Betreff
15. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Wiefelstede (Straßenreinigungsgebührensatzung)
Vorlage
B/1685/2020
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt

 

a)      die als Anlage 1 zur Beratungsvorlage B/1685/2020 beigefügte Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung ab dem 01.01.2021.

 

b)      für Durchgangs- und Ausfallstraßen (Gebührenklasse 1) eine Gebühr in Höhe von 0,94 Euro je lfd. Meter Straßenfront und für Wohnstraßen (Gebührenklasse 2) eine Gebühr in Höhe von 1,87 Euro je lfd. Meter Straßenfront festzusetzen.

 

c)       die als Anlage 2 zur Beratungsvorlage B/1685/2020 beigefügte 15. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Wiefelstede (Straßenreinigungsgebührensatzung).

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Straßenreinigung der Gemeinde zählt zu den kostenrechnenden Einrichtungen und finanziert sich kostendeckend über die Gebühren. Die Straßenreinigungsgebühren werden seitens der Verwaltung jährlich überprüft und neu kalkuliert. Zu berücksichtigen sind dabei Überschüsse oder Defizite der Vorjahre.

 

Die Straßenreinigung wurde Ende 2018 für den Zeitraum ab 2019 neu vergeben. Die daraus resultierenden erhöhten Kosten fließen ab 2021 in die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren ein. Neben diesen Aufwendungen sind die Kosten der Gebührenveranlagung in der Kalkulation zu berücksichtigen.

 

Aufgrund des vorliegenden Abschlusses des Gebührenhaushaltes 2019 (siehe Anlage 3) sowie des vorläufigen Abschlusses 2020 (siehe insbesondere Anlage 4) ergibt sich in dem Gebührenhaushalt der Straßenreinigung ein voraussichtliches Defizit aus den Vorjahren in Höhe von insgesamt 4.820,87 Euro.

 

Ausgehend von den o. g. Mehrkosten bei der Straßenreinigung sowie der Deckung des Defizites aus Vorjahren in den folgenden drei Jahren erhöht sich im Ergebnis die Gebühr für Durchgangs- und Ausfallstraßen (Gebührenklasse 1) um 0,16 Euro von bisher 0,78 Euro auf 0,94 Euro je lfd. Meter Straßenfront (siehe Anlage 1). Die Gebühr für Wohnstraßen (Gebührenklasse 2) erhöht sich von bisher 1,29 Euro um 0,58 Euro auf neu 1,87 Euro je lfd. Meter Straßenfront (siehe Anlage 1).

     


Finanzierung:

 

./.

  


Anlagen: