Betreff
20. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung (Gebührensatzung für die zentrale Abwasserbeseitigung)
Vorlage
B/1677/2020
Aktenzeichen
12001
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt

 

a)            die Erhöhung des Gebührensatzes für die zentrale Abwasserbeseitigung von bisher 2,39 Euro um 0,08 Euro auf 2,47 Euro je m³ Schmutzwasser ab dem 01.01.2021 und

 

b)           die als Anlage zur Beratungsvorlage B/1677/2020 beigefügte 20. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung (Gebührensatzung für die zentrale Abwasserbeseitigung).

 

 

Anlagen:

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wiefelstede ist eine kostenrechnende Einrichtung, die kostendeckend über die Erhebung von Gebühren zu finanzieren ist. Die Gebühren werden jährlich neu kalkuliert und im Falle einer Änderung  per Satzungsbeschluss neu festgesetzt. Hintergrund der jährlichen Kalkulation ist insbesondere die Berücksichtigung folgender Faktoren:

 

Wesentlicher Kostenfaktor ist das zu zahlende Betreiberentgelt an die EWE. Dieses setzt sich aus den Kapitalkosten, Betriebskosten und dem Arbeitspreis zusammen. Die Verwaltung erhält hierfür jährlich Prognosen für die kommenden Jahre, die dann in die Gebührenkalkulation einfließen. Die entsprechenden Kostensteigerungen fließen so mit in die Berechnungen ein.

 

Neben dem Betreiberentgelt sind außerdem die Kosten der Abwasserabgabe sowie die Entschädigung an die Gemeinde Bad Zwischenahn für die dorthin eingeleiteten Abwässer zu berücksichtigen.

 

Für die Gebührenveranlagung werden die Arbeitsplatz- und Sachkostenaufwendungen der Gemeinde berücksichtigt. Diese werden sich von 9,16 € in 2020 auf 9,84 € in 2021 je Grundfall erhöhen. Je Änderungsfall erhöhen sich die Sätze von 16,38 € in 2020 auf 17,76 € in 2021.

 

Positiv zu berücksichtigen ist der Gebührenüberschuss aus Vorjahren. Im Bereich der zentralen Abwasserbeseitigung betrug dieser zum 31.12.2019 insgesamt 189.987,46 €. Im Jahr 2020 wird sich der Überschuss voraussichtlich um circa 94.302,25 € verringern. Das kumulierte Ergebnis zum 31.12.2020 weist somit einen voraussichtlichen Überschuss in Höhe von 95.685,21 € aus. Im Zuge der Kalkulation 2021 wurde berücksichtigt, dass dieser Überschuss in den Jahren 2021 bis 2023 abgebaut wird. Der Überschuss ist folglich mit einem Drittel in der Kalkulation berücksichtigt worden und senkt in dieser Höhe den  Gebührenbedarf 2021. 

 

Aus der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation ergibt sich eine Abwassergebühr je m³ in Höhe von 2,47 €. Dies bedeutet eine Erhöhung um 0,08 €.

Ursächlich für die Gebührenerhöhung ist unter anderem eine erhebliche Nachzahlung für das Betreiberentgelt an die EWE aufgrund erhöhter Abwassermengen sowie einer Korrektur der Kapitalkosten  gem. Vertragsanpassung.

 

Die Gebührensätze der zentralen Abwasserbeseitigung haben sich in der Vergangenheit wie folgt entwickelt:

 

Jahr

Veränderung

Gebührensatz je m³

2002-2003

 

2,15 €

2004

+ 0,10 €

2,25 €

2005

+ 0,04 €

2,29 €

2006

+ 0,04 €

2,33 €

2007

+ 0,03 €

2,36 €

2008-2011

+ 0,05 €

2,41 €

2012

+ 0,14 €

2,55 €

2013-2014

+ 0,03 €

2,58 €

2015

+ 0,06 €

2,64 €

2016

 - 0,05 €

2,59 €

2017

 - 0,09 €

2,50 €

2018 – 2019

                  - 0,14 €

2,36 €

2020

+ 0,03 €

2,39 €

Ab 2021

+ 0,08 €

2,47 €

 

Nachrichtlich die voraussichtlichen Abwassergebührensätze der Ammerland-Gemeinden zum Vergleich:

 

Gemeinde

Gebührensatz je m³

Gemeinde Apen

2,90 €

Gemeinde Bad Zwischenahn

2,00 €

Gemeinde Edewecht

1,67 €

Gemeinde Rastede

2,00 €

Stadt Westerstede

2,65 €