Betreff
Haushaltsplanung für das Jahr 2021 einschließlich der Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2024 sowie Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 2021 bis 2024
Vorlage
B/1695/2020
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

a)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Wiefelstede (einschl. Haushalts- und Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2021 in der als Anlage zur Beratungsvorlage B/1695/2020 beigefügten Fassung.

 

b)     Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt das Investitionsprogramm der Gemeinde Wiefelstede für den Planungszeitraum 2021 bis 2024 in der als Anlage zur Beratungsvorlage B/1695/2020 beigefügten Fassung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Mit Einladung vom 27.11.2020 wurden die Mitglieder des Finanzausschusses sowie nachrichtlich alle übrigen Ratsmitglieder zur öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses am 08.12.2020 geladen.

 

Unter Tagesordnungspunkt 16 erfolgt eine Beratung zur Haushaltsplanung für das Jahr 2021 einschließlich der Finanzplanung für das Jahr 2022 bis 2024 sowie Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 2021 bis 2024.

 

In der Einladung wird verwiesen auf die Beratungsvorlage B/1671/2020, welche den Sachstand der Haushaltsplanung 2021 zum Stichtag des 27.11.2020 widerspiegelt. Dort wird im Ergebnishaushalt ein Gesamtdefizit in Höhe von 1.327.300 € ausgewiesen.

 

Mit Datum vom 03.12.2020 und somit ca. eine Woche nach der Versendung der o. g. Einladung nebst Beratungsvorlagen erreichte die Verwaltung der sog. vorläufige Grundbetrag für den Finanzausgleich vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN).

 

Während die Verwaltung in der Beratungsvorlage B/1671/2020 nebst Anlage noch mit einem Grundbetrag in Höhe von 1.101,39 € kalkuliert hatte, wurde durch das LSN der vorläufige Grundbetrag in Höhe von 1.180,50 € mitgeteilt.

 

Da dieser deutlich höhere Wert erhebliche Auswirkungen auf die Haushaltsplanung für das Jahr 2021 hat, hat die Verwaltung die Haushaltsplanung für das Jahr 2021 noch einmal überarbeitet.

 

Aufgrund des höheren Grundbetrages kann der Planansatz für die Schlüsselzuweisungen von bisher 1.705.900 € um 1.017.900 € auf nunmehr 2.723.800 € erhöht werden.

 

Aufwandsseitig geht die Erhöhung des Grundbetrages mit einer Steigerung der Kreisumlage von bisher 6.289.400 € (siehe B/1671/2020, S. 3, Ziff. 8) um ca. 223.000 € auf nun 6.512.000 € einher (inkl. Berücksichtigung der Zuführung und Auflösung von Rückstellungen).

 

Mit weiteren Veränderungen weist der Ergebnishaushalt nunmehr noch ein Gesamtdefizit in Höhe von rd. 527.000 € aus. Gegenüber dem ersten Haushaltsentwurf aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 06.10.2020 (Gesamtdefizit in Höhe von 2.751.500 €) ergibt sich daher eine Reduzierung des Defizits um fast 2.225.000 €.

 

Da es sich sowohl bei den Schlüsselzuweisungen als auch bei der Kreisumlage um zahlungswirksame Erträge/Aufwendungen handelt, finden diese auch ihren Niederschlag im Finanzhaushalt. Es verändern sich gleichsam die Werte der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Der Saldo verbessert sich hier von 416.100 (siehe B/1671/2020, S. 4, Ziff. II.) um 711.200 € auf insgesamt 1.127.300 €.

                                                                                               

Dies wiederum führt dazu, dass die Gemeinde Wiefelstede die ordentliche Tilgung in Höhe von 676.600 € (ohne Umschuldung) sowie eine Nettoinvestitionsrate in Höhe von ca. 450.000 € (= Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit abzgl. ordentliche Tilgung) erwirtschaften kann und somit auch im Bereich der Investitionen einen niedrigeren Kreditbedarf hat. Ohne Umschuldungen wurde der Ansatz für die Kreditermächtigung in § 2 der Haushaltssatzung von 2.640.000 € um 450.000 € auf neu 2.190.000 € festgelegt. Für 2022 konnte die Kreditermächtigung von 2.410.000 € auf 2.040.000 € gesenkt werden. Die ursprünglich geplante Ermächtigung für 2024 entfällt.

 

Die konkreten Werte der einzelnen Positionen im Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie in der Haushaltssatzung können der Anlage zu dieser Beratungsvorlage entnommen werden.

 

 

Das ursprünglich mit der Beratungsvorlage B/1671/2020 nebst Anlage versandte Zahlenwerk ist insoweit gegenstandslos geworden.

     


Anlagen: