hier: Antrag des TV Metjendorf 04 e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Neubeschaffung eines Aufsitzmähers
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem TV
Metjendorf 04 e.V. zur Beschaffung eines weiteren Aufsitzmähers (Tennisanlage)
gem. § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in
Höhe von max. 1.583,33 € (Drittelförderung) zu gewähren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
TV Metjendorf 04 e.V. hatte mit Schreiben vom 18.08.2014 einen Antrag auf
Gewährung eines Vollkostenzuschusses für die Beschaffung eines Aufsitzmähers
gestellt. Seinerzeit wurde die Beschaffung (Kostenvoranschlag 16.740 €) mit
einem Betrag in Höhe von 1.999 € aus Gleichbehandlungsgründen bezuschusst
(siehe Beratungsvorlage B/0229/2014).
Bisher
wurde die einmalige Beschaffung von Aufsitzmähern in den letzten Jahren wie
folgt gefördert:
Jahr |
Verein |
Zuschuss |
Gesamtkosten |
2014 |
SVE
Wiefelstede e.V. |
1.999,00 € |
1.999,00 € |
2015 |
SSV
Gristede e.V. |
1.999,00 € |
1.999,00 € |
2015 |
TV
Metjendorf 04 e.V. |
1.999,00 € |
1.999,00 € |
2016 |
TuS
Spohle |
1.999,00 € |
1.999,00 € |
2018 |
SVE
Wiefelstede e.V. |
833,33 € |
2.500,00 € |
Mit
Datum vom 02.11.2019 beantragt der TV Metjendorf 04 e.V. erneut die Förderung
eines Rasentraktors (1/3 Förderung), Modell Honda HF 2417 HM. Begründet wird
dieses damit, dass der Rasentraktor, der für die Tennisanlagen eingesetzt
werden soll, mit einem „OptiFlow“-System ausgestattet ist, und hierfür besser
geeignet sei.
Der Produktbeschreibung konnte entnommen werden, dass auch unter schwierigsten Bedingungen der Honda HF 2417 HM Bestleistungen bietet, um Lärm und Staus zu reduzieren. Die Luftansaugung durch Löcher im oberen Teil der Schneidplattform und die Geschwindigkeitserhöhung durch die auf dem Messerblatt befindlichen Lüfter führen das Gras effizient zum Ausstoß. Ein großer kegelförmiger Auswurfkanal minimiert das Risiko einer Verstopfung. und der von Honda patentierte Pickup-Beutel mit Röcken sorgt für einen besseren Luftstrom und erleichtert das vollständige Befüllen.
Die
personelle Besetzung des Bauhofes der Gemeinde Wiefelstede lässt eine komplette
Pflege der Rasenflächen inkl. Außenflächen nicht zu, weshalb ein großer Teil
der Pflege vom TV Metjendorf 04 e.V. übernommen wird. Für die weitere
Unterhaltung der Tennisanlage ist es daher notwendig, einen Aufsitzmäher zu
beschaffen. Der bislang genutzte Aufsitzmäher ist veraltet und nach Angaben des
TV Metjendorf 04 e.V. irreparabel, so dass die Beschaffung auch notwendig
erscheint. Die Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung wurde erteilt. Die
Anschaffungskosten betragen laut Kostenvoranschlag insgesamt 4.750,00 €.
Beurteilung nach den
Sportförderungsrichtlinien:
a) Der
Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2020 eingegangen
(x)
b) Antragsteller
ist Mitglied beim Kreissportbund (x)
c) Der
Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig
(x)
d) Kein
nachträglicher Zuschussantrag (x)
e) Anschaffungswert
gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) (x)
Die Maßnahme ist nach den Sportförderungsrichtlinien
förderungsfähig.
Der
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung eines Aufsitzmähers
ist gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Da der
Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien
eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.
Finanzierung:
Haushaltsmittel wurden bislang aufgrund des ohnehin
defizitären Haushaltsplanentwurfs 2021 noch nicht berücksichtigt.
Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von
1.583,33 € müssten zum 2. Haushaltsplanentwurf 2021 bei der Kostenstelle 12003,
Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt werden.
Anlagen: