hier: Maßnahmebeschluss
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt
den barrierefreien Neu- u. Ausbau der Bushaltestellen
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„Schulzentrum Wiefelstede“ in den
Fahrtrichtungen Oldenburg und Conneforde
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„Parkstraße“ in Fahrtrichtung Conneforde
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„Abzweigung Dingsfelder Weg“ in den
Fahrtrichtungen Oldenburg und Conneforde
im Jahr 2021 mit einem Kostenvolumen von
240.000,00 € durchzuführen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Im
Jahr 2019 fand, zusammen mit Vertretern des Zweckverbandes Verkehrsbund
Bremen/Niedersachsen (ZVBN), des Landkreises Ammerland, der Verkehr und Wasser
GmbH (VWG) und der Gemeinde Wiefelstede, ein Gesprächstermin im Rathaus,
bezüglich des barrierefreien Ausbaus von Bushaltestellen an Haltestellen der
Bedienungsebene 1 (Linie 330) statt. Viele Bushaltestellen entlang dieser
Linienführung wurden bereits barrierefrei ausgebaut.
Für
das Haushaltsjahr 2021 wurde ein Förderantrag zum barrierefreien Ausbau für
insgesamt fünf Linien- u. Schulbushaltestellen über den ZVBN bei der
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) gestellt (sh. Anlage).
Gefördert
wird der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen über die LNVG mit 75 % der Baukosten und 10 % der
Planungskosten. Ebenso fördert der ZVBN den barrierefreien Ausbau von
Bushaltestellen mit 12,5 % der Baukosten, sodass der bare Eigenanteil der
Gemeinde Wiefelstede bei 12,5 % der Baukosten und 90 % der Planungskosten
liegt.
Folgende
Bushaltestellen wurden in dem anliegenden Förderantrag berücksichtigt.
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Linien- u. Schulbushaltestelle
„Schulzentrum Wiefelstede“ (Fahrtrichtung Oldenburg u. Conneforde)
Bislang
müssen die Busse zweimal die Schleife über den Parkplatz „Am Breeden“ fahren,
wenn diese aus Richtung Conneforde kommen und in Richtung Oldenburg
weiterfahren wollen.
Das
Fahren dieser Schleifen kostet wertwolle Zeit im Busfahrplan die eingespart
werden kann, wenn gegenüber der bisherigen Bushaltestellen des Wiefelsteder
Schulzentrums eine eigene Bushaltestelle in Fahrtrichtung Oldenburg gebaut
werden würde.
Vertreter
der VWG berichteten in dem o. g. Gespräch, dass die Busse bereits häufig
Fahrgäste gegenüber der bisherigen Bushaltestelle ein- und aussteigen lassen,
um das Fahren der Schleifen auszulassen und demnach Zeit zu sparen.
In
dem Förderantrag wurden daher ein Neubau (Fahrtrichtung Oldenburg) und ein
Ausbau (Fahrtrichtung Conneforde) für die Schul- u. Linienbushaltestelle
„Schulzentrum Wiefelstede“ berücksichtigt.
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Linien- u. Schulbushaltestelle
„Parkstraße“ (Fahrtrichtung Conneforde)
Die
Bushaltestelle „Parkstraße“ wird von Schülern und Pendlern in beide
Fahrtrichtungen sehr hoch frequentiert genutzt. In Fahrtrichtung Oldenburg hat
an dieser Bushaltestelle bereits vor einigen Jahren ein barrierefreier Ausbau
stattgefunden.
Da
sich nicht nur die Busbucht in Fahrtrichtung Conneforde in einem sehr
schlechten Zustand befindet, sondern auch eingeschränkten Fahrgästen die
Möglichkeit gegeben werden soll die Haltestellen in beide Fahrtrichtungen und
somit das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen zu können, wurde
auch diese Bushaltestelle in den Förderantrag aufgenommen.
Die,
dem Förderantrag anliegende, Ausführungsplanung dieser Haltestelle wurde am
29.September 2020 auf einem Ortstermin der Polizei, dem Landkreis Ammerland sowie der Niedersächsischen Landesbehörde
für Straßenbau u. Verkehr vorgestellt.
Zum
Standort dieser Haltestelle wird von Seiten der
Gemeinde Wiefelstede noch eine Rückmeldung von den vorab genannten
Behörden erwartet, da im Zuge des o. g. Ortstermins angedeutet wurde, dass die
Bushaltestelle in Fahrtrichtungen Conneforde aus verkehrlicher Sicht besser vor
den Knotenpunkt Parkstraße / Haupstraße auf Höhe des ortsansässigen
Ärztezentrums verlegt werden sollte. So würde die Bushaltestelle im Falle einer
nachträglichen Signalisierung des Knotenpunktes nicht im Bereich der
Fußgängerfurten liegen.
Sofern
die Bushaltestelle vor den Knotenpunkt auf Höhe des Ärztezentrums verlegt
werden muss, müsste die Bushaltestelle an dem dortigen Standort als sogenannte
Randbushaltestelle, ohne Bushaltebucht errichtet werden. Der vorhandene
öffentliche Entwässerungsgraben würde dann für die Aufstell- u. Wartefläche
verrohrt werden, so dass keine Fahrgäste auf dem Rad- u. Gehweg warten müssten.
Die
Rückmeldung der Behörden bleibt abzuwarten.
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Linien- u. Schulbushaltestelle
„Abzweigung Dingsfelder Weg“ (Fahrtrichtung Oldenburg u. Conneforde)
Im
Zuge der Erschließung des geplanten Erschließungsgebietes BPL 147 „Grote
Placken“ ist es erforderlich die vorhandenen Bushaltestellen „Abzweigung
Dingsfelder Weg“ aufgrund des derzeitigen Planungsstandes zu verlegen.
Aus
diesem Grund wurden auch diese beiden Bushaltestellen in dem anliegenden
Förderantrag berücksichtigt.
Da
der Förderantrag der LNVG bis zum 31.08.2020 vorliegen musste, hat sich der
Planungsstand zur Bushaltestelle in Fahrtrichtung Oldenburg etwas geändert.
Da
von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ammerland eine richtungstreue
Nutzung der Rad- u. Gehwege gefordert wird, sollte aus Sicht der Verwaltung vor
dem geplanten Erschließungsgebiet auf Höhe der Planstraße B eine
Fußgängerbedarfslichtsignalanlage (FLSA) errichtet werden.
Diese
FLSA würde den Verkehrsteilnehmern, die die Nebenanlagen nutzen, eine
gesicherte Querungsmöglichkeit am südlichen Ende des Ortes zu bieten, da sich
die nächste gesicherte Querungsmöglichkeit erst wieder am Knotenpunkt
Hauptstraße / August-Hinrich-Straße befindet. Hinsichtlich der Erforderlichkeit
einer solchen FLSA fordert die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau u.
Verkehr entsprechende Querungszahlen, die die Erforderlichkeit belegen.
Diese
Querungszahlen können zurzeit jedoch nicht geliefert werden, daher wird aus
Sicht der Verwaltung empfohlen, die Bushaltestelle in Fahrtrichtung Oldenburg
vom bisherigen Standort weiter in den Süden zu verlegen, damit im Nachhinein
eine FLSA ohne großen Aufwand nachgerüstet werden kann (sh. Planentwurf
Bushaltestellen „Abzweigung Dingsfelder Weg“).
Finanzierung:
Im
Zuge der Haushaltsmittelanmeldungen wurden für diese Baumaßnahme 240.000,00 €
im Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2021 angemeldet.
Baukosten (204.000,00 €)
Inv. Nr.: 99.0224 Bilanz. Zugangskonto: 0392502
Kostenstelle: 30400 FR-Konto: 7872000
Kostenträger: 547201
Buswartehäusschen (36.000,00 €)
Inv. Nr.: 99.0224 Bilanz. Zugangskonto: 0392002
Kostenstelle: 30400 FR-Konto: 7871000
Kostenträger: 547201
Förderung:
LNVG (165.800,00 €)
Inv.Nr.: 20.0020 bilanz. Zugangskonto 2111302
Kostenstelle: 30400 FR-Konto: 6813000
Kostenträger: 547201
ZVBN (25.100,00 €)
Inv.Nr.: 20.0020 bilanz. Zugangskonto 2111102
Kostenstelle: 30400 FR-Konto: 6811000
Kostenträger: 547201
Abschreibung:
Herstellungskosten: 240.000,00 € 25 Jahre (4%) 9.600,00 € jährlich
Sonderabschreibung:
Entfällt.
Unterhaltungskosten:
Keine Mehrkosten gegenüber bisher.
Anlagen: