Betreff
16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen)
Vorlage
B/1678/2020
Aktenzeichen
12001
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt

 

a)      die als Anlage zur Beratungsvorlage B/1678/2020 beigefügte Gebührenkalkulation für die Fäkalschlammbeseitigung ab dem 01.01.2021,

 

b)      die Grundgebühr für Kleinkläranlagen je Abfuhr von bisher 28,13 Euro auf 12,67 Euro und den Gebührensatz für die Beseitigung von Abwässern aus Grundstücksabwasseranlagen von bisher 21,35 Euro auf 21,36 Euro je angefangene 0,5 m³ eingesammelten Fäkalschlamms ab dem 01.01.2021 festzusetzen und

 

c)       die als Anlage zur Beratungsvorlage B/1678/2020 beigefügte 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen).

 

Anlagen:


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Fäkalschlammbeseitigung zählt ebenso wie die zentrale Abwasserbeseitigung zu den kostenrechnenden Einrichtungen und finanziert sich folglich kostendeckend über die Gebühreneinnahmen. Die Gebühren werden seitens der Verwaltung jährlich überprüft und neu kalkuliert.

 

Zu den wesentlichen Kosten gehören insbesondere die Abfuhrkosten. Die Abfuhr wurde im Jahr 2018 neu ausgeschrieben und für den Zeitraum der Jahre von 2019 bis 2022 vergeben. Weitere Kosten fallen für die Fäkalschlammbehandlung in der Abwasserreinigungsanlage der EWE sowie für die Bearbeitung der Vorgänge in der Verwaltung an.

 

Aus den Vorjahren besteht noch ein Gebührenüberschuss in Höhe von voraussichtlich rund 7.280,00 €, welcher den Gebührenzahlern über die folgenden drei Jahre „gutzuschreiben“ ist und folglich zu einer Minderung der Gebührensätze führt. Die Überschüsse sind dabei auf die Grundgebühr anzurechnen. Aus der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation ergibt sich eine Senkung der Grundgebühr um 15,46 € auf nunmehr 12,67 €. Die Zusatzgebühr erhöht sich von 21,35 € um 0,01 € auf 21,36 € je 0,5 cbm Fäkalschlamm. 

 

Die Gebührensätze der dezentralen Abwasserbeseitigung haben sich in der Vergangenheit wie folgt entwickelt:

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahr

Grundgebühr

Zusatzgebühr je 0,5 m³

2002

41,38 €

  2,45 €

2003

43,30 €

  4,43 €

2004

41,12 €

  4,48 €

2005

41,37 €

  7,30 €

2006

49,78 €

  7,27 €

2007

49,83 €

14,29 €

2008

50,99 €

14,83 €

2009 bis 2015

52,28 €

15,09 €

2016

23,96 €

19,53 €

2017

21,36 €

18,92 €

2018

26,44 €

19,02 €

2019

40,35 €

21,35 €

2020

28,13 €

21,35 €

2021

12,67 €

21,36 €