Vorschlag /
Empfehlung:
a)
Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde
Wiefelstede (einschl. Haushalts- und Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2021 in
der als Anlage zur Beratungsvorlage B/1695/2020
beigefügten Fassung.
b)
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt das
Investitionsprogramm der Gemeinde Wiefelstede für den Planungszeitraum 2021 bis
2024 in der als Anlage zur Beratungsvorlage B/1695/2020 beigefügten Fassung.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Mit Einladung vom 27.11.2020 wurden die
Mitglieder des Finanzausschusses sowie nachrichtlich alle übrigen
Ratsmitglieder zur öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses am 08.12.2020
geladen.
Unter Tagesordnungspunkt 16 erfolgt eine
Beratung zur Haushaltsplanung für das Jahr 2021 einschließlich der
Finanzplanung für das Jahr 2022 bis 2024 sowie Fortschreibung des
Investitionsprogrammes für die Jahre 2021 bis 2024.
In der Einladung wird verwiesen auf die
Beratungsvorlage B/1671/2020, welche den Sachstand der Haushaltsplanung 2021
zum Stichtag des 27.11.2020 widerspiegelt. Dort wird im Ergebnishaushalt ein Gesamtdefizit
in Höhe von 1.327.300 € ausgewiesen.
Mit Datum vom 03.12.2020 und somit ca.
eine Woche nach der Versendung der o. g. Einladung nebst Beratungsvorlagen
erreichte die Verwaltung der sog. vorläufige Grundbetrag für den
Finanzausgleich vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN).
Während die Verwaltung in der
Beratungsvorlage B/1671/2020 nebst Anlage noch mit einem Grundbetrag in Höhe
von 1.101,39 € kalkuliert hatte, wurde durch das LSN der vorläufige
Grundbetrag in Höhe von 1.180,50 €
mitgeteilt.
Da dieser deutlich höhere Wert erhebliche
Auswirkungen auf die Haushaltsplanung für das Jahr 2021 hat, hat die Verwaltung
die Haushaltsplanung für das Jahr 2021 noch einmal überarbeitet.
Aufgrund des höheren Grundbetrages kann
der Planansatz für die Schlüsselzuweisungen von bisher 1.705.900 € um 1.017.900 € auf nunmehr 2.723.800
€ erhöht werden.
Aufwandsseitig geht die Erhöhung des
Grundbetrages mit einer Steigerung der Kreisumlage
von bisher 6.289.400 € (siehe B/1671/2020, S. 3, Ziff. 8) um ca. 223.000 € auf
nun 6.512.000 € einher (inkl. Berücksichtigung
der Zuführung und Auflösung von Rückstellungen).
Mit weiteren Veränderungen weist der Ergebnishaushalt
nunmehr noch ein Gesamtdefizit in
Höhe von rd. 527.000 € aus. Gegenüber dem
ersten Haushaltsentwurf aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 06.10.2020
(Gesamtdefizit in Höhe von 2.751.500 €) ergibt sich daher eine Reduzierung des Defizits um fast
2.225.000 €.
Da es sich sowohl bei den
Schlüsselzuweisungen als auch bei der Kreisumlage um zahlungswirksame
Erträge/Aufwendungen handelt, finden diese auch ihren Niederschlag im
Finanzhaushalt. Es verändern sich gleichsam die Werte der Ein- und Auszahlungen
aus der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Der Saldo verbessert sich hier von
416.100 €
(siehe B/1671/2020, S. 4, Ziff. II.) um 711.200 € auf insgesamt 1.127.300 €.
Dies wiederum führt dazu, dass die
Gemeinde Wiefelstede die ordentliche
Tilgung in Höhe von 676.600 € (ohne Umschuldung) sowie eine Nettoinvestitionsrate
in Höhe von ca. 450.000 € (= Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit abzgl.
ordentliche Tilgung) erwirtschaften kann und somit auch im Bereich der
Investitionen einen niedrigeren
Kreditbedarf hat. Ohne Umschuldungen wurde der Ansatz für die Kreditermächtigung in § 2 der
Haushaltssatzung von 2.640.000 € um 450.000 € auf neu
2.190.000 € festgelegt. Für 2022 konnte die Kreditermächtigung
von 2.410.000 € auf 2.040.000 € gesenkt werden. Die ursprünglich geplante
Ermächtigung für 2024 entfällt.
Die konkreten Werte der einzelnen
Positionen im Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie in der Haushaltssatzung können
der Anlage zu
dieser Beratungsvorlage entnommen werden.
Das ursprünglich mit der
Beratungsvorlage B/1671/2020 nebst Anlage versandte Zahlenwerk ist insoweit
gegenstandslos geworden.
Anlagen: