme und zur Umschuldung von Krediten“ über
aufgenommene Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in
der nachfolgenden Sitzung zu unterrichten. Hierbei sind die vereinbarten
Konditionen anzugeben, insbesondere Zinssatz, Zinsbindungsfrist, Tilgung,
Auszahlungskurs sowie die voraussichtliche Laufzeit.
Im
Haushaltsplan für das Jahr 2019 wurde zur Finanzierung der Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen eine Kreditermächtigung in Höhe von 6.820.000 €
bereitgestellt. Gemäß § 120 III Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) gilt diese Ermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr
folgenden Jahren. Kreditaufnahmen auf Basis der Ermächtigung 2019 sind somit
bis zum 31.12.2020 möglich. Bislang wurde diese Ermächtigung nicht in Anspruch
genommen.
Im
Haushaltsplan 2020 wurde eine Kreditermächtigungen in Höhe 5.540.000 €
bereitgestellt, die bislang ebenso nicht in Anspruch genommen wurde.
Auf
Basis des Kassenbestandes zum 31.12.19 in Höhe von rund 4.400.000 € sowie
diverser Vorbelastungen der künftigen Haushaltsjahre aus Haushaltsresten
(6.600.000 €) und sonstiger Verbindlichkeiten wurde ein Kreditbedarf in Höhe
von 2.500.000 € ermittelt. Zur Deckung dieses Kreditbedarfes wurde am
30.07.2020 folgendes Darlehen aufgenommen:
Kreditvolumen: 2.500.000 €
Kreditart: Ratendarlehen
Kreditgeber: KfW
Bankengruppe
Zinssatz: 0,08
%
Laufzeit: 20
Jahre
Zinsbindungsfrist 20 Jahre
Tilgung: 31.250
€
Auszahlungskurs: 100 %
Die
Zinsbelastung über die gesamt Laufzeit beläuft sich auf knapp 20.000 €.
Im
Zuge der Kreditaufnahme wurden die Konditionen der KfW-Bank insbesondere mit
Angeboten der regionalen Banken sowie anderer Kreditinstitute verglichen. Im
Ergebnis waren bei der KfW Bank deutlich günstigere Konditionen zu erzielen als
bei allen anderen Anbietern. Grundlage war das Programm 208 „Investitionskredit
Kommunen“ der KfW Bank, mit dem
insbesondere die kommunale Infrastruktur wie Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen
finanziert werden können.
Dem
Darlehen zugrunde gelegt wurde daher das Bauvorhaben „Erweiterung Grundschule
Metjendorf einschl. Errichtung einer Zweifeld-Sporthalle“. Auf Basis der
anfallenden Baukosten (abzgl. Förderungen) war das Darlehen auf die
Kreditermächtigungen 2019 und 2020 folgendermaßen aufzuteilen:
a)
Kreditermächtigung
2019 = 1.485.000 €
b)
Kreditermächtigung
2020 = 1.015.000 €
Die
Verwaltung wird im Jahresverlauf 2020 unter Berücksichtigung der Entwicklung
der Haushalts- und Kassenlage entscheiden, ob und in welcher Höhe weitere
Darlehensaufnahmen erforderlich werden.
Finanzierung:
Kreditermächtigungen 2019 und 2020